Selbstständig & Bürgergeld - Was darf alles angefordert werden? Firmenwagen

Begonnen von Jaguar, 29. April 2023, 17:08:56

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Jaguar

Hallo, ich habe Mitte Februar Antrag auf Bürgergeld gestellt und bis heute keine Zahlung erhalten.
Nun will die Sachbearbeiterin immer weiter neue Unterlagen von mir und alles zieht sich hin.
Ich habe kein Geld um meine Ausgaben zu bezahlen. Gerate in Mietrückstand.  Was soll ich nur tun?

Jetzt möchte die Sachbearbeiterin zusätzlich noch folgende Unterlagen:

Gewerbeanmeldung
Einnahmeüberschussrechnung
Bewerbungsnachweise - Ich habe mich nirgends beworben, hätte ich das tun müssen als Selbstständiger? Wie habe ich das zu verstehen?
Bescheinigung vom Arbeitsamt über mögliche Ansprüche auf Arbeitslosengeld I - Ich bin doch Selbstständig?
Steuer-Id
Lebenslauf in tabellarischer Form
Mietbescheinigung vom Vermieter
Meldebestätigung


Ist das wirklich alles erforderlich? Darf die Sachbearbeiterin dies alles von mir verlangen? Zum Beispiel möchte ich nicht, dass meine Vermieter von meinem Leistungsbezug erfahren.

Desweiteren habe ich noch ein paar Fragen:

1. Firmenwagen (1% Regelung) Welche Kosten kann ich der ARGE gegenüber geltend machen (Kfz. Steuer, Haftpflicht, Teilkasko-Versicherung zu welchen Anteilen)

1. a) Ich fahre teilweise mit einem anderen PKW zu meinem Unternehmen, der nicht mir gehört. Kann ich hier noch etwas geltend machen?


Ich habe die Anlage EKS schon ausgefüllt und eingereicht, dennoch verstehe ich das nicht recht.

2. Muss man diese mit vorläufigen Angaben einreichen oder ist es ausreichend diese abschließend zum Ende des Bewilligungszeitraumes einzureichen? Muss man wirklich eine Prognose über zukünftig pontentiell mögliche Einnahmen abgeben damit eine Leistungsberechtigung festgestellt werden kann?

3. Ich habe gelesen, man solle keine einzelnen Monate aufschlüsseln sondern einen Gesamtgewinn ausweisen.  Wenn man sich die Anlage EKS anguckt, ist dort jedoch eine Tabelle mit einzelnen Monaten.

ZitatBei Selbständigen wird dieses Zuflussprinzip aber durchbrochen. Für Selbstständige gibt es ,,fette" und ,,magere" Monate. Die ARGE möchte durch die Vorlage monatlicher Belege an den ,,fetten" Monaten teilhaben und das Einkommen voll auf den Monat anrechnen. Entsteht in ,,mageren" Monaten z. B. durch geringe Einnahmen oder aber hohe Ausgaben ein Verlust, möchte es die ARGE nicht
akzeptieren, diesen Verlust mit einem höheren Gewinn in Vor- oder Nachfolgemonaten auszugleichen.

Da diese von der ARGE gern praktizierte Verfahrensweise eindeutig demVerordnungswortlaut widerspricht, sollten alle Selbstständigen darum kämpfen, keine monatlichen Abrechnungen vorlegen zu müssen!

Quelle: https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-ratgeber-selbststaendigkeit-alg-ii

Ich bin für jede Hilfe dankbar - diese Formulare und Vorschriften überfordern mich.

Vielen Dank
Hannelore

Spring23

Zitat von: Jaguar am 29. April 2023, 17:08:56Hallo, ich habe Mitte Februar Antrag auf Bürgergeld gestellt und bis heute keine Zahlung erhalten.
Nun will die Sachbearbeiterin immer weiter neue Unterlagen von mir und alles zieht sich hin.
Ich habe kein Geld um meine Ausgaben zu bezahlen. Gerate in Mietrückstand.  Was soll ich nur tun?
Wie lange besteht das Gewerbe? Lief es jemals komplett selbstragend? wie ist es zu diesem Notstand gekommen?
...

Zitat von: Jaguar am 29. April 2023, 17:08:56
ZitatBei Selbständigen wird dieses Zuflussprinzip aber durchbrochen. Für Selbstständige gibt es ,,fette" und ,,magere" Monate. Die ARGE möchte durch die Vorlage monatlicher Belege an den ,,fetten" Monaten teilhaben und das Einkommen voll auf den Monat anrechnen. Entsteht in ,,mageren" Monaten z. B. durch geringe Einnahmen oder aber hohe Ausgaben ein Verlust, möchte es die ARGE nicht
akzeptieren, diesen Verlust mit einem höheren Gewinn in Vor- oder Nachfolgemonaten auszugleichen.

Da diese von der ARGE gern praktizierte Verfahrensweise eindeutig demVerordnungswortlaut widerspricht, sollten alle Selbstständigen darum kämpfen, keine monatlichen Abrechnungen vorlegen zu müssen!


nur ein Hinweis hierzu: Das ist eine Verdrehung der Sachlage.
Nicht die "ARGE" oder das JC möchte die fetten Monate und überlässt dem Selbstständigen die Mageren - der "Selbstständige mit schwankenden Einnahmen soll das JC nicht als Teil seines Gewerbes sehen und für seine Geschäftsplanung missbrauchen.

Das JC ist keine Quelle, um das Unternehmensrisiko auszugleichen, im Sinne "wenn es gut läuft ("fett"), melde ich mich ab, wenn es schlecht läuft ("mager") melde ich mich an und lasse mein Gewerbe übers Bürgergeld subventionieren"

Rico

Bis auf die Bewerbungsnachweise mußt alles vorlegen. :sad:
1)Für den Firmenwagen müssen (gnädige) 10 cent pro Privatkilometer angesetzt werden. (erhöht deinen Gewinn und kürzt somit deinen Bürgergeld).Es muß Fahrtenbuch geführt werden. :yes:
Es können alle Kosten und Vorsteuerbeträge für den Firmenwagen gewinnmindernd
angesetzt werden.
1a: :nea: Kosten für den Privaten PKW können nicht(zusätzlich) geltend gemacht werden.
2) Eine vorläufige EKS  ist zwingend erforderlich. Anhand deiner Prognose (für 6 Monate) wird dein Bedarf (dein Bürgergeld) ermittelt.
3)bei abschließender EKS wird ein durchschnittlicher monatlicher Gewinn ermittelt.Sind deine Einnahmen (Gewinn) höher als deine Prognose , mußt du an das JC zurückzahlen. Bei geringeren Einnahmen bekommst Geld vom JC nachgezahlt.
Dein Bürgergeld ist somit immer nur vorläufig.
Dein tatsächlicher Bedarf wird  erst nach Abgabe der abschließenden EKS ermittelt. :yes:
Viel (lästige) zusätzliche Arbeit :empathy: kommt auf dich zu.

Rico

Zitat von: Jaguar am 29. April 2023, 17:08:56Bescheinigung vom Arbeitsamt über mögliche Ansprüche auf Arbeitslosengeld I - Ich bin doch Selbstständig?


Bekommst du bei deinen zuständigen Arbeitsamt.
Es wird geprüft ob du eine Arbeitslosenversicherung hattest.
(auch als Selbstständiger kann man eine Arbeitslosenversicherung abschließen und würde ALG1 erhalten)

Deinem Vermieter bittest du um  genaue Zusammensetzung deiner Warmmiete.(brauchst für deine privaten Unterlagen) :zwinker:  (Mietbescheinigung)

Fettnäpfchen

Zitat von: Rico am 30. April 2023, 11:07:46Deinem Vermieter bittest du um  genaue Zusammensetzung deiner Warmmiete.(brauchst für deine privaten Unterlagen) :zwinker:  (Mietbescheinigung)
Nur etwas konkretisieren:
Nur wenn man den MV nicht vorgelegt hat,
ansonsten gilt dann hat man die Wahl zwischen dem MV und der Mietbescheinigung.

Zitat von: Jaguar am 29. April 2023, 17:08:56Hallo, ich habe Mitte Februar Antrag auf Bürgergeld gestellt und bis heute keine Zahlung erhalten.
Du hast zu lange gewartet dass darf man sich nicht gefallen lassen. Lies mal die Leistungspflicht des Leistungsträgers und noch den Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? Ratgeber.

MfG FN
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Jaguar

Ich glaube da gab es ein Missverständnis wegen des Fahrzeugs:

Mein Firmenfahrzeug (welches auch privat genutzt wird) kann ich also komplett (Teilkasko, Reparaturkosten, Haftpflicht, Kfz. Steuer) als Kosten geltend machen ohne irgendwelche Abzüge? Ich glaube du gehst hier von einem reinen Firmenfahrzeug aus, ich persönlich habe aber nur das eine Kfz. das privat und gewerblich nutze sowie Zugriff auf einen weiteren PKW, der mir jedoch gar nicht gehört. Daher nochmal die Fragestellung:

1. Firmenwagen (1% Regelung) Welche Kosten kann ich der ARGE gegenüber geltend machen (Kfz. Steuer, Haftpflicht, Teilkasko-Versicherung zu welchen Anteilen)

1. a) Ich fahre teilweise mit einem anderen PKW zu meinem Unternehmen, der nicht mir gehört. Kann ich hier noch etwas geltend machen?


Im Gesetz steht:

Wird ein Kraftfahrzeug überwiegend betrieblich genutzt, sind die tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben für dieses Kraftfahrzeug als betriebliche Ausgabe abzusetzen. Für private Fahrten sind die Ausgaben um 0,10 Euro für jeden gefahrenen Kilometer zu vermindern. Ein Kraftfahrzeug gilt als überwiegend betrieblich genutzt, wenn es zu mindestens 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Wird ein Kraftfahrzeug überwiegend privat genutzt, sind die tatsächlichen Ausgaben keine Betriebsausgaben. Für betriebliche Fahrten können 0,10 Euro für jeden mit dem privaten Kraftfahrzeug gefahrenen Kilometer abgesetzt werden, soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben für Kraftstoff nachweist.

1 b) Ich nutze das Kfz. so gut wie gar nicht privat. Aber das wird mir sicher unterstellt werden. Wie ist hier zu verfahren?

1. c) Die Fahrt zur Arbeitsstätte mit diesem PKW, gilt diese als privat gefahren (so als wäre ich ein Angestellter)

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Noch mehr Fragen (Entschuldigt bitte, bei mir pressiert das ganze und mir setzt das bereits gesundheitlich zu mich mit diesem ganzen Paragraphendschungel und einer Sachbearbeiterin herumzuschlagen, die sich selbst nicht an die Gesetze hält während ich in Not bin)

5. Das mit dem Fahrtenbuch hat mir niemand gesagt. Wie soll ich da für die bereits vergangenen 2 Monate verfahren? Da habe ich natürlich keins geführt weil niemand es gefordert hat von Seiten der ARGE.

6. Bewerbungsnachweise habe ich ganz sicher nicht aufzuführen? Wie kann ich das begründen gegenüber der Sachbearbeiterin?

7. Nebenkostenabrechnung des vergangenen Jahres wird gefordert

8. Geschäftskonto-Auszüge muss man die nun vorlegen oder nicht? Im Ratgeber bzw. hier geht das aus dem Wortlaut nicht klar hervor ob diese nun vorlagepflichtig sind oder nicht.

In der EKS oder einer anderen Vorlage soll man alle Konten mit Kontostand angeben.


@Spring: das Gewerbe besteht seit 6 Jahren und lief bisher ohne jedwede staatliche Unterstützung, also selbsttragend und existenzsichernd.

@Fettnäpfchen, danke für den Link zur Leistungspflicht.

Generell ganz viel Dank an euch alle 3 für die Fragen, die ihr mir bereits beantworten konntet.

Ich finde das wirklich klasse von euch, daß ihr hier anderen helft!


Gruß
Hannelore



Spring23

Zitat von: Jaguar am 01. Mai 2023, 19:34:24@Spring: das Gewerbe besteht seit 6 Jahren und lief bisher ohne jedwede staatliche Unterstützung, also selbsttragend und existenzsichernd.
Ok, ich kann mich irren, aber reden wir dann jetzt von einer Insolvenz?

Rico

Du kannst alle Kosten für den Firmenwagen ansetzen. In der EKS unter B5 eintragen Steuern,Versicherung
unter laufende Betriebskosten: Treibstoff, Reparaturen, neue Reifen ...usw.
in der letzen Spalte von B5 sind die Privatkilometer einzutragen,10 cent pro Kilometer sind von den Betriebskosten abzuziehen.(finde ich sehr gnädig vom JC :sehrgut:
Alle Kosten sind Netto anzugeben. Die dazugehörigen Vorsteuerbeträge und Vorsteuerbeträge aus Rechnungen fremder Unternehmen sind unter B17 einzutragen.
Kosten für den fremden PKW können nicht zum Abzug gebracht werden. Darum auch das Fahrtenbuch für deinen Firmenwagen.
Du kannst natürlich gern die 1% Regel für dein PKW ansetzen (1% vom Listenneupreis)wären dann bei einem 40000€ Fahrzeug = 400€ monatlich weniger Bürgergeld. :grins:
Solange wie du Umsatz und Gewinne machst mußt dich nicht bewerben.
Geschäftskonto und Firmenwagen sind geschütztes Vermögen.Es müßen (und sollten) keine Angaben gemacht werden.
Es müssen nur Kontoauszüge vom Privatkonto vorgelegt werden !
Nebenkostenabrechnung mußt du vorlegen.
Angaben zum Privatvermögen(nicht vom Geschäftskonto!!!)müssen in der Anlage VM gemacht werden.

Machst du noch Umsatz?

Rico

Mit der 1% Regel für deinen Firmenwagen hast du dir nur alle Privatkilometer(pauschal) und den Verzicht auf das führen eines Fahrtenbuches für das Finanzamt (teuer) erkauft. Interessiert beim JC niemanden.
Wenn du das Fahrzeug Privat nur sehr wenig nutzt, würde ich von der 1% Regel zum Fahrtenbuchnachweis wechseln. Die Berechnung der tatsächlichen Kosten pro Kilometer ist kein Hexenwerk, bieten jedoch beim selbstständigen Geringverdiener erhebliche Einsparungsmöglichkeiten bei der Einkommensteuer.

Fettnäpfchen

Jaguar

Zitat von: Jaguar am 01. Mai 2023, 19:34:246. Bewerbungsnachweise habe ich ganz sicher nicht aufzuführen? Wie kann ich das begründen gegenüber der Sachbearbeiterin?
Kommt auch darauf an was in deiner EinV dazu steht!

Zitat von: Jaguar am 01. Mai 2023, 19:34:24@Fettnäpfchen, danke für den Link zur Leistungspflicht.
Weil nicht meine Materie, aber so etwas kann ich noch beantworten.

MfG FN
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Jaguar

Zur Klärung eurer Fragen und damit ihr ggf. eure Antworten korrigieren könnt:

Es handelt sich um ein Einzelunternehmen (gilt hier das gleiche, also keine Geschäftskontoauszüge sondern nur Privatkontoauszüge)?
Es gibt keine Insolvenz
Ich mache noch Umsatz (nur zu wenig um davon zu leben, was sich hoffentlich noch mal bessert ehe ich in ein paar Jahren endlich in Rente kann)

Eine Eingliederungsvereinbarung liegt mir (noch?) nicht vor.


Die Fahrt zur Arbeitsstätte mit meinem betrieblich/privat genutzten PKW, gilt diese als privat gefahren (so als wäre ich ein Angestellter) ?


Ihr seit wirklich super. Jetzt sehe ich bereits um einiges klarer und komme hoffentlich bald aus der Misere heraus, meine Miete nicht zahlen zu können.

Fettnäpfchen

Jaguar

Zitat von: Jaguar am 02. Mai 2023, 19:10:03Eine Eingliederungsvereinbarung liegt mir (noch?) nicht vor.

In dem Fall musst du auch keine Bewerbungsbemühungen nachweisen.

Und falls das JC eine Sanktion verhindern will kann es nur verlieren, denn ohne Verpflichtung auch keine Nachweisforderung und keine Sanktion/Leistungsminderung.

MfG FN
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Jaguar

Ist die Abgabe der Einnahmenüberschussrechnung aus dem vorherigen Jahr zwingend erforderlich für die Gewährung von Leistungen?

Ich bitte euch auch nochmal zu prüfen, ob sich durch meine ergänzenden Angaben in diesem Beitrag etwas bezüglich eurer vorherigen Antworten geändert hat.

Zitatauch als Selbstständiger kann man eine Arbeitslosenversicherung abschließen und würde ALG1 erhalten
Inwiefern ist man da berechtigt, solange man das Gewerbe noch ausübt? Wäre das nicht nur der Fall, wenn ich meine Arbeit niedergelegt hätte?

Meinen besten Dank an euch drei fürs helfen. Es kommt mir vor als müsste man Bürgergeld studiert haben um überhaupt eine Leistung zu erhalten. Wirklich rosig wenn man bedürftig ist.

Liebe Grüße
Hannelore


Spring23

Zitat von: Jaguar am 04. Mai 2023, 19:55:42Meinen besten Dank an euch drei fürs helfen. Es kommt mir vor als müsste man Bürgergeld studiert haben um überhaupt eine Leistung zu erhalten. Wirklich rosig wenn man bedürftig ist.
manches ist wohl tatsächlich fragliche Bürokratie.

Allerdings ist in Deinem Fall das Problem dieses auf einmal nicht mehr laufende Unternehmen. Bürgergeld dient in der Tat der Bedürftigkeit, nicht der Sanierung oder dem Aufrechterhalten von nicht mehr tragfähigen (?) Selbstständigkeiten.

Man muss auch beim Finanzamt oder JC eine nachvollziehbare Ausgaben-Einnahmen-Rechnung haben. Ein teurer Firmenwagen, ohne das dem entsprechende Einnahmen gegenüber stehen, wird Fragen aufwerfen oder nicht anerkannt werden. Oder wenn die Bedürftigkeit daraus entsteht, dass man fürs Unternehmen Geld des Umsatzes abzweigt ohne, dass Aussicht besteht, dass diese Investitionen sich auch in einer Erhöhung des Umsatzes niederschlagen werden.
Bürgergeld dient auch nicht einer etwaigen Insolvenzverschlepung.

Nur als allgemeines Beispiel, weshalb es in Deinem Fall vermutlich mehr zu klären gibt, als wenn man schlicht nach 1 Jahr ALG-I in ALG-II fällt.

Hary

Bewerbungen solltest du machen und dokumentieren. Unabhängig deiner EGV bist du ja verpflichtet während dem Bezug deine Bedürftigkeit zu verringern. Dazu gehört auch eine Vollbeschäftigung zu suchen, von der du leben kannst.