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Nach ablauf vom Krankenschein direkt beim JC erscheinen?

Begonnen von hansstramm, 16. März 2023, 12:14:33

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0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

hansstramm

Moin,
bei den letzten Terminen vom JC war ich stets erkrankt.
Meinen KS habe ich auch jedes Mal zum JC geschickt.
Trotzdem sieht es laut Schreiben im Anhang so, als hätte ich eine Sanktion bekommen.

Des Weiteren schreibt das JC, dass ich einen Tag nach Ablauf der Krankmeldung ohne Termin auf dem JC erscheinen muss.
Ist das rechtswidrig?
Mir kommt das komisch vor, wäre das bei jedem so, würden da ja täglich unangemeldete Kunden des JC erscheinen..

Was meint ihr dazu?
Das Schreiben ist im Anhang.

Mfg




[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

BigMama

Das JC darf in begründeten Fällen eine Einladung mit Fortwirkung im Krankheitsfall versenden.
Wenn du immer oder häufig zu Terminen Krankenscheine eingereicht hast, ist das ein Grund zu ieser Art der Einladung zu greifen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

hansstramm

Also würden die mir eine Sanktion reindrücken, wenn ich nach Ablauf des KS nicht auf dem JC erscheine?

BigMama

Wenn du keinen wichtigen Grund hast, wieso du nicht erscheinst und du zuvor angehört wurdest,kann das JC, je nachdem die wievielte Pflichtverletzung das ist, eine Leistungsminderung vornehmen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

hansstramm

Ich habe keine "Pflichtverletzungen" begangen, da ich an den verpassten Terminen nachweislich erkrankt war.

Ist denn aus dem Schreiben schon konkret eine Sanktion abzulesen?
Oder bekommt man da separat nochmals Post?
Auf die Anhörungen habe ich immer geantwortet.

BigMama

Von wann bis wann läuft die AUB?

Wenn du nicht am ersten Tag deiner Genesung persönlich im Jobceter vorgesprochen hast, wie in der Einladung ausdrücklich verlangt, dann hast du eine Pflichtverletzung begangen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

FritzLoch

Zitat von: hansstramm am 16. März 2023, 12:50:44Ich habe keine "Pflichtverletzungen" begangen, da ich an den verpassten Terminen nachweislich erkrankt war.

Ist denn aus dem Schreiben schon konkret eine Sanktion abzulesen?
Oder bekommt man da separat nochmals Post?
Auf die Anhörungen habe ich immer geantwortet.


Wenn der Müll kommt so teilt man freundlichst mit, dass eine Solche Einladung NICHT im Briefkasten vorzufinden war und der Versender doch der Bitte nachkommen soll die Zustellung per Zustellungsurkunde zu belegen. Zu 99,999% ist eine angebliche Sanktion vom Tisch.
Waldschrat Pferdepension e.V.

Leeres Portemonnaie

Ich verstehe es so, das bereits eine Sanktion ergangen ist und ein Termin am 14.03. anberaumt war. Sollte an diesem Tag eine KS vorgelegen haben, sollst Du Dich am ersten Tag der Gesundschreibung im JC einfinden. Einmalig.
Nicht nach jeder KS, nur nach dieser. Und nicht jeder muss das, es geht in diesem Schreiben nur um Dich. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Kopfbahnhof

Zitat von: hansstramm am 16. März 2023, 12:50:44Ist denn aus dem Schreiben schon konkret eine Sanktion abzulesen?
Für mich liest es sich so, als ob da schon eine Sanktion läuft.
Wenn du weiterhin keinen Grund für das Nichterscheinen hast, kommt wohl noch eine dazu.

Laut JC hast du denen auch nichts dazu mitgeteilt, warum du die Termine nicht wahr genommen hast.

Aber AU ist schon einer, die haben davon doch gewusst oder?
Dann wäre eine Sanktion hier auch nicht richtig.

horst

Zitat von: BigMama am 16. März 2023, 12:42:33Wenn du keinen wichtigen Grund hast, wieso du nicht erscheinst und du zuvor angehört wurdest,kann das JC, je nachdem die wievielte Pflichtverletzung das ist, eine Leistungsminderung vornehmen.
Wenn sich jemand im Bürgergeld entschuldigt und sagt, es wird nie wieder vorkommen, gibt es auch keine Sanktion.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. März 2023, 16:13:16Für mich liest es sich so, als ob da schon eine Sanktion läuft.
Wenn du weiterhin keinen Grund für das Nichterscheinen hast, kommt wohl noch eine dazu.

So ist es.


Zitat von: Kopfbahnhof am 16. März 2023, 16:13:16Aber AU ist schon einer, die haben davon doch gewusst oder?
Dann wäre eine Sanktion hier auch nicht richtig.

Außer es stand der selbe Satz in den Einladungen wie in der letzten.
Zitat von: hansstramm am 16. März 2023, 12:14:33Des Weiteren schreibt das JC, dass ich einen Tag nach Ablauf der Krankmeldung ohne Termin auf dem JC erscheinen muss.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 16. März 2023, 17:14:50Außer es stand der selbe Satz in den Einladungen
Mal sehen was @TE dazu schreibt.

Aber so ein Satz zumindest bei einer üblichen Einladung, dürfte doch gar nicht rechtens sein oder?
Da hängt es doch schon beim Fahrgeld zum JC.

Da kenne ich mich nicht so gut aus, weil wenn AU habe ich die nie beim JC Abgegeben.
Bzw. bin trotzdem zum Termin gegangen, war aber nur 1x.

So was stand hier auch noch nie drin.

BigMama

Zitat von: horst am 16. März 2023, 16:15:27Wenn sich jemand im Bürgergeld entschuldigt und sagt, es wird nie wieder vorkommen, gibt es auch keine Sanktion.
Irrtum. Er muss das schon glaubhaft darlegen. Wenn jedoch zu jedem Termin mit Einladung mit Fortwirkung im Krankheitsfall ne AUB kommt, der TE dann nicht am ersten Tag der Genesung erscheint, ist das nicht glaubhaft. Und der TE hat offenbar schon einige AUB zu Terminen eingereicht.
Zitat von: Kopfbahnhof am 16. März 2023, 17:36:15Aber so ein Satz zumindest bei einer üblichen Einladung, dürfte doch gar nicht rechtens sein oder?
Im Falle des TE ist es rechtens, da er bereits zu mehreren Terminen in Folge ne AUB eingereicht hat und das JC hier zurecht davon ausgehen darf, dass sich der TE entzieht.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

superMeier

Anscheinend möchten die dich unbedingt sehen, das bekommen meines Wissens nur die Spezialfälle, also extrem selten.

BigMama

Zitat von: superMeier am 16. März 2023, 18:19:42Anscheinend möchten die dich unbedingt sehen, das bekommen meines Wissens nur die Spezialfälle, also extrem selten.
Nein, nicht extrem selten sondern ein ganz normales Vorgehen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)