Umzugsnotwendigkeit bei mobenden Nachbarn gegeben?

Begonnen von Sanson6, 23. April 2023, 16:56:42

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horst

Zitat von: Lina am 24. April 2023, 13:27:00Nur wenn eine Erwerbsminderung festgestellt wird und das JC Sanson6 dem Sozialamt zuweisen kann.
das ist jetzt aber vom Thema ab und nicht der Fall.

Schnuffel01

Zitat von: horst am 24. April 2023, 11:42:08man gibt doch nicht so leicht auf und zieht in eine neue Wohnung, wo womögliche andere Probleme entstehen.
Sehe ich auch so. Gibt fast überall mehr oder weniger Unstimmigkeiten mit Nachbarn.
Ich bin z.B. auch nicht begeistert über meine neue Nachbarin im Nebenhaus, die mit ihrem Freund sich laut bis nachts auf dem Balkon unterhalten und rauchen. Zieht schön bei mir rein. Freue mich schon auf den Sommer.  :sad: Tja, was soll ich machen :weisnich: , kann jeder rauchen wie er lustig ist.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Spring23

Zitat von: Sanson6 am 23. April 2023, 16:56:42Ich habe mir kürzlich in meiner Not eine neue Wohnung angesehen und die dem Amt vorgelegt- wurde prompt abgelehnt da 30 Euro teurer als meine alte Wohnung und es keine Notwendigkeit gäbe...
Kann ich da wirklich nichts machen und soll ich an Mobbing zugrunde gehen? 
Dem Vermieter schriftlich alles mitteilen, vorab Protokoll führen oder Zeugen haben, wäre nicht verkehrt. Ihn um Abhilfe bitten bzw. im weitere Schreiben auffordern.
Selbst wenn der Nachbar psychisch krank ist, muss sich nicht der Rest der Welt terrorisieren lassen.
Setzt er dem Störer keine Grenzen und man wird krank, sollte man mit Hilfe eines Anwalts über Schadensersatz reden, den der Vermieter zahlen muss, etwa in Form der Umzugskosten.

Wenn man kein Bürgergeld erhält, würde man das so machen müssen und daran hält sich oft auch das JC und die Rechtsprechung. Bürgergeld ist nicht dazu da, ganz anderen Konflikten aus dem Weg gehen zu können.

Bundspecht

Zitat von: Schnuffel01 am 24. April 2023, 18:00:34Tja, was soll ich machen :weisnich: , kann jeder rauchen wie er lustig ist.

Das ist sooo nicht ganz richtig .... Wenn es den Nachbarn stört, z.b. das der Rauch in die eigene Wohnung zieht ect. dann gab es schon Richter , die den Rauchern Riegel vorgeschoben haben. Z.b. Rauchen nur noch an bestimmten Zeiten usw.

Also ganz wehrlos ist man da als Nichtraucher nicht
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !