Frage zur Mietnebenkosten Abrechnung

Begonnen von Thomas69, 06. April 2023, 10:56:21

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Thomas69

Hallo

Ich habe jetzt meine Mietnebenosten Abrechnung bekommen. Hab da jetzt mal eine Frage, was muss ich jetzt machen wenn mann Guthaben hat, hab das jetzt zum ersten mal bisher musste ich immer zuzahlen. Wer bekommt das Geld das Amt oder ich ?

mfg Thomas

Ratlos

Nachdem das Amt die Vorauszahlungen / Abschläge monatlich zahlt gehört ein Guthaben natürlich dem Amt.

Thomas69

Okay. Was muss ich da jetzt machen, das Geld hab ich ja nicht selber sondern mein Vermieter.


Ratlos

Bei uns ist es so, dass der VM das Geld 4 Wochen zurück hält wegen der Widerspruchsfrist. In der 5. Woche ist es auf dem Mieter-Konto.

Deine Aufgabe: Dem JC das Guthaben melden, gleich mitteilen, dass der Betrag erst in 4-5 Wochen gutgeschrieben wird und zu deiner Verfügung steht.
Das Amt verrechnet das Geld mit deinem Regelsatz

Thomas69

Von einer Frist steht hier nichts nur das es einer schriftlichen Genehmigung vom Jobcenter bedarf für eine Auszahlung.

Ratlos

Das ist mir neu. Die 4 Wochen-Einspruchsfrist gegen die Abrechnung ist Gesetz.
Es kann dir aber auch gleichgültig sein, wenn VM das Guthaben direkt ans JC auszahlt. Dann kriegst du halt weiterhin den vollen Regelsatz

Thomas69

Ich werde mal meine Vermieterin anrufen und nachfragen. Die könnte das Geld auch nicht auf mein Konto überweisen da Sie keine Daten hat, ich lasse die Miete vom Jobcenter an meinen Vermieter zahlen.

Ratlos

Zitat von: Thomas69 am 06. April 2023, 11:14:46ich lasse die Miete vom Jobcenter an meinen Vermieter zahlen.
Na dann ist doch klar dass VM eine schriftliche Bestätigung vom JC will wenn sie das Geld an dich auszahlen soll.
VM wird ohne dein Zutun das Guthaben ans JC überweisen

Thomas69


Ottokar

Zitat von: Thomas69 am 06. April 2023, 11:09:44Von einer Frist steht hier nichts nur das es einer schriftlichen Genehmigung vom Jobcenter bedarf für eine Auszahlung.
:lachen:  :wand:
Der Vermieter hat wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank!
Du bist Mieter und damit steht dir das Guthaben zu. Was das JC dann macht, geht den Vermieter einen Scheißdreck an.

Zitat von: Ratlos am 06. April 2023, 11:16:22VM wird ohne dein Zutun das Guthaben ans JC überweisen
Was grob rechtswidrig wäre!
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Thomas69

Steht aber wirklich im Schreiben drin.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

horst

was ist das für ein Betrag 3,81 € ? Biotonne

Thomas69


Ottokar

Zitat von: Thomas69 am 06. April 2023, 16:15:25Steht aber wirklich im Schreiben drin.
Glaube ich unbesehen.
Ist nicht der erste Fall, wo sich Vermieter sowas anmaßen. Wenn ich mich recht entsinne, landete so einer sogar mal vorm Gericht, wo der Mieter die Auszahlung einklagte und das Gericht den Vermieter auf Zwergengröße zurechtstutze.
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Thomas69

Mir ist es im endefekt egal ob Die das Geld gleich dem Amt überweissen tut oder ich das mache.