Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Maßnahme "vorgeschlagen", wie sollte man sich verhalten?

Begonnen von kazuni, 16. Februar 2023, 17:14:24

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

kazuni

Guten Abend,
mir wurde eine Maßnahme "vorgeschlagen".
Welche ich bereits schon ganze zwei Jahre lang mit Schlaflosigkeit und Grübelei verfolgte.
Ich könnte der Person von der Behörde so viel negatives erzählen, was ich dort erleben musste und wie die mit uns allen umgingen. Ob man diese mit vielen Detail gut gegenargumentieren kann...?
Nur wie verhält man sich dann richtig?:

Gleich schon sagen, man wird garantiert Widerspruch gegen diese Maßnahme schreiben und eventuell einen Rechtsanwalt konsultieren?

Und was ist, falls ich sämtliche Unterlagen nicht unterschreiben will, da ich natürlich gegen diese erneute Maßnahme bin?
Ich bin da doch etwas unsicher :help:

Sheherazade

Zitat von: kazuni am 16. Februar 2023, 17:14:24mir wurde eine Maßnahme "vorgeschlagen".
Welche ich bereits schon ganze zwei Jahre lang mit Schlaflosigkeit und Grübelei verfolgte.
Ich könnte der Person von der Behörde so viel negatives erzählen, was ich dort erleben musste und wie die mit uns allen umgingen.

Das heißt, du hast genau diese Maßnahme schon (vor 2 Jahren) gemacht?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

kazuni

#2
Zwei Jahre lang vor einigen Jahren, davor auch mehrere mit anderen Namen.
Ich gehe gerne nochmal auf das wesentliche ein:
-Gleich schon sagen, man wird garantiert Widerspruch gegen diese Maßnahme schreiben und eventuell einen Rechtsanwalt konsultieren?

-Und was ist, falls ich sämtliche Unterlagen nicht unterschreiben will, da ich natürlich gegen diese erneute Maßnahme bin?

Hary

Zitat von: kazuni am 16. Februar 2023, 17:35:35ch gehe gerne nochmal auf das wesentliche ein:
-Gleich schon sagen, man wird garantiert Widerspruch gegen diese Maßnahme schreiben und eventuell einen Rechtsanwalt konsultieren?

-Und was ist, falls ich sämtliche Unterlagen nicht unterschreiben will, da ich natürlich gegen diese erneute Maßnahme bin?

Hast du mit deinem SB mal in Ruhe darüber gesprochen? Es wäre vielleicht ganz hilfreich wenn du deine Erfahrungen mit dieser Maßnahme einmal schilderst sowie den Nutzen bisher und dass du nicht sonderlich begeistert von einer Erneuten Teilnahme wärst. Vielleicht hast du auch gleich einen alternativen Vorschlag was für deine Situation hilfreicher wäre. Wenn du das nett, sachlich und ohne Emotionen vorträgst, dann kann es durchaus schon sein, dass er Abstand davon nimmt in deinem Fall. Ein simples Beispiel wäre ja bei einer Maßnahme die das Ziel hat jemanden einfach zu aktivieren vorzuschlagen sich ein sinnvolles Ehrenamt zu suchen um sich auf diese Weiße sinnvoll selber zu aktivieren.

Bevor ich meinen Arbeitsplatz gefunden habe, hatte ich auch Jahre lang keine Maßnahmen oder ähnliches, da mein SB gesehen hat, dass ich ehrenamtlich 20-30 Stunden im Monat aktiv bin (dabei auch eine Pauschale bekommen habe) und bei mir nicht die Notwendigkeit besteht das mit dem pünktlich aufstehen zu lernen :)

Zu verlieren hast du ja nichts.

Harald53

Wenn du die Maßnahme bereits absolviert hast und sie dich nicht dauerhaft in Arbeit gebracht hat, dann hast du doch damit jetzt das beste Argument weshalb diese Maßnahme für dich sinnlos ist.

Fettnäpfchen

kazuni

Zitat von: kazuni am 16. Februar 2023, 17:35:35Ich gehe gerne nochmal auf das wesentliche ein:
das Wesentliche wäre die Maßnahmezuweisung hier einzustellen und genau zu schildern wie das dazugehörende Gespräch/Schreiben stattgefunden hat
und um was es
Zitat von: kazuni am 16. Februar 2023, 17:35:35Zwei Jahre lang vor einigen Jahren, davor auch mehrere mit anderen Namen.
damit genau auf sich hat.

Deine Unterschrift gehört dir und ohne Prüfung ist man selber schuld wenn man etwas unterschreibt dann muss man sich auch daran halten. Bloß kann man schlecht etwas raten wenn man nicht genau weiß um was es geht.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

kazuni

#6
Danke für eure Tipps, @an Hary, frühes Aufstehen ist nicht ein Problem von mir und ich bin jeden Morgen schon um 5.40 Uhr wach und kann nicht mehr einschlafen. Es macht keinen Sinn mich erneut in Massnahmen zu stecken, denn dort würde ich nichts unterschreiben und wenn ich schon drin sitzen würde, nehme ich mir einen Anwalt um aus solchen sinnlosen Dingern, mit denen man nur mit uns abrechnen möchte, aber nix dahinter steckt, wieder schnellstmöglichst rauszukommen. Natürlich rede ich sachlich mit jedem, aber ich muss vorher schon irgendwie zu  Ausdruck bringen, dass ich nicht einverstanden bin, wie man mich dort behandelte, wie andere behandelt wurden, wie wir nur vertröstet wurden und wie man grob fahrlässig med. Gutachten überging. Und das ist noch nicht alles! Mich ärgert sowas. Egal wie die Dinger heißen und wie sich die Träger nennen, ich fühle mich misshandelt. Als Erwachsener Mensch misshandelt. Anders kann man es nicht sagen.
Wenn es quasi zu spät sei und ich bin dort reingedrückt worden, so schreibe ich ein Tagebuch und kann schon Mal genau aufzählen, was dort schiefgeht und wie mit einem dort umgegangen wird. Es steht alles in meinen Threads drin. Es belastet mich, wenn ich das alles wiederholen muss. Ich bekomme sonst ne Bluthochdruckkrise. Wenn man erst Mal in so einer Maßnahme bist, sagen die dir unter vier Augen, dass für die wenigsten überhaupt ne Chance besteht Arbeit auf Dauer zu bekommen. Und alle werden nur "abgestellt" mit Bastelarbeiten, Ausflüge, Praktikas von vornherein ohne Übernahmechance usw. Am wichtigsten ist es der Chefin von dem Verein nur, dass sie jeden für zwei Jahre abrechnen kann. Und wenn ein paar aus der Reihe tanzen, müssen die anderen die Launen der Dozenten abbekommen! Wer das und jenes falsch in dieser und jener Gruppe falsch macht, zahlt z.B. zwei Euro!? Hallo!? Geht's noch? Die haben keinerlei Rechte Bußgeld von uns einzufordern. Alles Kindergarten, es ist nur noch zum kotzen! Und es ist politisch auch so gewollt, da Statistiken weniger Arbeitslose führen. Wenn ich die Tagesschau sehe, Arbeitslosenzahlen im Januar zurückgegangen... Ja, die waren in den Dingern drin und die meisten kommen wieder raus. Nur ohne Arbeit!

Ehrenamt ist auch nur gratis fast arbeiten, wie soll ich da Arbeit finden. Das ist in meinen Augen Betrug am Bürger. Wir finden niemanden und wenn jemand ohne Arbeit ist, macht er das halt umsonst!? Nein, danke!

Hary

Zitat von: kazuni am 17. Februar 2023, 18:12:23Ehrenamt ist auch nur gratis fast arbeiten, wie soll ich da Arbeit finden. Das ist in meinen Augen Betrug am Bürger. Wir finden niemanden und wenn jemand ohne Arbeit ist, macht er das halt umsonst!? Nein, danke!
Das ist nicht richtig. Ein Ehrenamt ist kein Betrug am Bürger, es hilft eher dem Bürger. Beispiel viele Beratungsstellen für Obdachlose, Drogenabhängige, Tafeln und so weiter sind überwiegend von Ehrenamtlichen getragen. Ohne Ehrenamt und Personen die ihre Freizeit dafür investieren würde es ziemlich Düster bei uns aussehen.

Und natürlich kann ein Ehrenamt auch eine Möglichkeit sein Arbeit zu finden. Ich bin von meinem Ehrenamt in eine feste Anstellung gekommen.

jens123

Du könntest sagen, dass a) bereits die letzte Teilnahme an der Maßnahme erfolglos war (da ja immer noch arbeitslos) und b) sich beim letzten Mal zunehmend gesundheitliche Probleme (umschreibe depressive Symptome) eingestellt haben, so dass du die Zeit damals nur mit Mühe durchgestanden hast. Die Aussicht dort nochmal über längere Zeit antanzen zu müssen, löst bei dir starken Druck aus und du vermutest, dass du die Maßnahme nicht nochmal durchhalten wirst. (Gerade das letzte Argument zieht komischer Weise nicht selten.)

Mit der Problematik kann man auch schön zum Hausarzt gehen, sich krankschreiben und gleich eine Überweisung zum Psychiater geben lassen. Je nach Grundbeschwerden kann ein Facharzt Psychiatrie ein guter Ansprechpartner sein, der auch längere AU ausführt.

Im Grunde bleibt nur, es erdulden oder krankschreiben, falls es zu einer Zuweisung kommt. Nach 3-6 Wochen AU fliegt man aus einer Maßnahme i.d.R. auch automatisch wieder raus. Die "Träger" wollen ja Geld verdienen.