Mietpreisbremse / Jobcenter Anhörung

Begonnen von Quizchampion, 21. April 2023, 08:34:12

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Quizchampion

Mein Vermieter(Wohnungsgesellschaft) hat die Mietpreisbremse angewandt und das Jobcenter schickt mir eine Anhörung wegen Überzahlung. Es muss geprüft werden ob ich 91€ zurückzahlen muss. Der Vermieter würde mir 91€ gar nicht auszahlen, da das Jobcenter direkt zu dem überweist.


Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Quizchampion

Wie kommen die darauf, dass ich das abgezogen bekomme von meiner Leistung, wenn der VM gar nix ausbezahlt an mich?

Hartzer Rolle

Weil dir das Geld bewilligt wurde. Du musst daher auch an das JC zurück zahlen und dich mit deinem Vermieter auseinandersetzen.

Dass das JC die Miete direkt überweist, ist vielleicht nice to have  aber bei einer Überzahlung ist nicht der Vermieter der Schuldner

Quizchampion

Warum dann so umständlich?

Mein Vermieter hat mir heute gesagt, dass die an mich gar nichts auszahlen werden und ich mich ans Jobcenter wenden soll, dass die im Folgemonat 91€ weniger überweisen sollen.

Warum soll ich das als "Erstattung" von den 502€ begleichen?

Ratlos

Zitat von: Quizchampion am 21. April 2023, 08:34:12Mein Vermieter(Wohnungsgesellschaft) hat die Mietpreisbremse angewandt und das Jobcenter schickt mir eine Anhörung wegen Überzahlung.
Dein VM muss dir doch angekündigt haben ab wann und über welchen Berag die Mietbreisbremse bei ihm in Kraft tritt,
Und das musstest du dem JC melden welches dann automatisch den geringeren Mietpreis überweist.
Das hast du wohl versäumt.
In dem Fall bist du Schuldner des JC und Gläubiger deines VM, der dir auch bestimmt die 91 € zurück überweist wenn du ihn anschreibst

Quizchampion

Zitat von: Ratlos am 21. April 2023, 12:46:07
Zitat von: Quizchampion am 21. April 2023, 08:34:12Mein Vermieter(Wohnungsgesellschaft) hat die Mietpreisbremse angewandt und das Jobcenter schickt mir eine Anhörung wegen Überzahlung.
Dein VM muss dir doch angekündigt haben ab wann und über welchen Berag die Mietbreisbremse bei ihm in Kraft tritt,
Und das musstest du dem JC melden welches dann automatisch den geringeren Mietpreis überweist.
In dem Fall bist du Schuldner des JC und Gläubiger deines VM.


Da kam nur ein Schreiben ende März , dass ab April die Mietpreisbremse gilt. Das Jobcenter hatte aber schon für April die volle Zahlung angewiesen. Ich hatte das alles hochgeladen gehabt für das JC, die überweisen aber erst die geringere Miete ab Mai.

Man hob den den Bescheid auf wo ich die Heizkosten senken sollte und bekam die Weiterbewilligung ja nur für 6 Monate. Der neue Bescheid hat aber auch wieder nur die 6 Monate drin wie vorher , wo ich mich frage, was das wieder soll. :)

Quizchampion

Der letzte Stand von heute 17 Uhr ist so, dass der VM sich weigert mir das Geld auszuzahlen, da man erst mit der nächsten BKA eventuelle Guthaben berücksichtigt. Das wäre etwa ab Herbst/Winter.

Ich habe jetzt den schwarzen Peter und muss mir zeitnah Geld abziehen lassen vom JC?

Hartzer Rolle

Zitat von: Quizchampion am 21. April 2023, 18:08:51Der letzte Stand von heute 17 Uhr ist so, dass der VM sich weigert mir das Geld auszuzahlen, da man erst mit der nächsten BKA eventuelle Guthaben berücksichtigt. Das wäre etwa ab Herbst/Winter.

Ich habe jetzt den schwarzen Peter und muss mir zeitnah Geld abziehen lassen vom JC?

Ja, hast du.
Du hast das Jobcenter ermächtigt, an den Vermieter zu zahlen. Streitigkeiten gehen auf deine Kappe.
Btw ist eine Kaltmieten Überzahlung kein Fall für die BKA. Daher ist die Aussage des Vermieters Blödsinn

Fettnäpfchen

Quizchampion

Zitat von: Quizchampion am 21. April 2023, 08:34:12da das Jobcenter direkt zu dem überweist.
So etwas ist dann der Nachteil, also ändern.

MfG FN
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