Jobcenter möchte Selbstständigkeit kippen

Begonnen von Haribo, 06. März 2023, 19:31:05

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Haribo

Hallo zusammen  :flag:

Das Jobcenter versuchte bei mir über die Jahre immer wieder mal die Selbstständigkeit zu kippen. Das Problem was das Jobcenter sieht: Ich komme nicht aus den Leistungen raus.
Der Grund ist auch einfach zu benennen. Ich bin seit 11 Jahren Alleinerziehend 2 Kinder, 10 Jahre, ein Kind mit Pflegegrad 4 im Rolli, anderes Kind auch mit Förderbedarf. Nach der Grundschule ist es nun das erste halbe Jahr ein ziemliches Desaster, da beide nicht mehr in die OGS gehen und ich aufgrund dessen das sie an 2 verschiedene Schulen gehen unwahrscheinlich viel am hin und her fahren bin. Es ist viel organisatorisches zu regeln jeden Tag. An Arbeit mangelt es mir nicht. Ich habe meine Webseite abgestellt damit mich keiner mehr anruft und nehme auch keine neuen Kunden mehr an da ich ohnehin völlig überlastet bin mit allem zusammen. Meine Selbstständigkeit trägt etwa die Hälfte der Leistungen aufgrund dessen das ich nur 2 Stunden am Tag arbeiten kann aktuell.

Das Jobcenter schickt mich nun zu einer Firma Namens Progres GBR mit dem Ziel die Selbstständigkeit so zu gestalten das ich aus den Leistungen raus falle. Sollte das nicht der Fall sein wird die Selbstständigkeit nicht weiter akzeptiert. So steht es in der EGV die ich noch nicht unterschrieben habe. Von der Firma Progres GBR (Dortmund) finde ich so ziemlich nichts, bis auf die Webseite und das sie irgendwelche Zertifizierungen haben. Weder Referenzen noch andere Bewertungen.
Kennt die jemand diese Vorgehensweise oder das Unternehmen und kann mir hierzu mehr sagen ?

Simone-

Zitat von: Haribo am 06. März 2023, 19:31:05Das Jobcenter schickt mich nun zu einer Firma Namens Progres GBR mit dem Ziel die Selbstständigkeit so zu gestalten das ich aus den Leistungen raus falle. Sollte das nicht der Fall sein wird die Selbstständigkeit nicht weiter akzeptiert.
So steht es in der EGV die ich noch nicht unterschrieben habe.
Mal abgesehen davon, dass dir das JC nicht die Selbständigkeit nehmen kann ...

Kannst du bitte diese EGV mal anonymisiert einstellen?
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Harald53

Zitat von: Haribo am 06. März 2023, 19:31:05Meine Selbstständigkeit trägt etwa die Hälfte der Leistungen aufgrund dessen das ich nur 2 Stunden am Tag arbeiten kann aktuell.

Das Jobcenter möchte "dir die selbstständigkeit nehmen"?
Dann müssen ja zukünftig wieder die vollen Leistungen bezahlt werden.
Also will der SB praktisch, dass sich deine Hilfebedürftigkeit erhöht statt verringert?
Hab ich das richtig verstanden?

Hary

Die Sache wird wohl sein, dass dein JC erst einmal nur sieht, dass deine Bedürftigkeit nicht verringert wird und Du nun Hilfe bekommen sollst dies zu schaffen. Im Grunde alles richtig. Problem ist aber dass du nicht mehr Verdienst weil es wirtschaftlich nicht möglich ist, sondern weil deine persönliche Situation dies nicht erlaubt.

Hast du Nachweise darüber, dass deine Kinder eine besondere Pflege brauchen? Wenn ja solltest du dies derjenigen der sich melden wird mitteilen und nachweisen. In deiner Situation ist ja eher nicht davon auszugehen, dass du auf dem normalen Arbeitsmarkt Vollzeit arbeiten könntest. Im Zweifel wäre juristischer Beistand eine gute Idee.

Sophiagirl

Hi,

Bei Pflegegrad 4 müsstest du gar nicht mehr arbeiten, steht auch in deren fachlichen Weisungen.  :help:

Haribo

Hallo zusammen, Danke für die Antworten.
Hier die aktuelle EGV.

Inzwischen hat sich auch der Träger gemeldet um einen Ersttermin zu vereinbaren. Über Whatsapp ;) Ich werde mir das anhören was und ob sie für mich was tun können. Eigentlich sollte die Zuweisung erst am 01.04 sein, es war aber vorher schon was frei und meine SB vom Jobcenter hat mich angerufen und gefragt ob ich schon vorher bereit wäre. Eine neue EGV , die womöglich ähnlich sein könnte wird mir noch zugesandt. Bisher nichts unterschrieben.

Ich habe mit dem Textlaut ein Problem, das die Selbstständigkeit nicht mehr akzeptiert werden soll wenn ich den Leistungsbezug nicht beende. (Seite 2 unter 5.)

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Valaskjalf

Die haben echt den Arsch offen. Wie willste die Maßnahme denn machen? mit den beiden Problemfällen wirst du die Maßnahme doch eh nicht durchführen können

Ronald BW

Die haben Humor gerade in deinem Fall ist eine nicht weisungsgebundene Arbeit das einzig mögliche.
Die Frage ist also nicht ob du das zu 100% machen kannst, Du kannst es machen was anderes wird kaum gehen.
Stelle doch mal der SB einen Tagesablauf zum besseren Verständnis zur Verfügung.

Wie gehabt EGV nicht unterschreiben.

Kaffeesäufer

Da bedarf es eigentlich keiner Disskusion, bei einem Pflegegrad 4 steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, ergo auch keiner Maßnahme.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-10_ba015846.pdf

Letzte Seite schön aufgelistet.

Hary

Zitat von: Haribo am 07. März 2023, 14:01:01Inzwischen hat sich auch der Träger gemeldet um einen Ersttermin zu vereinbaren. Über Whatsapp ;)

so was geht eigentlich nicht, Whatsapp darf datenschutzrechtlich überhaupt nicht verwendet werden. Wenn du dich beliebt machen willst, dann wäre das etwas für den Datenschutzbeauftragten.

Manjana


Zitat von: Haribo am 07. März 2023, 14:01:01Inzwischen hat sich auch der Träger gemeldet um einen Ersttermin zu vereinbaren. Über Whatsapp ;)
Über Whatsapp? Das ist ja haarsträubend.
Ich hätte gesagt: Ich habe gar kein Whatsapp! :schock:
Dazu bist du auch nicht verpflichtet!

Zitat von: Haribo am 07. März 2023, 14:01:01Eine neue EGV , die womöglich ähnlich sein könnte wird mir noch zugesandt. Bisher nichts unterschrieben.
Noch einmal, du musst weder über Whatsapp an irgendwelchen Gesprächen teilnehmen.
Und es ist dein Recht über die EGV zu verhandeln.
Wenn dir ein Verhandeln verwehrt wird, würde ich mit Klage gegen die evt. kommende Zwangs-EGV per Verwaltungsakt drohen.
Wieso soll sie dir überhaupt ohne deine Mitwirkung zugesandt werden?

Zitat von: Haribo am 07. März 2023, 14:01:01Ich habe mit dem Textlaut ein Problem, das die Selbstständigkeit nicht mehr akzeptiert werden soll wenn ich den Leistungsbezug nicht beende. (Seite 2 unter 5.)
Sei ganz locker! Da steht: Die alleinige Selbstständigkeit soll nicht mehr akzeptiert werden, nicht, dass du sie ganz aufgeben sollst. Das heißt, dass sie dir wieder Jobs zum Bewerben schicken. Da du aber durch deine Familieäre Situation nicht in der Lage bist, weil ein Pflegebedürftiges Kind vorgeht, können sie dir auch nichts weiter.

Sie arbeiten mit Suggestionen, die Angst erzeugen.
Ich sehe hier nichts wovor du Angst haben müsstest.

hansmeisner

Zitat von: Kaffeesäufer am 08. März 2023, 07:40:49Da bedarf es eigentlich keiner Disskusion, bei einem Pflegegrad 4 steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, ergo auch keiner Maßnahme.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-10_ba015846.pdf

Letzte Seite schön aufgelistet.
Auf Seite 15 die Tabelle bei Pflegegrad 4: "nicht zumutbar". Hat sich damit erledigt, ohne weitere Diskussion. In den Erläuterungen darunter steht:
"Bei den Pflegegraden 4 und 5 ist eine Beschäftigung grundsätzlich unzumutbar, jedoch kann auf Wunsch des/der Kunde/in der Vermittlungsprozess aktiv betrieben werden."