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Erbe/Schulden

Begonnen von Shadysnitch, 12. Februar 2023, 19:55:50

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0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Shadysnitch

Guten Abend,

ich habe eine frage an euch.

Ich mache es kurz und knapp.

Angenommen jemand bekommt über ein Erbe 40000€ hat aber selber 40000€ Schulden (Finanzamt, Krankenversicherung etc.)

Wie verhält sich dann das Jobcenter?
bzgl. Weiterzahlung der Leistungen? etc.

Habt ihr da Erfahrungen?

Vielen Dank für eure Antworten.



Harald53

Das Erbe wird als Einkommen angerechnet und die Schulden hast du trotzdem weiterhin an der Backe.

Shadysnitch

ok, also bedeutet dass man quasi keine Leistungen bekommt, bis die 40000€ aufgebraucht sind?  :sleep:


Patrick87

Sollte der Plan jetzt eventuell sein, das Geld einfach schnell auf den Kopf zu hauen: Vergiss es. So funktioniert das leider nicht und sorgt nur für richtig Ärger und Probleme.

Siehe z.B. hier:

https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-kuerzung-nach-erbe-verprassen

Maunzi

Kommt drauf an inwiefern die Schulden existieren. Zb wenn Pfändungen vorliegen und das Geld quasi bei Eingang sofort weg ist und somit nie zur Verfügung stand, ist das dann überhaupt anrechenbar? Oder eben direkt an der Stelle gepfändet wird wo es herkam anstatt ausbezahlt zu werden?

Der Gedanke kommt mir eben aufgrund folgender Regelung
ZitatAls Einkommen nach § 11 SGB II können nur bereite Mittel berücksichtigt werden. Bereite finanzielle Mittel stehen den leistungsberechtigten Personen dann zur Verfügung, wenn die Mittel kurzfristig und ohne wesentliche Zwischenschritte realisiert werden können, um den Bedarf zu decken. Soweit Teile des Arbeitseinkommens aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gepfändet werden, hat die antragstellende Person darüber keinerlei Verfügungsmöglichkeiten, d. h. diese stehen nicht als bereite Mittel zur Verfügung. Daher ist der gepfändete Betrag bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit grundsätzlich nicht als Einkommen nach § 11 SGB II zu berücksichtigen.
https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/11-zu-berueckssichtigendes-einkommen
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Shadysnitch

ja das ist eine gute Frage. Das habe ich mich auch bereits gefragt...
Pfändungen liegen vor.

Hary

Stehst du nicht mit einer Schuldnerberatung in Kontakt? Das wäre wohl ein guter Ansprechpartner. Allgemein ist eine Privatinsolvenz eine gute Methode Schulden zu bereinigen.

Ratlos

lach - Brauchst nur die Gläubiger oder den Gerichtsvollzieher sagen dass du 40.000 erwartest und schon ist das Geld weg.
Bei einer Pfändung beschlagnahmen die staatlichen Vollstreckungsorgane – das Vollstreckungsgericht oder der Gerichtsvollzieher die Forderungen, die dem Schuldner gehören, sodass das Geld erst gar nicht erst in deine Verfügungsgewalt kommt. Also auch keine bereitstehenden Mittel sind.
Vorteil: Du bist ohne Insolvenz durch Zahlung schuldenfrei

Fettnäpfchen

Zitat von: Shadysnitch am 12. Februar 2023, 19:55:50Angenommen jemand bekommt über ein Erbe 40000€ hat aber selber 40000€ Schulden (Finanzamt, Krankenversicherung etc.)

Wie verhält sich dann das Jobcenter?
bzgl. Weiterzahlung der Leistungen? etc.
Da kommt es auf den Zufluß des Erbes an und ab 01.07. ist Erbe kein Einkommen mehr sondern Vermögen.
Erben als ALG II Empfänger
und im Anhang S.17 Pkt. 7

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Maunzi

Beim P-Konto (wovon ich mal ausgehe wenn schon Pfändungen vorliegen) würde der Betrag ja gar nicht erst zur Verfügung stehen, da direkt von der Bank geblockt.

Sinnvoll wäre es aber in jedem Fall den Gläubigern direkt mitzuteilen, dass das Geld kommt und sie drauf anzusetzen es sich zu holen bevor es dir zur Verfügung steht, dann kann das Amt nix anrechnen und die Schulden werden wenigstens getilgt.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Shadysnitch

Pfändungen bei der Bank sind ca. 8500€

Den Betrag darf die Bank gerne blocken, aber über den Rest dürfte ich doch erstmal grundsätzlich verfügen können, oder?

Klar die Gläubiger darüber zu informieren, hört sich sinnvoll an. 

Ratlos

#11
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. Februar 2023, 17:03:22Da kommt es auf den Zufluß des Erbes an und ab 01.07. ist Erbe kein Einkommen mehr sondern Vermögen.
Das dürfte mit größter Sicherheit stimmen. Also Auszahlung erst nach dem 01.07. dann bist du auch schuldenfrei (falls nicht weitere Titel vorliegen) und hast ca. 32.000 € an Vermögen.

Rat: Zahle die vorliegenden PfüB und falls du ein P Konto hast denke an die Bescheinigung nach §§ 902/903 ZPO.
Weitere Schulden ohne Titel wären Verhandlungs-/ggf. Vergleichssache.
Auf dem P Konto sind 1.340 € geschützt, der überschießende Betrag wird aber erstmal ausgekehrt und steht dir nicht zur Verfügung.