Ende ALG 1 - neuer Job - Krankenkasse

Begonnen von Markus01, 24. Februar 2023, 17:49:05

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Markus01


Guten Abend zusammen,

bei mir tut sich folgender Sachverhalt auf: mein ALG 1 endet Mitte März. Ab 01.04.23 habe ich einen neuen Job. Dies habe ich dem Amt noch nicht mitgeteilt. Wenn ich jetzt für die verbleibenden zwei Wochen im März noch Bürgergeld beantragen würde, dann müsste ich ja wahrscheinlich Konton offen legen, im Anschluss Lohnnachweise einreichen, den AG benennen usw. Daher würde ich mir das eigentlich gerne ersparen, da der organisatorische Aufwand zu groß ist bzw. sich für die zwei Wochen nicht lohnt oder hat sich da beim Bürgergeld was geändert, dass es unproblematischer ist? Wie würde ich vorgehen, wenn ich das ALG 1 einfach auslaufen lasse und kein Bürgergeld beantrage?

Zum Thema Krankenversicherung: wenn ich das richtig gelesen habe sollte es keine Probleme geben, da man bis zu einem Monat Übergangszeit hat und ich somit auch weiterhin versichert wäre... Kann das jemand bestätigen?



Danke für Eure Antworten und lieben Gruß

Markus

Sheherazade

Bürgergeld: Musst du nicht beantragen, es ist auch nicht einfacher geworden als vorher. Also einfach ALGI auslaufen lassen und Job beginnen - fertig.
Krankenkasse: Deine Informationen sind richtig, du fällst für die 2 Wochen in die Nachversicherungszeit.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

Markus01


horst

Zitat von: Markus01 am 24. Februar 2023, 17:49:05bei mir tut sich folgender Sachverhalt auf: mein ALG 1 endet Mitte März. Ab 01.04.23 habe ich einen neuen Job.

wenn du am 01.04.23 mit dem Job beginnst, wird der AG aber erst frühestens Ende April Lohn auszahlen, das solltest du auch bedenken.ALG I wird rückwirkend gezahlt, ALG II vorher.

Markus01

@horst: Danke dir für die Info. Das werde ich überbrückt kriegen und ist für mich dennoch besser, als für die gut zwei Wochen da komplett blank zu ziehen um Bürgergeld zu kriegen.

Eine allgemeine Frage noch: Muss ich dem Arbeitsamt mitteilen, dass ich ab dem 01.04.23 einen neuen Job habe und reicht es, wenn das ALG 1 ausläuft und ich im Anschluss kein Bürgergeld beantrage?

Sheherazade

Zitat von: Markus01 am 01. März 2023, 12:32:54Eine allgemeine Frage noch: Muss ich dem Arbeitsamt mitteilen, dass ich ab dem 01.04.23 einen neuen Job habe

Musst du nicht, kannst du aber.

Zitatreicht es, wenn das ALG 1 ausläuft und ich im Anschluss kein Bürgergeld beantrage?

Reicht auch.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub