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Bürgeld Sanktionen 30% dauerhaft?! Was passiert dann?

Begonnen von mbeu, 18. März 2023, 07:17:26

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0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema.

mbeu

Hallo,

ich frage mich was passiert, wenn man 30% (letzlich)Kürzungen bekommt, und dabei bleibt. Momentan habe ich noch einen Minijob. Der soll angeblich nicht davon betroffen sein, so käme man auch mit den 30% noch über die Runden. Es geht darum, dass ich einen Bildungsabschluß mache, den man nun aber plötzlich nicht mehr förden will. Dauert zu lange die Details zu erklären, aber ich könnte es auch mit Sanktion + Job noch schaffen. Ich frage mich nur was passiert, wenn man das macht. Das Center weiß auch BEscheid darüber, es ist auch schon besprochen worden, noch ist aber nichts sanktioniert, da noch ein paar ärtzliche Sachen vorher gemacht werden soll, bis man Maßnahmen ansetzt.

Kann das einfach dann so laufen?. Was können die noch machen außer den Kürzungen um 30%?


Danke!

Hartzer Rolle

100% Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung

Oberfrank


So ähnliche Gedankengänge hattest du doch schon mal ...
Es ist ganz einfach, du möchtest Geld von denen (wenn auch 30% weniger) und das wird ohne ein Mindestmaß an Mitwirkung nicht funktionieren.

Totstellen = Leistungseinstellung    :weisnich:
Gruss aus Oberfranken
Frank

FritzLoch

Zitat von: Hartzer Rolle am 18. März 2023, 08:12:29100% Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung

Wenn er nicht mitwirkt Sachverhalte aufzuklären, ja. Sankionen an sich max.30% welche durch zeitliche Abläufe und Überschneidungen (hier 6 Monate rückwirkend) durchaus ein Dauerläufer sein können. Weigert man sich permanent an Maßnahmen teilzunehmen so ist dies zu Sanktionieren, eine Leistungseinstellung gibt es keinesfalls.

Totstellen + Termine versäumen =  (irgendwann) 100% Leistungseinstellung bzw. zumindest das kleinere Übel eine Sanktion.

Von der Sanktion ist nur der Regelsatz betroffen, also diese lächerlichen 502€, die Kosten der Unterkunft bleiben unberührt.
Waldschrat Pferdepension e.V.

hansmeisner

Kapitel 8 des SGB II regelt die Mitwirkungspflichten, bei denen eine Leistungseinstellung überhaupt nur möglich ist.

Diese regeln lediglich alle Tatsachen, die zur Prüfung eines Anspruchs auf Leistungen relevant sind. Zu diesen "Mitwirkungspflichten" gehören keine Bewerbungen oder Teilnahme an Maßnahmen. Das ist in §§31 ff geregelt, nennt sich "Pflichtverletzungen" und da gibt es nur Sanktionen bis max. 30%.

Fakt ist aber auch:
Wenn Du Dich nicht mehr meldest (weil evtl. verstorben?), dann nimmt das Jobcenter an, dass Du keinen Anspruch mehr auf Leistungen hast. Rechtlich könnte man zwar annehmen, dass das Jobcenter verpflichtet ist erst einmal alle Tatsachen zu prüfen, dazu müsste auch ein Hausbesuch gelten. Aber wo kein Kläger, da kein Richter, wird nach mehreren Briefen dann halt die Leistung eingestellt: "Wenn er noch Anspruch hat, wird er sich schon melden".

Daher: Offen kommunizieren, wenn Dir die 30% egal sind. Teile Deinem Sachbearbeiter mit, wieso Du diese und jene Sachen ablehnst. Solange Du kommunizierst ist eine "fehlende Mitwirkung" nicht gegeben.

Eric

Hallo,

um nicht extra wieder einen neuen Thread zu eröffnen, würde ich sehr gerne den Faden dieses Themas nochmal kurz aufnehmen.

Um das Ganze nochmals zu meinem eigenen Verständniss zusammenzufassen:

Solange man auf Gesprächstermine seitens des Jobcenters reagiert bzw. diese auch wahrnimmt, oder zumindest mit einer plausiblen Begründung rechtzeitig absagt, sowie erforderliche Unterlagen zur Miete, Kontoauszüge ect. nach Aufforderung einreicht, ansonsten aber keinerlei weitere Mitwirkung wie Bewerbungen schreiben, Teilnahme an Maßnahmen des Jobcenters zeigt, kann das Jobcenter maximal 30% des monatlichen Regelsatzes von derzeit 505,-Euro kürzen?
Dies hieße das man im schlimmsten Fall nur ca. 350 Euro monatlich zum Leben hat, da ja die Mietkosten von Sanktionen unberührt bleiben.

Habe ich das so richtig verstanden und kann man dieses auch so zusammenfassen?

Vielen Dank,

Eric

Cruius

Jetzt mal "blöd" gesagt: Wenn ich auf 30% bin und ich rufe alle 4 Wochen beim JC an und melde dass ich noch "lebe" können sie die Leistung nicht einstellen, selbst wenn ich auf alle Kontaktversuche des JC nicht reagiere?

Sheherazade

Zitat von: Cruius am 17. April 2023, 09:47:32Jetzt mal "blöd" gesagt: Wenn ich auf 30% bin und ich rufe alle 4 Wochen beim JC an und melde dass ich noch "lebe" können sie die Leistung nicht einstellen, selbst wenn ich auf alle Kontaktversuche des JC nicht reagiere?

Ja, das ist blöd, funktioniert nämlich nicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Cruius

Zitat von: Sheherazade am 17. April 2023, 10:57:17
Zitat von: Cruius am 17. April 2023, 09:47:32Jetzt mal "blöd" gesagt: Wenn ich auf 30% bin und ich rufe alle 4 Wochen beim JC an und melde dass ich noch "lebe" können sie die Leistung nicht einstellen, selbst wenn ich auf alle Kontaktversuche des JC nicht reagiere?

Ja, das ist blöd, funktioniert nämlich nicht.

Okay wieso nicht ? Hier wurde doch explizit gesagt das Jobcenter darf Leistungen ganz einstellen wenn man sich nicht mehr meldet weil sie dann argumentieren die wissen nicht ob und wie und wann... Wenn man aber auf sich aufmerksam macht wieso sollten sie dann mehr als 30% sanktionieren dürfen?

Sheherazade

Zitat von: Cruius am 17. April 2023, 15:46:48Wenn man aber auf sich aufmerksam macht wieso sollten sie dann mehr als 30% sanktionieren dürfen?

Du könntest dich auch nackig auf die Straße stellen um das Jobcenter auf dich aufmerksam zu machen, sobald du dich nicht auf DEREN Aufforderung bemerkbar machst, sind deine Aufmerksamkeitsbemühungen nichts wert. Mehr als 30% wird dann auch nicht sanktioniert, die Leistungen werden wegen fehlender Mitwirkung eingestellt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Cruius

Zitat von: Sheherazade am 17. April 2023, 16:27:03
Zitat von: Cruius am 17. April 2023, 15:46:48Wenn man aber auf sich aufmerksam macht wieso sollten sie dann mehr als 30% sanktionieren dürfen?

Du könntest dich auch nackig auf die Straße stellen um das Jobcenter auf dich aufmerksam zu machen, sobald du dich nicht auf DEREN Aufforderung bemerkbar machst, sind deine Aufmerksamkeitsbemühungen nichts wert. Mehr als 30% wird dann auch nicht sanktioniert, die Leistungen werden wegen fehlender Mitwirkung eingestellt.

Macht für mich irgendwie keinen Sinn und bedarf der Erklärung. Es heisst dass man nicht mehr als 30% sanktioniert werden darf. Nun halte ich mich mal angenommen nicht an deren Aufforderungen und werde 30% sanktinoiert. Nun lehne ich weiter Jobangebote oder Meldetermine ab und kann dann quasi 100% sanktioniert werden, eingepackt in die Bezeichnung "fehlende Mitwirkung"? Also kann man sagen dass das BVG Urteil damals und die novelierung des Gesetzes und die 30% nichtssagend sind und man eben ganz normal weiter 100% sanktioniert werden kann?

ODER verstehe ich dich falsch und du meinst das man sich auf deren spezifische Aufforderungen/Briefe auch mit einem Antwortschreiben wie : "Ihre Aufforderung habe ich erhalten, lehne aber ab" reagieren kann und somit gesichert ist dass nur 30% sanktioniert werden können?

Sheherazade

Du möchtest das falsch verstehen. Die Einstellung der Leistungen wegen fehlender Mitwirkung (dazu gehören auch wiederholte unbegründete Ablehnungen von allem, was vom Jobcenter kommt) ist nunmal keine Sanktion. Diese Einstellungen wegen fehlender Mitwirkung gab es immer schon, die haben rein gar nichts mit der Novelierung zu tun.

Die Pflicht (ja, man hat auch Pflichten im Leistungsbezug) eines Leistungsbeziehers ist es nunmal, auf die Minderung oder gar Beendigung des Leistungsbezuges mitzuwirken.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Unwissender

Sollte nicht mit der Reform Ausbildung/Bildung gefördert bzw. vorranging (vor Vermittlung) gestellt werden?  :weisnich:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Cruius

Zitat von: Sheherazade am 18. April 2023, 10:15:03Du möchtest das falsch verstehen. Die Einstellung der Leistungen wegen fehlender Mitwirkung (dazu gehören auch wiederholte unbegründete Ablehnungen von allem, was vom Jobcenter kommt) ist nunmal keine Sanktion. Diese Einstellungen wegen fehlender Mitwirkung gab es immer schon, die haben rein gar nichts mit der Novelierung zu tun.

Die Pflicht (ja, man hat auch Pflichten im Leistungsbezug) eines Leistungsbeziehers ist es nunmal, auf die Minderung oder gar Beendigung des Leistungsbezuges mitzuwirken.

Ich möchte es verstehen nicht falsch verstehen. Ich frage mich dann halt immer noch warum dieses 30% Ding so viel Aufsehen erregt hat, warum das BVG diese Grenze als maximal angehsehen hat, wenn man nach wie vor auch 100% (durch Einstellung) verlieren kann wenn man sich nach den 30% weiterhin nicht kooperativ zeigt.

Sheherazade

Zitat von: Cruius am 18. April 2023, 11:26:27wenn man nach wie vor auch 100% (durch Einstellung) verlieren kann wenn man sich nach den 30% weiterhin nicht kooperativ zeigt.

Wer sich so standhaft unkooperativ zeigt, ist ganz offensichtlich nicht hilfebedürftig.

Tatsächlich kann man nur Menschen helfen, die sich helfen lassen WOLLEN, das betrifft alle Bereiche des Lebens.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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