Falls Stellenanbieter Fahrtkosten nicht übernimmt, Jobcenter vorher beantragen?

Begonnen von kopfhoch, 27. Februar 2023, 12:50:31

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kopfhoch

Hallo, eigentlich ist der Stellenanbieter grundsätzlich verpflichtet die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch zu übernehmen laut BGB.
Wenn er das nicht vorher ausschließt. Falls er doch die Kosten nicht ausdrücklich übernimmt, kann ich dann beim Jobcenter vorher die Kosten einfach so beantragen?

Fettnäpfchen

kopfhoch

Zitat von: kopfhoch am 27. Februar 2023, 12:50:31.
Wenn er das nicht vorher ausschließt. Falls er doch die Kosten nicht ausdrücklich übernimmt, kann ich dann beim Jobcenter vorher die Kosten einfach so beantragen?
Ja das kannst du.

Manchen JC/SB muss man aber im Antrag begreiflich machen dass die das auch übernehmen sollten.

Deswegen schau mal in den Anhang! und das halt anpassen damit es in deinen Worten geschrieben ist.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

kopfhoch

Dankeschön! Nette Menschen hier. Bekommt man vielleicht Ärger, falls man vorher sich beim Stellenanbieter erkundigt, ob dieser die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch erstattet?
Gehe ich nicht zum Vorstellungsgespräch, da der Stellenanbieter nicht Fahrtkosten erstattet, bekomme ich auch eine Sanktion?

Fettnäpfchen

kopfhoch

Zitat von: kopfhoch am 27. Februar 2023, 14:20:18Bekommt man vielleicht Ärger, falls man vorher sich beim Stellenanbieter erkundigt, ob dieser die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch erstattet?
Gehe ich nicht zum Vorstellungsgespräch, da der Stellenanbieter nicht Fahrtkosten erstattet, bekomme ich auch eine Sanktion?
:grins: durchaus berechtigte Gedanken und Ja und Nein und Ja
oder
zu 1 der AG lehnt dich umgehend ab oder er verweigert die Übernahme oder er sagt die Übernahme zu
zu 2 gibt es mit Sicherheit eine Sanktion wenn du nicht hingehst und das JC davon weiß/erfährt, denn im Zweifelsfall hat das JC die Kosten zu übernehmen!
Und du solche Termine wahrzunehmen.

MfG FN
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kazuni

Ich denke nur so, fragen vorher muss ja erlaubt sein. Denn im BGB steht sinngemäß dass der Arbeitgeber vorher erwähnen muss, dass er die Fahrtkosten nicht erstattet, d.h. er schließt es aus. Dann hat er das Recht dazu. Bevor man nach jedem Gespräch plötzlich erfährt, er zahlt die Fahrtkosten nicht, obwohl er die Ablehnung nirgends vorher erwähnte? Und leider ist es heute so Gang und gäbe. Nachher kommt das böse Erwachen. Ich bekomme die Stelle nicht, durfte aber vom Regelsatz hin und Rückfahrt blechen.

Bsp.: Stellenanbieter erwähnt vorher nie die Erstattung der Fahrtkosten und ich bleibe jedesmal ohne vorher zu fragen auf den Kosten sitzen. Da verschulde ich mich irgendwann bzw. hätte von dem Geld was anderes kaufen können und im Regelsatz sind Vorstellungskosten nicht genannt.

putinow

Ich würde das Amt nicht wegen der Fahrtkosten behelligen, wenn der AG im Vorfeld die Fahrtkosten nicht ausschließt. Wie du schon richtig festgestellt hast, ist der AG dazu verpflichtet. Also warum die Kosten der Allgemeinheit aufbürden, zumal der Betrag vom Amt geringer ist als der gesetzliche.

Reisekostenabrechnung für das Vorstellungsgespräch am TT.MM.JJJJ

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bedanke mich für die Einladung zur persönlichen Vorstellung und das angenehme Gespräch mit Hr. Mustermann und Fr. Musterlich.

Ich erlaube mir, Ihnen die Auslagen in Rechnung zu stellen, die mir zur Wahrnehmung des Termins entstanden sind:

Fahrtkosten Privat-PKW, Strecke Musterdorf - Musterstadt - Musterdorf
75 km x 2 = 150 km x 0,30 € Fahrtkostenpauschale: 45,00 €
Parkgebühren: 4,50 €
Die entsprechenden Belege sind als Kopie in der Anlage enthalten.

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von 49,50 Euro auf folgendes Konto:

Max Muster (Kontoinhaber)
DE19123412341234123412 (IBAN)
Sparkasse Musterstadt (Bank)

Hierfür vielen Dank im Voraus.

So würde ich das machen.

horst

Zitat von: kopfhoch am 27. Februar 2023, 12:50:31Hallo, eigentlich ist der Stellenanbieter grundsätzlich verpflichtet die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch zu übernehmen laut BGB.
Wenn er das nicht vorher ausschließt. Falls er doch die Kosten nicht ausdrücklich übernimmt, kann ich dann beim Jobcenter vorher die Kosten einfach so beantragen?
hatte ich meinen SB auch gefragt, ob ich den AG anschreiben soll wegen der Fahrtkosten und er sagte bloß nicht. Manche AG als Stammkunden will mancher nicht verprellen, besonders wenn es um Probearbeit geht, die er anbietet.

kopfhoch

Die SBs stellen sich das zu einfach vor, die müssen die Fahrtkosten ja nicht begleichen.
 Ein Anbieter von Stellen nennt erst vorher gar nicht heutzutage, dass er für Fahrtkosten nicht aufkommen wird. Da bleibt einem halt nichts anderes übrig als vorher sachlich nachzufragen. Und Fahrtkosten muss man beim Jobcenter vor der Fahrt beantragen. Nach dem Gespräch steht man sonst ganz schön im Regen. Deshalb darf man sich Gewissheit machen. Da ist nichts dabei. Und wenn der Arbeitgeber Fragen negativ sieht, dürfte man nie was fragen. Theoretisch.

Fettnäpfchen

kopfhoch

Zitat von: kopfhoch am 27. Februar 2023, 16:47:07Und Fahrtkosten muss man beim Jobcenter vor der Fahrt beantragen. Nach dem Gespräch steht man sonst ganz schön im Regen.
Ersteres ist definitiv falsch man kann sogar mehrere Kostenposten sammeln und zusammen abgeben
oder jeden Termin zur Vorstellung einzeln wenn man das Geld dringend braucht.
oder einem "Beratungsgespräch" beim JC! da gilt genau das gleiche.

Wenn der pot. AG die Kostenübernahme ablehnt sollte man sich das dann gleich schriftlich, mit Datumsangabe und Grund also Vorstellungsgespräch, geben lassen denn dass braucht das JC zur Kostenübernahme.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ellen_Alien

ZitatEin Anbieter von Stellen nennt erst vorher gar nicht heutzutage, dass er für Fahrtkosten nicht aufkommen wird.
Mein AG, besser gesagt Dienstherrin, teilt grundsätzlich in allen Anschreiben/Einladungen für Bewerber mit, dass keine Kosten übernommen werden. So ist das vollkommen korrekt, die kennen die Rechtslage und haben keine Lust, für alle zu zahlen, die (noch) nicht beschäftigt sind. Da käme ja auf der anderen Seite genauso eine hübsche Summe zustande, wenn man jedem die Anreise bezahlen würde.
Zitatund im Regelsatz sind Vorstellungskosten nicht genannt.
Deshalb bekommst du das auch zusätzlich vom Jobcenter auf Antrag erstattet. Ist nichts dabei.
Ist aber genauso nichts dabei, den potentiellen AG danach zu fragen. Schließlich entstehen die Kosten real.

Hary

Den AG im Vorfeld wegen den Fahrtkosten zu fragen ist natürlich taktisch eher unklug wenn man die Stelle haben will. Es ist auch eigentlich nicht notwendig. Du kannst die Fahrtkosten bzw. Fahrkarte direkt im JC bekommen. Dazu gibt es dann ein Formular wo der AG deinen Besuch bestätigt und abgibt ob er Fahrtkosten übernimmt. Wenn nein ist das an der Stelle erledigt, wenn ja dann musst du dir ausgelegte Fahrkarte mit dem Geld des AG erstatten.

Ellen_Alien

ZitatDen AG im Vorfeld wegen den Fahrtkosten zu fragen ist natürlich taktisch eher unklug wenn man die Stelle haben will.
Das sehe ich gar nicht so. Der AG lädt dich ein, weil er an dir interessiert ist. Warum soll man nicht fragen und warum sollte das ein Ausschlusskriterium sein? Damit erkundigt man sich nach den Möglichkeiten, und mit einem Nein ist doch alles geklärt.

putinow

Den AG nicht vorher fragen wegen Kostenübernahme, sondern gleich während oder nach dem Vorstellungstermin die Reisekostenabrechnung dem AG überreichen.

Hary

Zitat von: Ellen_Alien am 02. März 2023, 05:42:46Das sehe ich gar nicht so. Der AG lädt dich ein, weil er an dir interessiert ist. Warum soll man nicht fragen und warum sollte das ein Ausschlusskriterium sein?
Darüber kann man natürlich streiten und jeder AG wird es vermutlich anders sehen. Bei einer Zeitarbeitsfirma wo es ein Massengeschäft ist mag das vermutlich keinen interessieren. Die kleine Inhaber geführte Werkstatt wo der Meister noch persönlich jemanden trifft, da kann dass ganz schnell anders aussehen. Je kleiner und familiärer ein Betrieb ist, desto vorsichtiger sollte man da sein.

Das ist zumindest meine Meinung und Erfahrung. Bei einem Blutsauger hätte ich auch wenig Hemmungen.

Ellen_Alien

ZitatJe kleiner und familiärer ein Betrieb ist, desto vorsichtiger sollte man da sein.
Naja.. es geht hier darum, eine Frage zu stellen. Du forderst nicht die Kostenübernahme, sondern fragst, ob diese möglich ist. Das ist was anderes. Evtl. kommt ein Nein und gut ist.
Wenn laut BGB die Kostenübernahme im Vorfeld ausgeschlossen werden muss, um von der Pflicht befreit zu sein, impliziert das doch, dass fragen erlaubt ist.
Ich möchte nirgendwo arbeiten wollen, wo ich mich im Vorfeld schon fürchte, eine einfache Frage zu stellen oder wo ich damit rechne, dass das ein Ausschlusskriterium ist. Man äußert doch ebenso eine Gehaltsvorstellung im Gespräch ohne sich zu fürchten. Fragen wird wohl noch erlaubt sein.