Jobcenter will Geburtsurkunden bei Familiennachzug

Begonnen von TG, 09. April 2023, 18:52:20

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

TG

Hallo,
zwei Töchter sind aufgrund Familienzusammenführung (nach 9 Jahren)aus dem Ausland (Drittstaatenland) zu ihrer Mutter in DE gezogen. In den Visas steht auch nach § 32 AufenthaltsG Familienzusammenführung, Berufstätigkeit erlaubt. Die Töchter sind 15 u. 18J. alt. Die alleinerziehende Mutter lebt mit 2 weiteren kleineren Kindern von Bürgergeld und hat jetzt Leistungen für die älteren Töchter beantragt. Das JC will Geburtsurkunden der zugezogenen Töchter, sowie Nachweise über Vaterschaft und dass sie die leibliche Mutter ist. Im Herkunftsland ist die Namensgebung eine andere als hier. Es gibt keine Nachnamen. An den Eigennamen wird der Name des Vaters und Großvaters angehängt. Somit haben alle einen anderen "Nachnamen". Natürlich wurden alle Daten über den diplomatischen Dienst des Auswärtigen Amtes überprüft und zig mal von deutschen und ausländischen Behörden legalisiert. Ohne Anerkennung der Daten hätte die deutsche Botschaft natürlich keine Visas ausgestellt.

Meine Frage: hat das JC einen Anspruch, diese ganzen Papiere zu fordern? Das Auswärtige Amt ist eine höhere Institution als das JC, und demnach muß sich das JC danach richten. Liege ich da falsch?

Anzumerken sei noch, die Geburtsurkunden sind kirchlicher Art und in Heimatsprache und Englisch verfaßt. Kann man von VerwaltungsmitarbeiterInnen erwarten, dass sie englisch lesen können?

Termine bei der Meldebehörde sind erst Mitte Mai, die Visas sind bis 23.05. gültig. Die Mutter hat jetzt Leistungen beantragt. Hat sie Anspruch auf Vorleistungen jetzt? Mit Leistungen für 3 Pers. kann sie keine 5 Pers. satt machen.

Bundspecht

Zitat von: TG am 09. April 2023, 18:52:20hat das JC einen Anspruch, diese ganzen Papiere zu fordern?

Ja, denn das JC muss doch wissen für es die Gelder rausrückt. Sonst kann ja jeder ankommen und behaupten ich bin der  und der ....

Unser eins muss sich ja auch "nackig" machen....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Hartzer Rolle

Finde ich,  persönlich, sehr kleinlich.
Mit einer AUE nach §32 haben die Mädels einen SGB II Anspruch, da auch 15+.
Der bestünde auch, wenn die Mutter theoretisch nicht die Mutter ist.
Ob die Ausländerbehörde richtig entschieden hat, liegt nicht im Kontrollbereich des Jobcenters

horst

Zitat von: TG am 09. April 2023, 18:52:20Anzumerken sei noch, die Geburtsurkunden sind kirchlicher Art und in Heimatsprache und Englisch verfaßt. Kann man von VerwaltungsmitarbeiterInnen erwarten, dass sie englisch lesen können?
können schon, aber wollen vielleicht weniger.

Zitat von: TG am 09. April 2023, 18:52:20Meine Frage: hat das JC einen Anspruch, diese ganzen Papiere zu fordern? Das Auswärtige Amt ist eine höhere Institution als das JC, und demnach muß sich das JC danach richten. Liege ich da falsch?
sowas sollte man schon mit den Töchtern persönlich beim JC besprechen und nicht hier.

Zitat von: Bundspecht am 09. April 2023, 19:24:53Ja, denn das JC muss doch wissen für es die Gelder rausrückt. Sonst kann ja jeder ankommen und behaupten ich bin der  und der ....
so ist es

Spring23

Zitat von: Hartzer Rolle am 09. April 2023, 20:17:35Finde ich,  persönlich, sehr kleinlich.
Eine Frau aus dem Ausland und mit zwei kleinen Kindern lebt vom Bürgergeld. Auf einmal tauchen zwei ältere Kinder auf, die ebenfalls vom Bürgergeld versorgt werden sollen.

Was ist kleinlich, festzustellen, dass dies wirklich die Töchter und nicht Nichten, Cousinen oder die Kinder der Nachbarin aus dem "Land ohne Nachnamen" sind?

Zitat von: Hartzer Rolle am 09. April 2023, 20:17:35Mit einer AUE nach §32 haben die Mädels einen SGB II Anspruch, da auch 15+.
Der bestünde auch, wenn die Mutter theoretisch nicht die Mutter ist.
mag sein, dass der SGBII Anspruch nach §32 bestünde, nur hätten die Mädchen diesen offenbar nicht, wenn die Frau nicht die Mutter wäre

Hartzer Rolle

Und trotzdem hat das Jobcenter keine Kontrollbefugnis, wenn von anderer Stelle bereits entschieden wurde, dass den Kindern eine AUE wg Kindernachzug zusteht.

Deswegen heißt es ja NACHzug.

Oder sind die LeistungsSBs jetzt auch noch Ausländerrechtsexperten?

TG

Zitat von: Hartzer Rolle am 10. April 2023, 00:55:26Und trotzdem hat das Jobcenter keine Kontrollbefugnis, wenn von anderer Stelle bereits entschieden wurde, dass den Kindern eine AUE wg Kindernachzug zusteht.

Deswegen heißt es ja NACHzug.

Oder sind die LeistungsSBs jetzt auch noch Ausländerrechtsexperten?

So sehe ich das auch. Von höherer Instanz, nämlich dem Auswärtigem Amt, wurden bereits alle relevanten Entscheidungen getroffen. D.h. auch bestätigt, dass es die leiblichen Kinder sind. Mit welchem Recht überschreitet das JC seine Kompetenzen?



BigMama

Dann reicht dem JC sicherlich eines der Dokumente aus denen hervorgeht, dass die beiden die leiblichen Kinder sind.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Josef

Ich dachte immer beim Familiennachzug muss die Lebenshaltung gesichert sein? Die 18 jährige Tochter wird ihren Antrag sowieso selbst stellen müssen.
Der Familiennachzug dürfte in diesem Fall nur funktioniert haben weil der Antrag schon so alt war und die Tochter noch  unter 16 Jahre zu diesem Zeitpunkt war.

Ich denke mal, dass JC will hier auch sicherstellen, dass es überhaupt eine Berechtigung gibt für einen Bürgergeldbezug.
Hier wären wohl noch einige Informationen nötig, wie ist der Aufenthaltsstatus der Mutter (danach leitet sich der Aufenthaltstitel der Kinder ab)? Sind diese Aufenthaltstitel befristet?

Hartzer Rolle

Zitat von: Josef am 10. April 2023, 08:18:06Ich dachte immer beim Familiennachzug muss die Lebenshaltung gesichert sein? Die 18 jährige Tochter wird ihren Antrag sowieso selbst stellen müssen.
Der Familiennachzug dürfte in diesem Fall nur funktioniert haben weil der Antrag schon so alt war und die Tochter noch  unter 16 Jahre zu diesem Zeitpunkt war.

Ich denke mal, dass JC will hier auch sicherstellen, dass es überhaupt eine Berechtigung gibt für einen Bürgergeldbezug.
Hier wären wohl noch einige Informationen nötig, wie ist der Aufenthaltsstatus der Mutter (danach leitet sich der Aufenthaltstitel der Kinder ab)? Sind diese Aufenthaltstitel befristet?

Mit einer AUE nach §32 AufenthG gibt es eine Berechtigung zum Bürgergeld Bezug. Ob die Erteilung der AUE gerechtfertigt war, hat nicht das Jobcenter zu entscheiden.
Wenn die Zweifel haben, können die eine Anfrage an die zuständige Ausländerbehörde stellen, aber nicht die Antragsteller deshalb schikanieren.

Familiennachzug bei Drittstaatlern richtet sich nach der AUE des Elternteils. Wenn dieser aus Humanitären Gründen erfolgte, ist die Voraussetzung des gesicherten Lebensunterhalts für den Nachzug nicht gegeben.

Whoops

Zitat von: TG am 09. April 2023, 18:52:20Anzumerken sei noch, die Geburtsurkunden sind kirchlicher Art und in Heimatsprache und Englisch verfaßt. Kann man von VerwaltungsmitarbeiterInnen erwarten, dass sie englisch lesen können?



Nein, denn die Amtssprache in Deutschland ist deutsch und nicht Englisch oder - wie ich in diesem Fall vermute - isländisch. Evtl. könnte hier eine beglaubigte Übersetzung helfen.

Bundspecht

Zitat von: Whoops am 10. April 2023, 09:24:45wie ich in diesem Fall vermute - isländisch.

Wer ist denn so blöde und würde (wie vermutet) von Island (das bekanntlich zu Dänemark gehört) hier nach Deutschland ziehen .... :weisnich:

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Whoops

Zitat von: Bundspecht am 10. April 2023, 09:50:46
Zitat von: Whoops am 10. April 2023, 09:24:45wie ich in diesem Fall vermute - isländisch.

Wer ist denn so blöde und würde (wie vermutet) von Island (das bekanntlich zu Dänemark gehört) hier nach Deutschland ziehen .... :weisnich:



Ich glaub du verwechselst da was. Island ist ein eigenständiger Staat und seit 1944 unabhängig.

Ich kann mit meiner Vermutung natürlich auch falsch liegen und habe lediglich aufgrund der  Namensgebung darauf geschlossen.

Patrick87

Zitat von: Whoops am 10. April 2023, 10:11:23
Zitat von: Bundspecht am 10. April 2023, 09:50:46
Zitat von: Whoops am 10. April 2023, 09:24:45wie ich in diesem Fall vermute - isländisch.

Wer ist denn so blöde und würde (wie vermutet) von Island (das bekanntlich zu Dänemark gehört) hier nach Deutschland ziehen .... :weisnich:



Ich glaub du verwechselst da was. Island ist ein eigenständiger Staat und seit 1944 unabhängig.

Ich kann mit meiner Vermutung natürlich auch falsch liegen und habe lediglich aufgrund der  Namensgebung darauf geschlossen.

Also da wäre mein erster Guess ja eher das eine oder andere arabische Land gewesen. Da fallen mir nämlich auf jeden Fall welche ein, wo das auch so gehandhabt wird.

Spring23

Zitat von: Hartzer Rolle am 10. April 2023, 08:30:26Wenn die Zweifel haben, können die eine Anfrage an die zuständige Ausländerbehörde stellen, aber nicht die Antragsteller deshalb schikanieren.
mag ja sein, dass das Vorlegen der Geburtsurkunden rechtswidrig wäre. Dann ist es rechtswidrig, aber keine "Schikane", zumal die Urkunden ja vorhanden sind.

Wenn es nicht rechtswidrig ist, muss die Urkunde des Heimatlandes vorgelegt werden. Das musste man ja auch für den Zuzug.

Wenn kirchliche Urkunden im Heimatland denen von Standesämtern gleichgestellt sind, müssen sie hierzulande anerkannt werden, aber natürlich in deutscher beglaubigen Übersetzung.

Auch wenn die Sachbearbeiterin englisch kann- was wiederum nicht von ihr "verlangt werden kann".