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Rückzahlung Heizkosten aus Jahr mit teilweisem Alg2 Bezug - was passiert damit?

Begonnen von katarina, 26. Januar 2023, 12:22:40

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katarina

Liebe Forumsleut,

ich erhalte seit Oktober 22 Alg2.
Heute habe ich von meinem Gasanbieter die Abrechnung für 22 bekommen und ich bekomme eine erqueckliche Summe zurück erstattet.

Zählt das als Einkommen?
Falls ich das ans JC überweisen muss, wie gehe ich vor?
Ich möchte nicht so gerne warten, bis ich irgendwann dazu aufgefordert werde, sondern lieber gleich zahlen?

Hat jemand Rat, wie ich am besten verfahre?

OLD-MAN

Üblicherweise schickt man die Abrechnung (in Kopie) ans JC und wartet ab.

Gutschriften/Nachzahhlungen belasten den Folgemonat!

Ottokar

Rückerstattungen oder Guthaben aus Kosten für Unterkunft und Heizung mindern im Monat nach dem Zufluss bzw. der Gutschrift den Anspruch auf Kosten für Unterkunft und Heizung, § 22 Abs. 3 SGB II.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


katarina

Danke euch, ich hatte das geahnt.

Und es nützt wahrscheinlich auch nichts, wenn aus der Abrechnung, die ich erhalten habe, ersichtlich ist, wie hoch der Anteil an Rückerstattung aus der Zeit vor Leistungsbezug ist, oder?

Ottokar

Nein.
Hat denn das JC deine Unterkunftskosten voll anerkannt? Oder wurden die Unterkunftskosten wegen Einkommensanrechnung nicht voll gezahlt?
Von der Rückzahlung darf lt. § 22 Abs. 3 SGB II ein Betrag i.H. der von dir im Abrechnungszeitraum (wegen Nichtanerkennung oder Einkommensanrechnung) selbst gezahlten KdUH nicht berücksichtigt werden.

Angenommen deine KdUH betragen monatlich 600€,
- das JC erkennt aber nur 580€ als angemessen an, oder
- du erhälst wegen zu berücksichtigendem Ewerbseinkommen nur 580€ ausgezahlt,
zahlst du im Jahr 240€ an KdUH selbst.
Bekommst du nun eine Betriebskostenrückerstattung i.H.v. 250€, darf das JC davon nur 10€ berücksichtigen.
Welcher Teil der KdUH das jeweils ist, ist dabei vollkommen egal.
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Patrick87

Es zählt halt immer nur der Zeitpunkt, wo man die Abrechnung bekommt und ob man da im Leistungsbezug ist oder nicht. In Deinem Fall hast Du leider Pech. Aber man könnte auch Glück haben. Nämlich, wenn man frisch in den Bürgergeldbezug reinrutscht, dann die Abrechnung kommt und wenn man eine höhere Nachzahlung zu leisten hätte. Dann müsste das Jobcenter diese halt übernehmen, obwohl man ja erst frisch im Leistungsbezug wäre.

katarina

Danke euch für die Antworten.
Das ist ja mal dumm gelaufen. Ich zahle immer lieber mehr Abschlag, als nachzahlen zu müssen bei Abrechnung. Da hatte ich nicht bedacht, dass eine evtl. Rückzahlung nicht an mich geht. Beim nächsten mal denke ich lieber gründlicher nach, denn ich wusste, dass ich im Herbst Alg2 beantragen müsse.

Kopfbahnhof

Zitat von: katarina am 26. Januar 2023, 16:36:08Beim nächsten mal denke ich lieber gründlicher nach
Nur als Tipp, wenn das JC zu niedrige Zahlungen für die NK zahlen sollte, auch dagegen vor gehen.

Wenn du mal aus Hartz raus bist und deswegen ordentlich Nachzahlen musst, ist es ein Nachteil für dich.
(so wie jetzt auch weil zu viel an den Versorger gezahlt um Nachzahlungen zu Vermeiden)

katarina

Danke Kopfbahnhof! Ja, ich muss wirklich damit genauer und planvoller umgehen, um solche Verluste zu vermeiden. Es sind in diesem Fall über 300€ und das ist wirklich ärgerlich.