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Muss ich noch meine AU melden?

Begonnen von Neanderthaler, 20. Januar 2023, 13:44:47

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Neanderthaler

Huhu,

aufgrund der aktuellen Gesetze tut ja nun die Krankenkasse die Arbeitgeber und das JC über eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung informieren.
Ergo braucht man nun weder der Krankenkasse, noch dem JC ein solches Schriebs vorbeibringen. Soweit finde ich das toll.
Doch wie sieht es mit der Krankmeldung aus? Einen Arbeitgeber musste man bisher immer anrufen und über die AU informieren. Vermutlich ist das noch genauso, richtig?
Und wie sieht es mit Folge-AU aus? Ich bin schon ewig AU. Gestern gab es vom Hausarzt eine neue AU, meine erste in diesem Jahr. Daher meine Ungewissheit. Muss ich jezt etwas tun oder nicht? Also muss ich jetzt jeden Monat nach meinem Hausarztbesuch das Jobcenter anrufen und sagen "Ich bin noch krank.", oder wie?

Freue mich auf eine Antwort.
Liebe Grüße :)

BigMama

Zitat von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 13:44:47Huhu,

aufgrund der aktuellen Gesetze tut ja nun die Krankenkasse die Arbeitgeber und das JC über eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung informieren.
Ergo braucht man nun weder der Krankenkasse, noch dem JC ein solches Schriebs vorbeibringen. Soweit finde ich das toll.
Das ist nicht korrekt. Das JC erhält diese Informationen nicht und eine AUB muss nach wie vor dort eingereicht werden, egal ob Erst- oder Folgebescheinigung.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Neanderthaler

#2
Huhu BigMama,
danke für deine Antwort. Ja, stimmt. Ich hatte eben ein Telefonat mit meinem Bruder und sagte mir das gleiche. Er hat das in einer Lokalzeitung von hier gelesen.
Ich hatte aber bei n-tv gelesen (hier klick mich), dass man nichts mehr machen muss. Das ist echt krass, dass die Informationen so unterschiedlich gestreut werden.

Nun habe ich aber ein Problem. Denn ich bekam nur die "Ausfertigung für den Versicherten" von meinem Hausarzt. Ich hab noch blöd gefagt "Nur ein Zettel? Achja, ich muss ja nichts mehr zum JC bringen..." Er sagte "Nö. Sie können aber auch den Zettel mittig knicken, einscannen und zum Jobcenter mailen, also so, dass der untere Teil zensiert oder weg ist."

Mein Bruder und ich vermuten, dass ich hätte ganz am Anfang sagen müssen, dass ich eine "Ausfertigung für den Arbeitgeber" brauche. Aber woher soll ich das denn wissen????

Mich regt das schon wieder so auf... Ich weiß genau, die kommen mir doof, wenn ich da den geknickten Zettel hinmmaile und da aber oben drauf steht "Ausfertigung für den Versicherten". Aber naja. Ich werd mal nicht gleich den Teufel an die Wand malen und auf das gute im Menschen hoffen.

Hoffentlich gibt es das nächste Mal so einen Zettel. Ich habe keine Lust jedes Mal zu scannen und so... Mein Bruder ist auch AU und der hat nun auch Bammel, denn er hat garkeinen Scanner/Drucker.

*nerv*

Liebe Grüße

EDIT:

Habe eben mit der Kasse telefoniert, die wissen auch nichts genaues, lol. Wie doof ist das denn. Also wenn die schon nichts genaues wissen....
Er hat mir geraten da jetzt die "halbe AUB"(also zensiert) hinzumailen und um Eingangsbestätigung zu bitten.
Da kommt mir aber die Frage auf, wenn ich in der PFLICHT bin mich INNERHALB VON 3 TAGEN dort AU zu melden, wie mache ich das, dass ich noch vor Ablauf der Frist eine Eingangsbestätigung bekomme?
Die arbeiten doch erst Montag wieder. Und sicher schicken die die Bestätigung per Post, also auf Papier und sicher auch erst Mittwoch oder so. Diese Welt, wie sie Politiker wünschen, funktioniert nicht. Um rechtlich abgesichert zu sein, MUSS ich diese Bestätigung eigentlich innerhalb von 24h erhalten, damit ich, falls sie NICHT kommt, selbst noch die restlichen 24h von den 3 Tagen Zeit hab, um das zB. per Einschreiben zu schicken.
Alles zum Ko.... Und die Post streikt auch. Tolles Wochenende....

Grüße :)


EDIT2:
Nochmal angerufen,.... die sagen ich soll mich beim Bundesministerium f. Gesundheit beschweren... die haben auch Feierabend. Hey, was sind das für Gesetze? Ich rege mich so auf... man man man

Sheherazade

Die eAU wird nicht zum Arbeitgeber geschickt, die muss der Arbeitgeber bei der Krankenkasse anfordern, siehe dazu hier

Bei uns verzichten noch viele Ärzte auf dieses Verfahren um den Arbeitgebern den Übergang zu erleichtern.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Neanderthaler

Huhu Sheherazade,

ja, aber woher soll er das wissen????? In deinem Link steht bei Punkt 5. "Der Arbeitgeber ... erhält eine Benachrichtigung über die erfolgte Bereitstellung."

Also wird das JC doch informiert !!!
Also brauche ich doch nichts machen.

Das widerspricht deiner Aussage und der von BigMama.

Was stimmt nun?

Da steht sogar, dass die das schon seit 2022 machen:

"§ 109 Abs. 1 SGB IV i.V.m. § 295 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V
sieht vor, dass die Krankenkassen ab dem 1. Januar 2022 nach Eingang der Arbeitsunfähigkeitsdaten eine Meldung zum Abruf für den Arbeitgeber zu erstellen haben."

EDIT:

Hmm, da steht aber auch das:
"Der obligatorische Start wurde somit auf dem 1. Januar 2023 verschoben.
Die Pflicht zur Anzeige der Arbeitsunfähigkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EntgFG besteht über den 1. Januar 2023 hinaus fort."

Also was nun? Jetzt bekommt das Jobcenter also 2 Meldungen, eine von der KK und eine von mir oder was? Wie bekloppt ist das denn? Zumal ich keine Ausfertigung erhalten habe, die für den AG bestimmt ist.
Ich habe mich eben beim BM f. Gesundheit beschwert und um Klärung innerhalb von Minuten gebeten. Denn ich verstoße ja sonst gegen § 56 SGB II zwecks meiner Pflicht mich innerhalb von 3 KALENDERtagen AU zu melden MIT dem IMAGINÄREN Nachweis vom Arzt.

Ich habe nun keine Lust mehr.
Ich werde nun dem JC schreiben und KEINE Kopie meiner Ausfertigung schicken. Da ich das nicht einsehe. Es ist nicht meine Panne. Und das Schreiben ist Mein Eigentum. Ich scanne keine meiner Unterlagen die einzig und allein für mich bestimmt sind - und dafür gibt es sicherlich auch ein Gesetz, dass der Arzt das FÜR MICH ausstellt.
Ich schreibe denen einfach wie lange ich AU bind und dass sie die Info ja laut Gesetz bei der KK abfragen können.

Damit sollte ich meine AU-Meldepflicht erfüllt haben, oder?


Grüße :)

terrier

das JC ist kein Arbeitgeber
und
hat noch eine Schonfrist bis 1.1.23
bis dahin die alte Papierform und dem JC übersenden
der Arzt weiss das und wird dir die AU in Papierform ausstellen
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

BigMama

Zitat von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 16:57:15Huhu Sheherazade,

ja, aber woher soll er das wissen????? In deinem Links steht bei Punkt 5. "Der Arbeitgeber ... erhält eine Benachrichtigung über die erfolgte Bereitstellung."

Also wird das JC doch informiert !!!
Also brauche ich doch nichts machen.

Das widerspricht deiner Aussage und der von BigMama.

Was stimmt nun?

Da steht sogar, dass die das schon seit 2022 machen:

"§ 109 Abs. 1 SGB IV i.V.m. § 295 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V
sieht vor, dass die Krankenkassen ab dem 1. Januar 2022 nach Eingang der Arbeitsunfähigkeitsdaten eine Meldung zum Abruf für den Arbeitgeber zu erstellen haben."

Das Jobcenter ist nicht dein Arbeitgeber.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Neanderthaler

Kommt schon Leute. Natürlich ist er das.
Warum sonst seid ihr alle bisher verpflichtet gewesen, die Ausfertigung für den ARBEITGEBER an das Jobcenter zu übermitteln....
Also Spaß beiseite, natürlich gilt das JC als Arbeitgeber.

Zitat von: terrier am 20. Januar 2023, 17:04:36das JC ist kein Arbeitgeber

Doch, er gilt doch als solches!

Zitat von: terrier am 20. Januar 2023, 17:04:36hat noch eine Schonfrist bis 1.1.23

Heute ist der 20.1.23 ;)

Zitat von: terrier am 20. Januar 2023, 17:04:36bis dahin die alte Papierform und dem JC übersenden
der Arzt weiss das und wird dir die AU in Papierform ausstellen

Ja, bis dahin. Aber heute nicht mehr. Und ich schrieb bereits: Ich habe keine erhalten (und die Schonfrist ist um) und per Gesetz braucht er ja auch keine zu drucken. Vermutlich(!) erlaubt das eine Software auch garnicht mehr (Übergangsfrist von immerhin 1 Jahr ist ja abgelaufen).

Da ich NICHT einsehe, ein privates Dokument (Ausfertigung für den Versicherten), welches mein Eigentum ist, für das JC zu schwärzen, zu scannen und zu übermitteln, werde ich folgendes an das JC schreiben, und zwar das ganze Jahr lang bei jeder AU:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit informiere ich Sie über eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit einer Arbeitsunfähigkeitsdauer vom 19.01.2023 bis zum 17.02.2023.

Aus aktuellem Anlass (Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) gab es von meiner Hausärztin keine "Ausfertigung für den Arbeitgeber" von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, daher kann ich Ihnen diese nicht wie gewohnt zukommen lassen.
Per Gesetz (§ 56 SGB II) bin ich aber genau dazu verpflichtet. Ich teile Ihnen hiermit mit, dass ich diesem Gesetz nicht nachkommen kann. Ich habe Sie jedoch mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln über diese Arbeitsunfähigkeit informiert und verweise Sie ebenfalls hiermit auf § 109 Abs. 1 SGB IV i.V.m. § 295 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V, wonach die Krankenkassen ab dem 1. Januar 2022 nach Eingang der Arbeitsunfähigkeitsdaten eine Meldung zum Abruf für den Arbeitgeber zu erstellen haben. Aufgrunddessen wissen Sie bereits von der Arbeitsunfähigkeit.

Über meine Pflicht hinaus habe ich auch die IKK angerufen, doch dort weiß man auch nichts darüber. Ich habe dann auch noch ein 2. Mal angerufen, um einen anderen Mitarbeiter zu sprechen, was dann auch so war, aber leider hatte er auch keine Informationen darüber und meinte nur, dass ich 3 Werktage Zeit habe, das Jobcenter über meine Arbeitsunfähigkeit zu informieren, was nicht stimmt, denn es sind 3 Kalendertage.

Ebenfalls über meine Pflicht hinaus habe ich das Bundesministerium für Gesundheit über das Dilemma informiert und dieses auch gebeten Sie über meine Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Natürlich ist das Schwachsinn, aber was soll ich tun?

Da ich nur 3 Kalendertage Zeit habe, bitte ich Sie (natürlich in dem Wissen, dass dies nicht möglich ist) mir bis spätestens heute um 24 Uhr den Eingang zu bestätigen. Denn ich muss davon ja auch innerhalb der 3 Kalendertage Kenntnis erhalten, mit Betonung auf "innerhalb", da ich meinerseits bei Nichterhalt Ihrer Eingangsbestätigung Sie erneut auf eine andere Weise über meine Arbeitsunfähigkeit informiere, wie zB. per Post als Einschreiben. Selbst das würde Sie beim morgigen Absenden nicht vor 24 Uhr am selben Tag erreichen. Aktuellen Medien zufolge streikt auch noch die Post. Auch weiß ich, dass Sie vermutlich nicht vor Dienstag oder Mittwoch diese Sache bearbeiten höchstwarscheinlich per Papierform antworten, wonach ich § 56 SGB II sowiso nicht einhalten kann.

Dennoch bitte ich um eine rasche Eingangsbestätigung.

Leider ist das Thema noch zu aktuell und google hilft da auch nicht weiter.
Aber fakt ist:
Ich KANN § 56 SGB II nicht nachkommen, da ich keine imaginäre AU übermitteln, kann, was aber ausdrücklich in dem Gesetz verlangt wird.(Zitat: " ärztliche Bescheinigung").   :wand:   :help:   :flag:

BigMama

Wieso fragst du hier wenn du glaubst, doch eh alles besser zu wissen?

Viel Erfolg weiterhin.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Neanderthaler

Weil ich nach Paragraphen und Gesetze suche. Natürlich glaube ich euch. Ich weiß es auch nicht besser, wie du schreibst, sondern bin nur über anderslautende Zeilen in den Paragraphen und Links verwundert und zitiere diese - oder anders gesagt: Nicht ICH weiß es besser. Entschuldigung wenn es so rüberkam.
Aber die Zeit drängt und ich fürchterlich aufgeregt und am Zittern. Weiß nicht was ich tun soll, da ich das Gesetz nicht einhalten kann.

Sheherazade

Zitat von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 17:59:59Also Spaß beiseite, natürlich gilt das JC als Arbeitgeber.

Nein, das Jobcenter gilt NICHT als Arbeitgeber. Und man muss als erwerbstätiger ALGII-Bezieher die AU NICHT beim Jobcenter abgeben, sondern beim Arbeitgeber.

Im übrigen ist das Jobcenter nicht befugt, die eAU bei der Krankenkasse abzurufen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Neanderthaler

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2023, 18:16:23Nein, das Jobcenter gilt NICHT als Arbeitgeber. Und man muss als erwerbstätiger ALGII-Bezieher die AU NICHT beim Jobcenter abgeben, sondern beim Arbeitgeber.

Nee, da hast du mich falsch verstanden, oder es kam falsch rüber. Ich bin kein erwerbstätiger ALGII-Bezieher. Ich bin normaler ALG2-Bezieher und seit ca. 4 Jahren unfallbedingt durchgehend AU.

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2023, 18:16:23Im übrigen ist das Jobcenter nicht befugt, die eAU bei der Krankenkasse abzurufen.

Nicht? Na dann ist die eAU bzw das da: https://arbeitgeber.de/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/
ja auf gut Deutsch gesagt "für den Ar...".
Denn dort steht ja (und ist auch graphisch dargestellt), dass die Kasse das JC sozusagen anfunkt "Hey, der Typ ist krank" und daraufhin das JC den Server der Kasse abrfagen darf ...
Eigenartig.
Hast du dafür eine Quelle?
Denn nun weiß ich garnicht mehr was ich machen soll und worauf ich mich stützen kann, denn dann gilt ja § 56 SGB II umso mehr, dass ich mich MIT DER AUB beim Jobcenter innerhalb v. 3 Tagen AU melden muss.
Ich werd blöde...

Wie würdet ihr das denn jetzt machen? Einfach einknicken und die "Ausfertigung für den Versicherten" hinmailen?

Sheherazade

Zitat von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 18:29:53Wie würdet ihr das denn jetzt machen? Einfach einknicken und die "Ausfertigung für den Versicherten" hinmailen?

Ja, aber so, dass das Jobcenter die Diagnose nicht sehen kann.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

FritzLoch

Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2023, 18:42:02
Zitat von: Neanderthaler am 20. Januar 2023, 18:29:53Wie würdet ihr das denn jetzt machen? Einfach einknicken und die "Ausfertigung für den Versicherten" hinmailen?

Ja, aber so, dass das Jobcenter die Diagnose nicht sehen kann.

Es gibt weiterhin 2 "Durchschläge" oder bekommt der Harzbürgler nur den Teil mit der Diagnose? 
Waldschrat Pferdepension e.V.

Neanderthaler

Ja, schrieb ich schon mehrfach. Ich bekam nur mein Teil mit der Diagnose. Ob das nun bei allen Ärzten, in allen Bundesländern und bei allen "Harzbürglern" so ist, kann ich nicht sagen.
Ich hab jetzt nochmal mit der Krankenkasse telefoniert. Der Typ da hatte jetzt eine Idee. Ich soll Montag nochmals bei der Kasse anrufen und die Krankengeldabteilung verlangen und dort fragen...die können wohl eine Art Krankeninfo an das JC schicken. Mal sehen.

@ Sheherazade
Danke für die Info. Das beruhigt ungemein. Vielen Dank.  :ok:

@ all

Ich würde mich freuen, wenn noch mehr Leute kurz schreiben könnten, wie ihr das so macht bzw. machen würdet.

Und gibt es hier jemand, der in diesem Jahr schon beim Arzt war? Was hast du bekommen, auch nur den Teil mit der Diagnose oder noch einen 2. Zettel.

Freue mich über jeden Beitrag!!!  :sehrgut: