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Fragen zu "Empfehlung" von Maßnahme

Begonnen von tolleamo, 24. Mai 2023, 10:10:50

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tolleamo

Hallo zusammen,

bin seit Dez22 beim Jobcenter und beziehe ALG2/ Bürgergeld.
Davor bekam ich ALG1 und davor Krankengeld.

Mit meiner Partnerin lebe ich in einer Bedarfsgemeinschaft.
Sie verdient so viel, dass ich momentan an die 420€ Bürgergeld bekomme.
Ich bin 34 Jahre alt und 2020 schwer an Covid erkrankt/ war drei Wochen auf der Intensivstation.
Dazu leide ich heute noch an post-covid unter akuter PTBS.
Außerdem erlitt ich einen Verlust mehrerer Zähne im Oberkiefer.

Nun kämpfe ich mir seit Jan23 verstärkt den Weg zurück, auch ins Berufsleben und der Plan wäre erstmal in Teilzeit.
Damit ist das Jobcenter beim Einkommen meiner Partnerin auch einverstanden und zwischen mir und meinem Betreuer beim Amt, gab es keine Unstimmigkeiten. Ich habe mich auch dann wie abgesprochen, mit ca. 5-6 Bewerbungen pro Woche für Minijob und Teilzeit beworben. Auf Grund meiner guten Qualifikationen wurde ich auch zu einigen Vorstellungsgesprächen eingeladen... aber bisher abgelehnt und ich denke leider langsam auch schon an Gründe dafür, die mein Aussehen und meinen gesundheitlichen Zustand angehen. Also anders gesagt, bin ich total down und naja, jetzt wurde mir vom Amt auch noch telefonisch angedroht, ab Juli in eine Maßnahme zu müssen, sofern ich nichts finde.
Erstmal wurde ich dazu passiv gefragt: "Wie kommen Sie denn aktuell mit den Bewerbungen so zurecht? Brauchen sie da Hilfe also es gibt da so eine ...."
Da habe ich gleich gesagt: "Nein ich weiß wie man sich bewirbt, alleine auch schon auf Grund meiner Ausbildung (Studium/ Elektrotechnik)". Daraufhin sagte mein Betreuer dann: "Naja dann lasse ich sie erstmal bis Juli machen, aber wenn dann nichts von ihnen kommt, gehen sie mal dahin".
Ich habe dazu dann nichts weiter gesagt außer okay wir werden sehen.
Nun frage ich mich, ob das so richtig ist.
Eine Bekannte sagte mir dazu schon, dass ich mit meinem Alter von 34 Jahren ggf. zu alt sei für so ein Training? Wäre die Alternative dann event. eine andere Maßnahme wie Werkstatt oder 1€-Job?
Kenne mich da leider überhaupt nicht aus und hoffe hierüber an Infos zu kommen die mir etwas helfen.
Bin halt absolut unsicher, was der Berater alles so darf.
Bewerben tue ich mich unverändert mit 5 Bewerbungen pro Woche und das kommt bei dem aktuellen Jobangeboten auch hin (also ich finde genug).

Ansonsten hoffe ich bald endlich wieder was zu haben, auch wenn es derzeit nur in Teilzeit geht.
Dann wäre ich aber immerhin beim Amt weg und könnte weiter aufbauen.

Liebe Grüße

Jan



Ich finden den von dir gewählten Titel etwas Irreführend.

Ich erkenne aus deiner Schilderung absolut keine Drohung, vielmehr kommt dein Berater dir ja absolut entgegen wenn er dir sagt:
Zitat von: tolleamo am 24. Mai 2023, 10:10:50"Naja dann lasse ich sie erstmal bis Juli machen, aber wenn dann nichts von ihnen kommt, gehen sie mal dahin".
Ich finde das Verhalten deines Beraters eher geschmeidig. Von einer Drohung ist das hier meilenweit entfernt.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

tolleamo

Also ist es ganz normal, dass man sowas gesagt bekommt.
Das war mir nicht klar.

Kann man den Titel nachträglich anpassen?
EDIT: ERLEDIGT.

lg

Sheherazade

Zitat von: tolleamo am 24. Mai 2023, 10:58:26Also ist es ganz normal, dass man sowas gesagt bekommt.

Ja, es ist die Aufgabe des Jobcenters, dich bei deiner Suche nach Arbeit zu unterstützen. Warum du den Vorschlag einer dabei unterstützenden Maßnahme als Drohung empfindest, entzieht sich mir.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Felixxx

Zitat von: tolleamo am 24. Mai 2023, 10:10:50Hallo zusammen,
Hallo
Zitat von: tolleamo am 24. Mai 2023, 10:10:50Eine Bekannte sagte mir dazu schon, dass ich mit meinem Alter von 34 Jahren ggf. zu alt sei für so ein Training?
Wie kommt deine Bekannte denn darauf. Ich habe schon mit weitaus älteren Menschen zusammen in so einem Training gesessen. Bewerbungstraining ist aus Sicht des Jobcenters eine Maßnahme die immer geht. Da gibt es selten ein Entkommen, ob du es nötig hast oder nicht.
Zitat von: tolleamo am 24. Mai 2023, 10:10:50Wäre die Alternative dann event. eine andere Maßnahme wie Werkstatt oder 1€-Job?
Kannst du ja mal vorschlagen. Ich würde aber mal stark davon ausgehen, dass dich der SB schon fest für das Bewerbungstraining eingeplant hat.

Fettnäpfchen

tolleamo

Zitat von: tolleamo am 24. Mai 2023, 10:10:50Eine Bekannte sagte mir dazu schon, dass ich mit meinem Alter von 34 Jahren ggf. zu alt sei für so ein Training? Wäre die Alternative dann event. eine andere Maßnahme wie Werkstatt oder 1€-Job?
Dafür ist man erst zu alt wenn man in Rente geht.
Das heißt aber nicht das du jeden Schmarr`n mitmachen musst.
Auch was andere Maßnahmen oder Ein Euro Jobs angeht.

Zitat von: tolleamo am 24. Mai 2023, 10:10:50Kenne mich da leider überhaupt nicht aus und hoffe hierüber an Infos zu kommen die mir etwas helfen.
Bin halt absolut unsicher, was der Berater alles so darf.
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

ZitatMuss ich einen 1 Euro Job annehmen, wenn meine Aufwendungen dafür höher sind als die Aufwandsentschädigung?
Die Zumutbarkeitskriterien in § 10 SGB II gelten gemäß § 10 Abs. 3 SGB II auch für Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, also AGH usw.
Ein "Sonstiger wichtiger Grund" nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II liegt u.a. vor, "wenn die Aufwendungen für die angebotene Arbeit höher sind als die Einnahmen aus der Arbeit" (Rz 10.26 der Durchführungshinweise zu § 10 SGB II). Das heißt im Klartext: wenn die Maßnahme des Amtes höhere Kosten verursacht als man dafür als Lohn oder Entschädigung erhält, kann die Maßnahme Folgenlos abgelehnt werden. Bei uneinsichtigen Sachbearbeitern muss man sich allerdings u.U. auf einen Rechtsstreit, d.h. Klage vor dem Sozialgericht, einstellen, um sein Recht auch zu bekommen.

ZitatWoran erkenne ich, ob ein 1 Euro Job zulässig ist?
Eine Zuweisung zu einer AGH ist nur dann hinreichend bestimmt und damit zulässig, wenn sie enthält:
- die Art der Tätigkeit,
- den Arbeitsort,
- den zeitliche Umfang,
- die zeitliche Verteilung,
- die Höhe der Mehraufwandsentschädigung.
Außerdem muss der Betroffene erkennen können, ob diese Tätigkeit "zusätzlich" und damit rechtmäßig ist.
Im Streitfall muss die ARGE zudem den Sinn der Maßnahme nachweisen, also welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird. Ohne Eingliederungskonzept keine AGH.
Soweit die bundesweit einheitliche Rechtsprechung zu AGHs, welche auch die Bundesagentur für Arbeit in ihrer "Arbeitshilfe AGH" (=> Downloads) als Mindestvoraussetzung vorschreibt.

ALG2-FAQ
ZitatWas passiert, wenn ich einen Job oder eine Maßnahme vom Amt ablehne?
Legitime Gründe für die Ablehnung eines Jobs sind in den Durchführungshinweisen zu § 10 SGB II aufgeführt. Wenn man ein Stellenangebot ohne einen sog. "wichtigen Grund" ablehnt, wird das ALG2 dieser Person für 3 Monate in Höhe von 30% seiner Regeleistung gekürzt (§§ 31 bis 31b SGB II).
Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung

MfG FN
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Leeres Portemonnaie

Zitat von: tolleamo am 24. Mai 2023, 10:10:50Gründe dafür, die mein Aussehen und meinen gesundheitlichen Zustand angehen.


Meinst Du wegen fehlenden Zähnen im Oberkiefer?

Dann würde ich mal fragen, wie es aussieht mit einer Bezuschussung bei den Kosten für neue Zähne. Weil Du vermutest (oder Dir durch die Blume gesagt wurde), daß die Gründe da liegen ... 
Es gibt ja auch die Möglichkeit, sich einen Friseurbesuch bezahlen zu lassen, sollte das Aussehen (der Haare) ein (Vermittlungs~)Hemmnis darstellen.
Ich weiß nicht, wie man aussehen muss, um das bezahlt zu bekommen, aber bei Zähnen ist das ja eigentlich außer Frage.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧