Steuernachzahlung mindert nicht Bürgergeld

Begonnen von selbiger, 11. Mai 2023, 14:14:03

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selbiger

Beziehen Selbstständige ergänzend Bürgergeld, können sie ihr Einkommen nicht wegen einer Einkommensteuernachzahlung für Zeiten vor dem Hilfebezug mindern und dadurch höhere Leistungen vom Jobcenter erhalten.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/steuernachzahlung-mindert-nicht-buergergeld

ja hätte man nicht geklagt hätte das amt ohne srupel alles angerechnet..daher ists stehts wichtig immer zu klagen..wenn ämter nicht konform arbeiten..bzw.sich über geltendes recht hinwegsetzen..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Hartzer Rolle

Es geht in dem Artikel darum, dass eine SteuerFORDERUNG des Finanzamtes aus Jahren vor Bezug, bei Selbständigkeit nicht als Betriebsausgabe zählt, bzw. den Gewinn NICHT verringert.
Die Überschrift ist irreführend.

Wers nicht liest oder versteht  :weisnich:

Sheherazade

Zitat von: Hartzer Rolle am 11. Mai 2023, 15:52:24Die Überschrift ist irreführend.

Eigentlich nicht, wenn man die Begriffe Nachzahlung und Erstattung auseinander halten kann.

40 Jahre lang hat der Russe Ostdeutschland ausgebeutet und geknechtet, Fortschritt verhindert und das Land in den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Und jetzt rennen sie der AfD nach, einer Partei, die den Diktator Putin verehrt. Muss man nicht verstehen ....