Bin (2022) in eine Maßnahme, abbruch dennoch Sanktionsfrei möglich?

Begonnen von Moonraker, 26. Februar 2023, 17:48:36

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Moonraker

Hallo Forum,

bin vergangenes Jahr freiwillig in eine Maßnahme duch einen Aktivierungs - Vermittlungsgutschein gegangen. Die Module sehen wie folgt aus, Stablerschein, Führerschein (B), Teilqualifizierung Servicefahrer (TQ) und ein 6 Wochen langes Praktikum, wo auch immer. Der Servicefahrer wurde konstruiert, das wir den Führerschein machen können. Den Stablerschein habe ich schon, in der Fahrschule bin ich jetzt mittlerweile in der 12ten Stunde. Da ich psychisch am Hintern bin, es in der Fahrschule auch nicht läuft, würde ich gerne alles aufkündigen. Habe auch keine Lust auf ein 6 wöchiges Praktikum, um als kostenlose billige Arbeitskraft zu enden.

Nun zu meinen Fragen:

Komme ich im Falle eines Abbruchs, Sanktionsfrei raus?. (Letzes Jahr wurden die Sanktionen ausgesetzt, und angeblich wieder eingeführt). Falls es Sanktionen gibt, mit was muss ich rechnen?
Weil im Bildungsgutschein eine RFB ist, allerdings vom letzten Jahr...



Im Anhang habe alle relevanten Dokumente, beigefügt, freue mich sehr auf eure Einschätzung,
und bedanke mich schon mal im Voraus!.  :ok:

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Donau_Schwabe

Beantwortet zwar nicht deine Frage aber unglaublich das es sowas wie Teilqualifizierung zum "Servicefahrer" gibt. Und ist sogar ne 2 jährige Ausbildung. Absolute Zeitverschwendung, B Führerschein als Kurierfahrer reicht vollkommen aus.

Hary

Zitat von: Moonraker am 26. Februar 2023, 17:48:36Komme ich im Falle eines Abbruchs, Sanktionsfrei raus?.
Vermutlich Nein! Wobei die Sanktionen nur ein Teil des Problems wären. Würdest du die Maßnahme ohne wichtigen Grund abbrechen, dann würdest du die bereits gezahlten Beträge für deine Maßnahme dem Jobcenter erstatten müssen. Dies ist im Rahmen eines Bildungsgutscheins üblich und sollte auch so in den Verträgen/Bewilligung stehen.

Ob deine Psychischen Beschwerden nun ein wichtiger Grund sind, dass kann ich nun nicht beurteilen.

Ottokar

Zitat von: Moonraker am 26. Februar 2023, 17:48:36Komme ich im Falle eines Abbruchs, Sanktionsfrei raus?. (Letzes Jahr wurden die Sanktionen ausgesetzt, und angeblich wieder eingeführt). Falls es Sanktionen gibt, mit was muss ich rechnen?
Beim Abbruch der Maßnahme musst du mit einer Sanktion rechnen, das bedeutet 30% 10% weniger Regelleistung für einen Monat, sofern es die erste Sanktion in den letzten 12 Monaten ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Harald53

Zitat von: Ottokar am 27. Februar 2023, 15:16:14Beim Abbruch der Maßnahme musst du mit einer Sanktion rechnen, das bedeutet 30% weniger Regelleistung für einen Monat, sofern es die erste Sanktion in den letzten 12 Monaten ist.

Sind das nicht nur 10% für einen Monat, wenn es sich um die erste Sanktion handelt?

Moonraker

Zitat von: Ottokar am 27. Februar 2023, 15:16:14Beim Abbruch der Maßnahme musst du mit einer Sanktion rechnen, das bedeutet 30% weniger Regelleistung für einen Monat, sofern es die erste Sanktion in den letzten 12 Monaten ist.

Nicht 10% ein Monat? Und muss ich tatsächlich den Bildungsgutschein zurück bezahlen?

Ottokar

10% und ein Monat.
Was den Bildungsgutschein betrifft, würde eine Schadensersatzforderung einen Vertrag mit entsprechender Klausel zwischen dir und dem JC voraussetzen.
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Hary

Wegen Schadenersatz Schau auch mal in deine EGV, oft versteckt sich so etwas dort. Sofern es eine solche Regelung gibt, dann muss diese zwischen dir und dem JC bestehen.