Benötige mehr Geld zur freien Verfügung

Begonnen von Struppi, 27. März 2023, 07:13:47

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Schmidtchen

Patrick 87, was du da beschreibst, mag für dich, ganz individuell, funktionieren.
Ich kann mir vorstellen, dass es geht, wenn man entsprechend mit Zahlen umgehen kann und notfalls noch jemanden hat, der einen mal zum Essen einlädt oder sonstige persönliche Begebenheiten.

Aber so etwas als Tipp an jemanden weiterzugeben, den man nicht kennt, finde ich grob fahrlässig. Du weißt nicht, ob er den Überblick behält, ob er notfalls Familie und Bekannte hat, die ihm aushelfen können, wenn alles den Bach runtergeht, oder ob er womöglich sogar für Kinder zuständig ist.

Ich sehe es, wie Bundspecht, wenn man schon in PI ist, ist ja schon ganz gewaltig was schief gelaufen. Jetzt sollte man die Chance nutzen, irgendwann Restschuldbefreiung zu bekommen, auch wenn man dafür ggf. mal die A..backen zusammen kneifen und verzichten muss.

Es kommmen auch wieder bessere Zeiten, TS. Aber jetzt heißt es für dich erst einmal Augen zu und durch.






horst

Zitat von: Bundspecht am 27. März 2023, 12:07:14Ist löblich , war bei mir auch so ... Aber man soll und darf nicht von sich selber auf andere schließen. Habe ich keine Geld , kann ich nix kaufen , so sehe ich das !

Und wenn ich was haben will, muss man eben sparen.
Schulden und noch mehr Schulden geht gar nicht, ich hab auch schon mal auf Rechnung gekauft, weil mein Konto fast leer und dann im nächsten Monat wo dann mein Corona-Bonus auf dem Konto die Rechnung beglichen, anders geht es nicht.

Spring23

Zitat von: Patrick87 am 27. März 2023, 10:40:51...Wenn man weiß, dass man jeden Monat eine Rate in Höhe von 30, 40 oder 50 Euro abbezahlen könnte, von dem, was einem die Gläubiger übrig lassen,

Die Gläubiger sind Unternehmen oder Institutionen, denen man Geld schuldet und die gezwungen sind auf diese Weise teils kleckerweise ihr Geld zu bekommen.

Es ist also nicht so, dass sie einem "was übrig lassen", sie erhalten in Raten das Geschuldete.

Zitat von: Patrick87 am 27. März 2023, 10:40:51dann kann man auch eine entsprechende Ratenzahlung vereinbaren und hat das, was man braucht, auch entsprechend früher und nicht erst in XYZ Monaten, wenn man das Geld dafür mal angespart hat.
man könnte auch lernen zu warten/sparen, ehe man sich was anschafft, dann hat man - von Schicksalsschlägen abgesehen- nie wieder das Problem, dass sich Gläubiger auf diese Weise ihr Geld holen müssen.

Tony Montana

Zitat von: Struppi am 27. März 2023, 07:13:47Da ich einige Schulden habe, besitze ich ein P-Konto. Allerdings kann ich dann immer nur auf einen bestimmten Betrag zugreifen, der Rest wird an meine Gläubiger abgeführt. Ich benötige aber mehr Geld für ein paar Anschaffungen. Gibt es da etwas, was man tun kann?

1. Die Kernfrage wäre, ob du verheiratet bist und Kinder hast. 
2. Die zweite Kernfrage ist ob du Hartz IV bzw. Bürgergeld beziehst. Das geht hier alles nicht hervor.

Optimal wäre, wenn alles bei dir zutrifft, dann kannst du die Grundfreibeträge bei deiner Bank erhöhen lassen, dabei geht es um von der Pfändung nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto, das bedeutet somit erhöhte pfändungsfreie Beträge.

Bitte das Jobcenter dir eine "Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO" auszustellen, wenn diese dann vom JC kommt, dieser deiner Bank senden. Wenn du Frau und Kinder hast, oder auch nur eines davon, gilst du als unterhaltspflichtig für alle Personen in deiner Familie und diese Freibeträge wären nicht mehr angreifbar für Gläubiger. Weil zunächst wird nur der Inhaber des Bankkontos mit seinem eigenen Freibetrag berücksichtigt. Daher ist diese Bescheinigung für deine Bank wichtig.

Beziehst du kein Hartz IV bzw. Bürgergeld weil du .z.B. arbeitest und hast aber Kinder, lass dir von der Familienkasse diese "Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO" ausstellen, dann bleibt zumindest der Betrag in der Höhe des Kindergeldes geschützt. Die Börden sind verpflichtet, dir das auf Wunsch auszustellen.

Bitte die Bank auch gleich beim Zusenden der Bescheinigung, dir zu wiederum zu bescheinigen wenn die Grundfreibeträge erhöht wurden sind, diese dann auch schnell dem Gerichtsvollzieher senden, der diese Pfändung veranlasste. Das ist zwar nicht notwendig, weil die Bank die geschützten Freibeträge nicht mehr rausgeben darf, aber der weiss dann auch schon mal gleich bescheid.

Im weiteren sofern du Hartz IV bzw. Bürgergeld beziehen solltest, würde ich dir ganz dringend anraten, die Miete vom Jobcenter direkt an deinem Vermieter überweisen zu lassen. Dazu einfach höflich das JC bitten, das sie dies tun mögen und offensagen, weil Pfändungen auf deinem Bankkonto laufen, dann machen die das.

Die Unterkunftskosten sind in der Regel ein ziemlich hoher Teil der Regelleistungen und wenn diese Miete auf deinem Konto gar nicht mehr erst auftaucht, ist auch nur wenig oder bis gar nichts mehr zu pfänden.

Trifft das alles auf dich nicht zu, weil du arbeitest und relativ gut verdienst, alleinstehend bist, oder wie Greywolf08 schon schrieb Renter bist, wird da wohl leider nichts zu machen sein.

Ratlos

Zitat von: Patrick87 am 27. März 2023, 09:29:32und wenn man nicht den TM (User aus diesem Forum) macht oder zu machen gedenkt:
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