Neue Hinzuverdienstmöglichkeiten im SGB XII

Begonnen von Rubus, 26. April 2023, 11:25:03

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Rubus

Hallo zusammen,

bin gestern über nachfolgenden Artikel aufmerksam geworden. Demnach werden Hinzuverdienste aus Ehrenamt oder Übungsleitertätigkeiten und die ersten 100 € aus Mini Jobs nicht mehr miteinander verrechnet.
Das bedeutet, dass man im Bürgergeld jetzt 350 € aus beiden Tätigkeiten anrechnungsfrei behalten darf: 250 € Übungsleitertätigkeit + 100 € Mini Job.

https://www.gegen-hartz.de/news/neue-zuverdienste-in-der-grundsicherung-sgb-xii

Ottokar

Wie unschwer zu erkennen, wird in dem Artikel das SGB XII behandelt, nicht das SGB II "Bürgergeld".
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.



Ottokar

@horst
Und was wilst du uns damit jetzt sagen?
BTW die Regelungen zum Taschengeld haben mit der steuerfreien Aufwandsentschädigung nichts zu tun.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


horst

Zitat von: Ottokar am 29. April 2023, 15:25:28@horst
Und was wilst du uns damit jetzt sagen?
BTW die Regelungen zum Taschengeld haben mit der steuerfreien Aufwandsentschädigung nichts zu tun.
das im SGB XII wo der TE ja ist nur 250€ frei sind und die 100€ angerechnet werden