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Muss ich noch meine AU melden?

Begonnen von Neanderthaler, 20. Januar 2023, 13:44:47

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0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

terrier

hier kann man wirklich sagen:

"Es kreißte der Berg
und gebar eine Maus"


 :wand:

-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Neanderthaler

#31
Sehe ich nicht so. Du bist ein Forentroll. Du bist hier weder beteiligt, noch betroffen. Ergo musst du hier auch nicht lesen und schon garnicht musst du so einen Mist schreiben Das nützt keinem was! Warum liest du wenn es dich so langweilt? Mir brennt der A... hier läuft ne dringende Frist ab und das JC will sich illegal Daten von mir ergattern unter dem Vorwand einer technischen Panne. Wenn du der Welt mitteilen willst, wie langweilig dir ist, oder wie gut du als Beobachter von Foren taugst, dann mach einen eigenen Thread auf. Das hier ist nämlich meiner.

Seit einem halben Jahr war sie Sache für ab dem 1.1.23 geritzt. Das ging durch alle Kanäle.
Nur 10 Tage vor Sylvester eine Presseinfo der Agentur rauszugeben, muss man als Hartzer nicht kennen. Das ist zu knapp und für die Hartzer auf der falschen Webseite. Das siegt vor keinem Gericht!
Diese Info hätte an alle Hartzer rausgehen müssen. Stattdessen wälzt die Agentur die Versandkosten auf die Presse ab. Sollen die das doch der Welt mitteilen. HABEN SIE ABER NICHT.
Wohlgemerkt für mein Bundesland habe ich solche Info für das JOBCENTER bis jetzt noch immer nicht gefunden.
Und meine Ärztin muss schonmal garnichts, nur weil das JC technische Probleme hat. Im Himmel ist Jahrmarkt...

Ich mache es jetzt so und faxe die zensierte Version (meines privaten Schreibens meiner Ärztin an mich) an das JC und bitte für die Zukunft um eine Nennung der rechtlichen Grundlage. Mit § 56 (Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit) brauchen die mir nicht zu kommen, damit werden sie kein recht mehr bekommen. Das Gesetz kann nicht erfüllt werden. Herausgabe von Privatdokumenten steht da nicht drin, das Schreiben ist meins, sobald es in meine Hände gelangt. Das Schreiben für den AG gibt es nicht.
Ich werde berichten was rauskam...

Zitat von: Ellen_Alien am 20. Januar 2023, 20:44:44.. Aber gemäß Paragraf 56 SGB 2 bist du verpflichtet, eine Bescheinigung über deine AU vorzulegen. Welche das ist, bleibt dir überlassen.

Nein, eine Wahl hab ich nicht. Ich schreibe zum 5. Mal, ich habe nur eine Ausfertigung erhalten. Und die Frist der Meldung läuft Samstag 24 Uhr ab.


Bezüglich des Links [klick mich].. da gibts unten sogar einen Abschnitt "Verfahren bei technischer Störung". Stand der vorhin schon da??? :)
Dort im Bild ist wunderbar erklärt, was bei einer technischen Störung passiert, wie sie ja nun das JC hat. Allerdings geht es da leider nicht um das JC :(
Wird vermutlich ähnlich ablaufen. Ergo muss ich Arzt in Kenntnis setzen, die müssen dann vermutlich an die Kasse die Info weitertrommeln und die geben dann per Rauchzeichen die Infos für das JC frei, die muss ich alarmieren per Gesetz und die dürfen dann mit dem Fernglas nach den Rauchzeichen der Kasse schauen. Bekloppt...bekloppter....Deutschland.
Meine Pflicht nach § 56 würde diese Regelung auch nicht erfüllen...(3-Kalendertagefrist).

Kann ich nicht auch wie das JC eine technische Panne vortäuschen? Was anderes ist das ja nicht.

Oberfrank

Gruss aus Oberfranken
Frank

FritzLoch

Zitat von: Oberfrank am 20. Januar 2023, 21:22:30
Zitat von: FritzLoch am 20. Januar 2023, 20:05:33
Zitat von: Oberfrank am 20. Januar 2023, 19:59:17dieses DIN A4 Blatt jetzt anfang Januar aber nicht.

Steht da die Diagnose drauf?


Nein.

Weil du beim Arzt gesagt hast "fürs Jobcenter"?
Waldschrat Pferdepension e.V.

BigMama

Der TE macht seinem Namen wirklich alle Ehre und sucht gar nicht wirklich nach einer Antwort, sondern möchte einfach nur rumstänkern und ein Fehlverhalten des Jobcenters konstruieren welches jedoch nicht vorliegt.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Oberfrank

Zitat von: FritzLoch am 20. Januar 2023, 21:46:44
Zitat von: Oberfrank am 20. Januar 2023, 21:22:30
Zitat von: FritzLoch am 20. Januar 2023, 20:05:33
Zitat von: Oberfrank am 20. Januar 2023, 19:59:17dieses DIN A4 Blatt jetzt anfang Januar aber nicht.

Steht da die Diagnose drauf?


Nein.

Weil du beim Arzt gesagt hast "fürs Jobcenter"?

Nein nicht bewusst - er meinte nur ob ich eine AUB brauche, dann bekam ich das ausgedruckte Blatt.
Gruss aus Oberfranken
Frank

FritzLoch

Ich war heute beim Arzt mit entsprechender AU welche ich Online (Portal) an das JC übersandt habe, wohlgemerkt zum ersten Mal. Meinerseits wird es diesbezüglich keine postalische Übersendung geben. Bei Zweifeln sollen diese Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen.
Waldschrat Pferdepension e.V.

Neanderthaler

Hast du die Ausfertigung für den Arbeitgeber erhalten? Einfach so, oder auf Anfrage?

FritzLoch

Zitat von: Neanderthaler am 30. Januar 2023, 13:09:54Hast du die Ausfertigung für den Arbeitgeber erhalten? Einfach so, oder auf Anfrage?

Meine Arztin druckte mir die doppelte Ausfertigung (Arbeitgeber und meine Unterlagen) aus und übergab mir diese. Ich habe nichts gesagt und beide Zettel mitgenommen wovon ich das "für Arbeitgeber" dem A-Verein über die Jobbörse abgeschickt habe.

Meine Ärztin meine nur, dass die die Ausdrucke demnächst beenden wird und es jetzt nur noch macht weil nicht alle Abeitgeber an das System gebunden sind. Wenn das dann eingestellt wird, fordere ich eins für meine Unterlagen, ich gehe davon aus, dass dann eine Kopie 50cent kosten wird.
Waldschrat Pferdepension e.V.

jens123

Die Ärzte müssen weiterhin eine Kopie für den Patienten kostenfrei ausdrucken, wenn der es wünscht.

Desweiteren sei darauf verwiesen, dass JC-Kunden natürlich keine Arbeitnehmer sind. Deshalb ändert sich nichts:

"Für Kundinnen und Kunden der Agenturen und Jobcenter gilt diese Neuerung ab dem 1. Januar 2023 allerdings nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Die BA weist arbeitslose Kundinnen und Kunden darauf hin, die AUB aktiv bei ihrem Arzt einzufordern... "
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bad-homburg/presse/2022-71-ab-1-januar-2023-arbeitsunfahigkeitsbescheinigung-muss-bei-arbeitslosigkeit-weiterhin-vorgelegt-werden

Unwissender

Wenn mir der Arzt aber keine austellen will oder kann, was dann? Das JC auf die Krankenkasse verweisen? :weisnich:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

BigMama

Zitat von: Unwissender am 01. Februar 2023, 09:37:08Wenn mir der Arzt aber keine austellen will oder kann, was dann? Das JC auf die Krankenkasse verweisen? :weisnich:
Das JC hat (noch) keine rechtlichen Möglichkeiten die AU Zeiten bei der KV anzufragen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Sheherazade

Zitat von: Unwissender am 01. Februar 2023, 09:37:08Wenn mir der Arzt aber keine austellen will oder kann, was dann? Das JC auf die Krankenkasse verweisen? :weisnich:

Gesetzlich versicherte Patient:innen erhalten einen Ausdruck für ihre Unterlagen. Digital übermittelt wird an Krankenversicherung und Arbeitgeber. Guckst du hier
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

FritzLoch

Ich habe, wie schon geschrieben, die AU über das Portal gemeldet inkl. Scan, leider keine Bestätigung, worum ich explizit gebeten habe. Naja, ist mir auch egal wenn in diesem Laden intern nichts funktioniert ausser das Vortäuschen von Produktivität durch versenden von Einladungen. Bin gespannt wann die Anhörung kommt wegen Versäumnis....
Waldschrat Pferdepension e.V.

Neanderthaler

Zitat von: Sheherazade am 01. Februar 2023, 13:48:39Gesetzlich versicherte Patient:innen erhalten einen Ausdruck für ihre Unterlagen. Digital übermittelt wird an Krankenversicherung und Arbeitgeber. Guckst du hier

So ein Quatsch! Du hast deinen eigenen Link nicht gelesen! Du schreibst, dass digital an Arbeitgeber übermittelt wird.
Tatsächlich musst du aber, wie gewohnt, beim Arbeitgeber selbst krankmelden.

Siehe 2. Satz unter "Das Wichtigste imn Kürze"
Hier ein Zitat aus deinem Link:

    Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit dem 1. Januar 2023 digital. Die Arztpraxis übermittelt die Krankmeldung elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse.
    Gesetzlich Versicherte müssen sich bei ihren Arbeitgebern, wie gewohnt, krank melden.
    Bei ärztlicher Krankschreibung rufen Arbeitgeber die Krankmeldung direkt digital bei der Krankenkasse ab.
    Gesetzlich versicherte Patient:innen erhalten nur einen Papierausdruck für ihre Unterlagen. Die Krankschreibung wird digital.


Realität:
Gestern war ich wieder beim Hausarzt und fragt nach. Der Arzt meinte, dass bei der Wahl der Software entschieden werden konnte. Man entschied sich für die aktuellste Version und dabei wird NUR der Ausdruck mit den Diagnosen für den Patienten gedruckt. Das wars. Es ist also bei jedem Arzt anders mit den Aurucken. Also immer zu Beginn der Sitzung nachfragen, denn manche Ärzte haben sich wohl noch für eine Software entschieden, wo ein Ausdruck für den Arbeitgeber möglich ist.
 Übermittelt wird an den Arbeitgeber NIE irgendwas. Das wäre illegal. Es wird nur zur Kasse übermittelt. Arbeitgeber und Jobcenter können das abrufen. Dürfen aber nicht laut Gesetz. Also muss man (zumindest noch im Jahr 2023), wie gewohnt, beim Arbeitgeber selbst krankmelden.

Der Thread kann daher geschlossen werden oder sowas. Ich als Threadstarter habe meine Infos erhalten. Ich danke allen an der regen Beteiligung.  :sehrgut:

Grüße :bye: