Hunde geerbt - Vermieter sagt "Nö"

Begonnen von LÉtranger, 30. März 2023, 23:19:46

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LÉtranger

Hallo zusammen.
Im Grunde eine traurige Geschichte: Ich habe mich die letzten 6 Monate um meine krebskranke Mutter gekümmert. Das ging auch nur weil ich ohnehin grade arbeitslos bin. Sie ist nun verstorben und hinterlässt mir zwei Dackel. Ich will die Tiere nicht aufgeben, es sind Familienmitglieder und die letzten Erinnerungsstücke an sie. Außerdem haben sie sich über das halbe Jahr auf mich fixiert und ich habe Zeit und Mühe in sie investiert.

Ich wohne eigentlich in einer WG. Meine Mitbewohner sind mit den Tieren einverstanden und ich konnte sie auch ein paar Tage zum Test dort behalten. Das hat alles geklappt.

Nur die Hausverwaltung ist natürlich dagegen. Auf Kurz oder Lang werde ich also ausziehen müssen. Der Wohnungsmarkt ist eine Katastrophe wie ihr sicherlich wisst. Noch zwei Hunde dabei? Keine Chance. Zumal ich verhältnismäßig günstig wohne und das Amt keine größere Wohnung bezahlt - Nehme ich zumindest an.

Im Moment kann ich die Dackel zu Besuch mitnehmen da ich zwischen meiner Wohnung und dem Haus meiner verstorbenen Eltern pendeln kann. Trotzdem ist die Situation nicht dauerhaft tragbar.

Ich vermute dass ich bei einem Rechtsstreit auf Grund der Umstände gute Chancen hätte aber die Hausverwaltung tut sich sehr schwer damit eine Niederlage vor Gericht zu akzeptieren. Ein anderer Mieter im Haus hat sich mit denen angelegt und hatte danach keine Ruhe mehr.

Ich habe ehrlich gesagt keine Idee wie ich aus dieser Zwickmühle raus kommen soll.

Spring23

Zitat von: LÉtranger am 30. März 2023, 23:19:46Im Moment kann ich die Dackel zu Besuch mitnehmen da ich zwischen meiner Wohnung und dem Haus meiner verstorbenen Eltern pendeln kann. Trotzdem ist die Situation nicht dauerhaft tragbar.

...

Ich habe ehrlich gesagt keine Idee wie ich aus dieser Zwickmühle raus kommen soll.
was passiert mit dem Haus der Eltern?

LÉtranger

Zitat von: Spring23 am 30. März 2023, 23:27:10
Zitat von: LÉtranger am 30. März 2023, 23:19:46Im Moment kann ich die Dackel zu Besuch mitnehmen da ich zwischen meiner Wohnung und dem Haus meiner verstorbenen Eltern pendeln kann. Trotzdem ist die Situation nicht dauerhaft tragbar.

...

Ich habe ehrlich gesagt keine Idee wie ich aus dieser Zwickmühle raus kommen soll.
was passiert mit dem Haus der Eltern?

Ist ziemlich renovierungsbedürftig, bleibt aber im Besitz der Familie. Das Erbe muss zwischen den Kindern aufgeteilt werden. Wie genau wir das regeln ist noch nicht klar und möglicherweise will eine Schwester ihren Anteil ausgezahlt haben.

Persönlich möchte ich das Erbe am liebsten ausschlagen da ich da in Zukunft nur sinnlosen Ärger auf mich zukommen sehe.

Spring23

Zitat von: LÉtranger am 30. März 2023, 23:35:53
Zitat von: Spring23 am 30. März 2023, 23:27:10
Zitat von: LÉtranger am 30. März 2023, 23:19:46Im Moment kann ich die Dackel zu Besuch mitnehmen da ich zwischen meiner Wohnung und dem Haus meiner verstorbenen Eltern pendeln kann. Trotzdem ist die Situation nicht dauerhaft tragbar.

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Ich habe ehrlich gesagt keine Idee wie ich aus dieser Zwickmühle raus kommen soll.
was passiert mit dem Haus der Eltern?

Ist ziemlich renovierungsbedürftig, bleibt aber im Besitz der Familie. Das Erbe muss zwischen den Kindern aufgeteilt werden. Wie genau wir das regeln ist noch nicht klar und möglicherweise will eine Schwester ihren Anteil ausgezahlt haben.

Persönlich möchte ich das Erbe am liebsten ausschlagen da ich da in Zukunft nur sinnlosen Ärger auf mich zukommen sehe.
:sad: nicht vorschnell handeln. Wer weiß, was das Haus wert ist. Die Möglichkeiten sind:
1. das Recht erstreiten, die Hunde zu halten, wobei das Ergebnis des Streits auch davon abhängt, wie groß die Wohnung ist
2. eine neue Wohnung suchen, in der man die Hunde halten kann
3. sie jemand geben, den man kennt und wo man oft hin kann
4. ins Elternhaus ziehen, wo man die Hunde halten kann
Ansonsten  :weisnich:

LÉtranger

Ja, ich fürchte das sind wirklich die einzigen Optionen. Zum Glück drängt es nicht so sehr. Ich habe gehofft unnötigen Stress vermeiden zu können aber egal welche Option ich wähle, es wird schwierig.

Ratlos

Das Gute mal vorneweg: In einem Rechtsstreit hast du gute Chancen den zu gewinnen
Der BGH hat entschieden, dass es kein generelles Verbot für Tierhaltung geben darf - ebenso schon 1984 das BVerwG dass Kleintiere solche Tiere sind, die in Wohnungen typischerweise üblich und ungefährlich sind.

Hauptsächlich geht es darum, dass die Tiere keine Belästigung/Störung der Nachbarn verursachen. Wichtig und ausschlaggebend ist immer das Ruhebedürfnis der Nachbarschaft. Störungsfreies Wohnen muss gewährleistet sein.
Darüber hinaus dürfen sie den Zustand der Wohnung nicht verschlechtern. Im Rahmen der Wohnnutzung dienen Kleinhunde der normalen Freizeitbetätigung.

Wenn alle Stricke reißen, berufst du dich darauf dass die Dackel deine Therapiehunde sind zur Bewältigung deiner psychischen Überbelastung durch den Tod deiner Mutter.
Therapiehunde benötigen überhaupt keine Erlaubnis.

Sheherazade

Therapiehund oder Begleithund?

Egal, auf jeden Fall dürfte die notwendige Bescheinigung dafür fehlen.

"Eine Ausnahme in der Hundehaltung in einer Mietwohnung sind Blindenhunde sowie Therapiehunde. Diese Arbeitshunde müssen nicht im Mietvertrag genehmigt werden und sind zugelassen, sofern Sie eine Bescheinigung für sie besitzen."
https://www.rinti.de/magazin/hundehaltung-mietwohnung#:~:text=Eine%20Ausnahme%20in%20der%20Hundehaltung,kein%20Hindernis%20bei%20der%20Wohnungssuche.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ratlos

Begleithunde haben Blinde (auch Blindenhund genannt) als Führer oder werden zur Therapie im Sozialverhalten eingesetzt.
Therapiehunde sind gemeint. Außerdem gibt es kein generelles Verbot mit Ausnahme von Listenhunden.
Im Prinzip ist die Bezeichnung in seinem Fall egal.
Ein Dackel gilt zwar nicht als Kleintier aber dann greift die Respr. des BGH

horst

Zitat von: Ratlos am 01. April 2023, 13:58:33Hauptsächlich geht es darum, dass die Tiere keine Belästigung/Störung der Nachbarn verursachen. Wichtig und ausschlaggebend ist immer das Ruhebedürfnis der Nachbarschaft. Störungsfreies Wohnen muss gewährleistet sein.
es kann kein Verbot vom VM ausgesprochen werden ohne eine Begründung bei mir wollten sie meine Haustiere auch weg haben die Eigentümerin meinte es hätten sich die Mieter beschwert und es kam Post von ihrer Rechtsanwältin auf anfrage welche Mieter sich beschweren kam danach prompt eine 20% Mieterhöhung.

Spring23

Der Einwand bezog sich wohl eher darauf, dass man die Bezeichnung "Therapiehund" nicht selbst vergeben darf, sondern eine Bescheinigung benötigt.

Da unbekannt ist, wie groß die Wohnung ist, die als WG bewohnt wird und es gleich zwei Dackel sind, könnten durchaus berechtigte Einwände vorgetragen werden.

Was allerdings auffällt: Es wurde nur davon gesprochen, dass die Hausverwaltung was dagegen hat. Was sagt denn der Vermieter?

Ratlos

Zitat von: Spring23 am 01. April 2023, 22:27:45dass die Hausverwaltung was dagegen hat. Was sagt denn der Vermieter?
Die Hausverwaltung arbeitet doch für den Vermieter - sie vertritt quasi den VM / Eigentümer

Spring23

Zitat von: Ratlos am 02. April 2023, 11:15:32
Zitat von: Spring23 am 01. April 2023, 22:27:45dass die Hausverwaltung was dagegen hat. Was sagt denn der Vermieter?
Die Hausverwaltung arbeitet doch für den Vermieter - sie vertritt quasi den VM / Eigentümer

In der Theorie. In der Praxis kann die eigene Hausverwaltung der größte Feind eines Eigentümers sein und durchaus ihr eigenes Süppchen am Eigentümer vorbei kochen.
 
Daher wäre ein Gespräch mit dem Eigentümer durchaus anzuraten.

Ratlos

Zitat von: Spring23 am 02. April 2023, 11:24:07In der Praxis kann die eigene Hausverwaltung der größte Feind eines Eigentümers sein
Graue Hypothese. Eine Arztbescheinigung über seinen psychischen Zustandes und veränderten Sozialverhalten auf Grund des Ablebens seiner Mutter dürfte genügen.
Jedes Gegenargument dürfte damit im Sand verlaufen weil dann  die Abschaffung der Hunde eine Verschlechterung der Krankheit erwarten lässt.

Nachdem es 2 Dackel sind sollte die Wohnung schon 60 qm haben.

Spring23

Zitat von: Ratlos am 02. April 2023, 11:30:09
Zitat von: Spring23 am 02. April 2023, 11:24:07In der Praxis kann die eigene Hausverwaltung der größte Feind eines Eigentümers sein
Graue Hypothese.
denkt man, wenn man keine Erfahrung hat. dann ist es bittere Realität.

Zitat von: Ratlos am 02. April 2023, 11:30:09Eine Arztbescheinigung über seinen psychischen Zustandes und veränderten Sozialverhalten auf Grund des Ablebens seiner Mutter dürfte genügen.
Jedes Gegenargument dürfte damit im Sand verlaufen weil dann  die Abschaffung der Hunde eine Verschlechterung der Krankheit erwarten lässt.
ist ein anderes Thema als der unzutreffende Punkt Hausverwaltung handele immer als Vertreter des Vermieters.

Ratlos

Zitat von: Spring23 am 02. April 2023, 11:52:59ist ein anderes Thema als der unzutreffende Punkt Hausverwaltung handele immer als Vertreter des Vermieters.
Siehe meine Beiträge Nrn. 7 und 12.
Es geht alleine darum dass TE die Hunde behalten darf. Um mehr geht es nicht!
Der Thread ist gerade wieder am abdriften seid du hypothetische Feindschaft zwischen Hausverwaltung und Vermieter / Eigentümer ins Spiel gebracht hast.
Diese Hypothesen sind für den TE völlig unbeachtlich, denn eine Hausverwaltung die gegen den Eigentümer arbeitet ist nicht lange in dessen Dienst