Einstweiliger Rechtsschutz - wie schnell?

Begonnen von Kowalka, 15. Februar 2023, 16:34:27

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Kowalka

Rein hypothetischer Fall:

Leistungen wurden zu Anfang des Monats eingestellt, ein Widerspruch erfolgte mit Firstsetzung für Jobcenter von zwei Wochen, danach würde einstweiliger Rechtsschutz beim Sozialgericht beantragt werden.

Wie lange dauert es bei den Sozialgerichten i.d.R., bis diese über die einstweilige Anordnung entschieden haben, wenn ausreichend Anordnungsgründe bestehen?

Was passiert ferner, wenn das Jobcenter sich der Anordnung widersetzt?

Vielen Dank

Kopfbahnhof

Zitat von: Kowalka am 15. Februar 2023, 16:34:27erfolgte mit Firstsetzung für Jobcenter von zwei Wochen
Dürfte nicht viel bringen, dass JC hat bis zu 3 Monate Zeit dafür.

Zitat von: Kowalka am 15. Februar 2023, 16:34:27Wie lange dauert es bei den Sozialgerichten
Kommt etwas auf das SG an, manche sind schnell, andere brauchen schon mal 2 Wochen.

Kowalka

Dankeschön für die fixe Antwort!

Gemäß dem Fall, das Jobcenter stellt die Leistungen ohne Grund ein, bzw. die Einstellung der Leistungen beruhen auf keiner Rechtsgrundlage, haben die Geschädigten dann Anspruch aus Schadenersatz?

Beispielsweise für die Abmahnung beim Vermieter, weil die Miete nicht gezahlt wurde, wegen Säumniszuschlägen, weil Rechnungen oder Raten nicht bezahlt werden konnten?

Kopfbahnhof

Zitat von: Kowalka am 15. Februar 2023, 16:49:14haben die Geschädigten dann Anspruch aus Schadenersatz?
Hätten sie, aber es kommt dann genau auf den betreffenden Fall an.

Hary

Zitat von: Kowalka am 15. Februar 2023, 16:34:27danach würde einstweiliger Rechtsschutz beim Sozialgericht beantragt werden.
Widerspruch einlegen sofern die Ursache bekannt ist, wenn nicht dann Ursache erforschen. Dann kannst du eigentlich sofort wenn du der Meinung bist dass dir eine Zahlung zusteht zum Sozialgericht. Zumindest dann wenn durch die Einstellung deine Existenz unmittelbar bedroht ist. Dies wird wohl bei den meisten Fällen so sein.

Zitat von: Kowalka am 15. Februar 2023, 16:34:27Wie lange dauert es bei den Sozialgerichten i.d.R., bis diese über die einstweilige Anordnung entschieden haben, wenn ausreichend Anordnungsgründe bestehen?
Das kann man pauschal nicht sagen. Rechne aber mit etwa 2-3 Wochen. Dein Antrag geht bei Gericht ein, wird bearbeitet. Das betreffende Jobcenter bekommt ein Zeitfenster sich zu äußern und dann entscheidet das Gericht und teilt dir und dem Jobcenter die Entscheidung mit. Das kann also durchaus einen Moment dauern. Länger als 3 Wochen jedoch nicht im Regelfall. Wissenswert ist noch, dass die Gerichte mit dem Jobcenter elektronisch kommunizieren, also keine Postlaufzeiten entstehen.

Bei mir habe ich nach gut 1 1/2 Wochen die Entscheidung bekommen und das Geld war vor dem Brief da :)

Ellen_Alien

Meiner Erfahrung nach auch 1,5 bis 2 Wochen. Mit der Zahlungsanordnung des Gerichts dann aber beinahe zeitgleich die Zahlung und der Bescheid.
Dabei hatte ich die Postlaufzeiten immer noch gespart, durch persönliche Abgabe bei Gericht. U. U. kann es also schon noch etwas länger dauern. Die Gegenseite muss gehört werden, wie mein Vorredner bereits gesagt hat.
 Am Anfang hatte ich noch einige Formfehler gemacht, wurde durch das Gericht daraufhin gewiesen und musste es bereinigen, was auch nochmal paar Tage addiert hat. Manchmal reagiert das Gericht erst noch mit Fragen, die man erstmal beantworten muss oder fordert Beweise nach. Wenn man sowas dann mehr als einmal gemacht hat, weiß man vieles besser, was man gleich von Anfang an besser machen kann.

Kowalka

Vielen lieben Dank euch allen!

Das ist aber nicht dieses Eilklage-Verfahren, wo innerhalb 24-48 Stunden entschieden wird, oder?


Zitat von: Ellen_Alien am 15. Februar 2023, 22:27:55Am Anfang hatte ich noch einige Formfehler gemacht, wurde durch das Gericht daraufhin gewiesen und musste es bereinigen,

Kann man dem Sozialgericht das auch per Mail schicken, wenn man bspw. nicht im selben Ort wohnt, und muss bei einstweiligen Rechtsschutz so sehr auf die Form geachtet werden? Und gibt es dafür eine Anleitung hier im Forum?

Sorry, aber habe das noch nie nötig gehabt, daher meine brachiale Unwissenheit :weisnich:

Hary

Um als Laie Fehler zu vermeiden und sein Anliegen dem Gericht verständlich darzulegen ist es sinnvoll Vorlagen zu benutzen. Zum Beispiel diese hier aus Niedersachsen. Es sollte überall in dieser Form gültig sein: https://sozialgericht-hannover.niedersachsen.de/download/108927/Vordruck_auf_Eilantrag.pdf

Im Zweifel wendest du dich an einen Anwalt vor Ort, dieser kann auch für dich alles übernehmen. Wichtig für eine schnelle Arbeit ist eben Rückfragen zu vermeiden indem alles sofort mitgesendet wird.

Der Kontakt per Mail ist in der Regel möglich, für dich als Privatperson aber durchaus kritisch, da Gerichte keine von dir nutzbare Verschlüsselung anbieten. Das gute alte Fax ist dann doch besser. Im Netz gibt es viele kostenlose Dienste dafür, oder im Copyshop/Post faxen lassen.

Ellen_Alien

Zitat von: Kowalka am 15. Februar 2023, 23:15:55Vielen lieben Dank euch allen!

Das ist aber nicht dieses Eilklage-Verfahren, wo innerhalb 24-48 Stunden entschieden wird, oder?


Zitat von: Ellen_Alien am 15. Februar 2023, 22:27:55Am Anfang hatte ich noch einige Formfehler gemacht, wurde durch das Gericht daraufhin gewiesen und musste es bereinigen,

Kann man dem Sozialgericht das auch per Mail schicken, wenn man bspw. nicht im selben Ort wohnt, und muss bei einstweiligen Rechtsschutz so sehr auf die Form geachtet werden? Und gibt es dafür eine Anleitung hier im Forum?

Sorry, aber habe das noch nie nötig gehabt, daher meine brachiale Unwissenheit :weisnich:

Doch, genau das Eilverfahren ist hier gemeint. Normale Verfahren ziehen sich mitunter Jahre in die Länge.
Wie du dem link zum Antrag im vorigen Beitrag entnehmen kannst: Die Abschrift deines Antrages für die Gegenseite unbedingt beifügen, sonst gehen weitere Tage verloren.
Als Laie hast du eben oft das Problem, dass du die Anträge sehr genau in juristischer Sprache formulieren musst. Was für dich verständlich ist, muss für das Gericht nicht verständlich sein.
Wenn der Antrag dem Richter entscheidungsreif vorliegt, wird dann wirklich schnell entschieden, bis dahin vergehen jedoch ein paar Tage.
Ganz wichtig auch für deinen evtl. Schadensersatz: Auch das muss gleich und genau im Antrag formuliert werden. Worum es genau geht mit Beweisführung etc. und mit Antrag, die Gegenseite zur Zahlung an dich zu verpflichten.
Das habe ich aus meinem Verfahren gelernt. Durch die rechtswidrige Einstellung der Leistungen konnten zum Monatsanfang keine der üblichen Lastschriften gebucht werden, durch Rückläufergebühren entstanden Zusatzkosten in Höhe von ca 30€, auf denen ich sitzen blieb, weil ich das nicht genau genug im Antrag formuliert hatte.
Kommunikation per Mail ist in dem Fall nicht möglich, da der Antrag im Original vorgelegt werden muss, es sei denn du kommunizierst über zertifizierte Verschlüsselung, das existiert aber nicht für Privatpersonen.