Kreditbetrug während Jobcenter-Maßnahme

Begonnen von Benny, 24. Februar 2023, 13:00:09

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Benny

Wurde während einer Maßnahme des Jobcenters Opfer von Kreditbetrug. Mein Betreuer hat in meinem Namen ohne mein Wissen online einen Kreditvertrag über 12.000 Euro abgeschlossen und sich meine Unterschrift erschlichen. Die Kreditsumme ging auf sein Konto. Das Ganze hat er unter Ausnutzung des Vertrauensverhältnisses so geschickt aufgezogen (Einzelheiten würden jetzt zu weit führen), dass ich den Betrug erst bemerkte, als bei mir bereits die Raten abgebucht wurden.

Meine Frage: Besteht die Möglichkeit, rechtlich gegen das Jobcenter bzw. die Bildungseinrichtung vorzugehen? Habe ich Anspruch auf Schadensersatz oder finanzielle Hilfen? Gegen den Betrüger selbst schöpfe ich gerade alle juristischen Mittel aus. 

Hartzer Rolle

Was haben den Jobcenter und Maßnahmeträger damit zu tun? Was erhofft du dir?

Bundspecht

Zitat von: Hartzer Rolle am 24. Februar 2023, 13:12:19Was haben den Jobcenter und Maßnahmeträger damit zu tun?


DAS kann ich auch momentan nicht so ganz nachvollziehen ..... :weisnich:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Benny

Zitat von: Hartzer Rolle am 24. Februar 2023, 13:12:19Was haben den Jobcenter und Maßnahmeträger damit zu tun? Was erhofft du dir?

Besteht hier nicht so etwas wie eine Arbeitgeberhaftung? Ich habe schließlich durch einen Mitarbeiter des Maßnahmeträgers und indirekt des Jobcenters einen beträchtlichen Vermögensschaden erlitten. Andererseits spielen sich Bildungseinrichtungen ja immer auf als wären sie Gott persönlich und unterliegen keinerlei Kontrolle außer von staatlicher Seite. Ich würde hier wenigstens ein Mindestmaß an (rechtlicher oder finanzieller) Unterstützung erwarten, wenn die ihr Personal nicht richtig auswählen können und mich in sowas reinreiten.

Hartzer Rolle

Also meinst du nicht einen gerichtlichen Betreuer sondern jemanden von der Maßnahme? Zivilklage wegen Betrugs, aber das Jobcenter kann nix dafür. Und auch der Träger ist nicht verantwortlich für das, was seine Mitarbeiter in ihrer "Freizeit" anstellen.

Oberfrank



Wenn die Story so stimmt, was hat denn ein Bildungsträger damit zu tun wenn ein dort angestellter einen Betrug begeht?
Beweise (stichhaltige) sammeln und ab zur Polizei und Anzeige erstatten.
Anwalt dazu, Kosten wird das Gericht sicher den "Täter" auferlegen.
Dem Mitarbeiter des Bildungsträgers erwartet sicher die fristlose Kündigung und evtl. auch eine Anzeige, das ist dann aber Sache des Arbeitgebers.
Gruss aus Oberfranken
Frank

Benny

#6
Die Story stimmt, das kann ich dir versichern. Es war der Betreuer, der mich durch die Maßnahme in Arbeit bringen sollte. Und das Ganze fand nicht in seiner "Freizeit" statt, dafür wäre der Maßnahmeträger tatsächlich nicht verantwortlich, sondern während der offiziellen Termine. Ich hab den nie privat getroffen.

Ich habe juristisch bereits alle Hebel in Bewegung gesetzt, aber das gestaltet sich schwierig und ich bekomme keinerlei Unterstützung, bis auf die Berechtigungsscheine vom Amtsgericht. Und die Kreditbank möchte natürlich jeden Monat ihre Rate von mir sehen.

Die sind halt auch ne Gurkentruppe bei diesem Träger. Es gab in der Vergangenheit schon Vorfälle, wo komplett unfähige Leute eingestellt wurden.

Oberfrank



Läuft der Kredit auf deinen Namen?
Denn DAS kommt mir komisch vor - kein Krediinstitut der Welt vergib Kredite ohne SCHUFA-Prüfung.
(Und die denke ich mal ist bei uns Bürgergeldlern eher negativ, ohne dir zu nahe treten zu wollen)
Gruss aus Oberfranken
Frank

Benny

Zitat von: Oberfrank am 24. Februar 2023, 19:01:54Läuft der Kredit auf deinen Namen?
Denn DAS kommt mir komisch vor - kein Krediinstitut der Welt vergib Kredite ohne SCHUFA-Prüfung.
(Und die denke ich mal ist bei uns Bürgergeldlern eher negativ, ohne dir zu nahe treten zu wollen)

Selbstverständlich läuft der Kredit auf meinen Namen. Die Kreditbank ist Barclays, ganz offensichtlich hat er sich eine Bank gesucht, die nicht groß nachfragt. Betrüger finden immer einen Weg. Und ich als kleiner Bürgergeldempfänger seh mich jetzt so einem gerissenen Kriminellen gegenüber, praktisch auf mich alleine gestellt.


Ratlos

#10
1. Unterlagen als Beweis zur Polizeit Anzeige erstatten /oder gleich Antrag an die Staatsanwaltschaft auf Eröffnung eines Ermittlungsverfahren stellen. Nach § 160 StPO muss sie eine Untersuchung durchführen.
Ich empfehle Anzeige unter Vorlage aller Beweise direkt bei der Staatsanwaltschaft, denn hier wird öffentliches Interesse berührt.
2. Zahlungen an die Kreditbank einstellen mit dem Hinweis dass Betrug vorliegt und AZ. der Polizei/ Staatsanwaltschaft mitteilen.
Du hast das Darlehen ja nie erhalten und die Überweisung direkt an den SB ist nachvollziehbar.

3. Anfrage an Kreditbank auf welcher Rechtsgrundlage "dein Kreditantrag" / genehmigter Kreditbetrag an namensfremde Person ausgezahlt wurde.
4. Ebenso Mitteilung an deine Hausbank über sofortige Einstellung der Ratenzahlungen. Falls Einzugsermächtigung vorliegt per Einschreiben an Kreditbank widerrufen.

5. Rückbuchung bisher gezahler Raten. Ist ohne Gründe bis 8 Wochen problemlos machbar.
6. Dass du das alles nicht schon lange in die Wege geleiet und stattdessen Raten bezahlt hast verwundert mich sehr.

Bei 12.000 € Kreditsumme liegen die Monatsraten bei ** höchstmöglicher Laufzeit ** von 72 Monaten bei 166,66 €.
Die kannst du doch vom ALG 2 Geld auf die Dauer gar nicht bezahlen, ohne in totale Unterdeckung zu geraten.

7. Interessieren würde mich auch was der SB zu seinem "Verbrechen" sagt. Welche Begründung gab er an
a)  für die Stellung des Kreditantrages in deinem Namen
b)  weshalb das Geld auf seinem Konto geflossen ist ?

Das Ganze dürfte die Kategorie "besonders schwerer Fall" betreffen, weil SB Angestellter im öffentlichen Dienst ist.
Das kann hier mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden - siehe § 263 StGB Abs. 2-4

Für mich klingt deine Darstellung sanft ausgedrückt unmöglich. Aber ok ... möglich ist echt alles.
Bisher erscheint mir alles noch nicht so recht plausibel denn der SB geht das unkalkulierbare Risiko eines Strafverfahren ein, das in jedem Fall zu seiner Entlassung führt.
Immerhin wäre nach deiner Schilderung der Betrug schwarz auf weiß belegbar und SB macht sich damit erpressbar.
Mehr kann man erst dazu sagen wenn du Einzelheiten bekannt gibst.





Ellen_Alien

ZitatDas Ganze dürfte die Kategorie "besonders schwerer Fall" betreffen, weil SB Angestellter im öffentlichen Dienst ist.
Nicht ganz, da das mit dem Jobcenter abgesehen von der Vermittlung und Kooperation nicht viel zu tun hat.
Bei privaten Bildungseinrichtungen sind das ganz normale Angestellte.

Ratlos

#12
Ein Kreditbetrug über 12.000 € an einer Privatperson im Rahmen eines durch das JC vermittelten Maßnahmeträgers ist immer ein besonders schwerer Fall der TE in jahrelange Abhängigkeit führt. Damit muss keiner rechnen.

Ohne Belang ist ob der SB ein Angestellter des JC oder Angestellter des Maßnahmeträgers ist.
Nach der Schilderung ist er schlicht ein Straftäter.
Und nicht vergessen: Der Inhaber des Maßnahmeträgers haftet auch für die Tätigkeit seiner Untergebenen.

Noch kann ich mir bei den bisherigen vagen Angaben keinen Reim auf diese einmalig groteske Geschichte machen.
Jeder vernünftig denkende Mensch würde sofort nach Kenntnis des Betruges Anzeige erstatten und Rückbuchung veranlassen und Einzugsermächtigung widerrufen.
Aber unser TE zahlte munter mehrere Raten obwohl er bereits alle rechtlichen Hebel in Bewegung gesetzt hat.
Welche rechtlichen Hebel waren das? Was ist das Ergebnis? Welchen zusätzlichen Rat erwartet er von uns?


Ellen_Alien

ZitatOhne Belang ist ob der SB ein Angestellter des JC oder Angestellter des Maßnahmeträgers ist.
Nach der Schilderung ist er schlicht ein Straftäter.
Es geht rein darum, dass die Aussage ,,besonders schwerer Fall weil ÖD" nicht stimmt, da in dem Fall nix mit ÖD.
ZitatJeder vernünftig denkende Mensch würde sofort nach Kenntnis des Betruges Anzeige erstatten
Seltsame Geschichte, aber ohne alle Fakten zu kennen, kann man unmöglich etwas dazu sagen.
Zumal sich die eigene Unterschrift des TE laut seinen Angaben auf dem Vertrag befindet.


Ratlos

Zitat von: Ellen_Alien am 25. Februar 2023, 17:58:26Es geht rein darum, dass die Aussage ,,besonders schwerer Fall weil ÖD" nicht stimmt,
Meine Aussage stimmt, denn der ÖD ist keine Voraussetzung für einen "besonders schweren Fall".
Ich ging ursprünglich von einem SB des JC aus.
Aber auch ein Maßnahmeträger leistet öffentliche Arbeit.

Der Gesetztestext des § 263 StGB ist eindeutig (hast du sicher nicht gelesen)
- hier bitte:
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

Absätze 2 und 3 sind unbestreitbar und greifen durch.
Die Unterdeckung des TE besteht über Jahre der Abzahlung und damitdie wirtschaftliche Notlage.
Immer vorausgesetzt dass die Kreditlaufzeit 72 Monate beträgt. Kürzer = höhere Rat.
Und bei 502 € /Monatseinnahmen sind 12.000 € ein Verlust großen Ausmaßes zumal das Geld der Betreuer kassiert und sich auf betrügerische Weise auf Kosten der ihm anvertrauten Person bereichert hat.