Vom Bürgergeld in die Sozialhilfe, kann ich mich wehren?

Begonnen von KalHirol, 31. März 2023, 12:38:30

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Ottokar

Zitat von: Alfonso2412 am 03. April 2023, 11:35:29Sie Argumentieren mit dem Wegfall der Erwerbsfähigkeit
Dazu muss es entweder ein Gutachten der DRV oder des äD der AfA geben. Andernfalls wäre der Verwaltungsakt mangels Grund rechtswidrig.

Zitat von: Alfonso2412 am 03. April 2023, 11:35:29Demnach müsste die Jobcenter Mitarbeiterin das Recht haben ohne weitere Prüfung mir die Erwerbsfähigkeit zu entziehen und mich ans Sozialamt zu verweisen.
So etwas gibt es nicht.

Ruf doch mal dort an und frage nach, wie die darauf kommen, dass deine Erwerbsfähigkeit entfallen ist, vielleicht handelt es sich ja um eine Verwechselung.
Es soll ja Fälle geben, wo JC ohne Wissen des Betroffenen äD oder DRV mit der Feststellung beauftragt und diese nach Aktenlage entschieden haben, was das JC meist zeitlich eher erfährt als der Betroffene.
Das geht aber nur, wenn man seine Ärzte für äD oder DRV von der Schweigepflicht entbindet. Hast du sowas mal gemacht?
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Alfonso2412

#16
Hotline Jobcenter zur Zeit überlastet, werde es weiter versuchen. Ich habe jetzt einen Widerspruch abgeschickt.
Es kann sein das ich beim ärztlichen Gutachten 2019 meine Ärzte von der Schweigepflicht entbunden habe.

Mal sehen was jetzt kommt. Vielen Dank erstmal, das war mir eine große Hilfe.

Alfonso2412

Bei mir hat es sich als "Fehler im Verwaltungsakt" herausgestellt, der Aufhebungsbescheid wurde zurückgenommen. Der Bewilligungsbescheid hat weiterhin Bestandskraft. Muss also nicht von Bürgergeld in die Sozialhilfe. Vielen Dank nochmal für die Informationen.