Weiterbewilligung Grundsicherung benötige Hilfe

Begonnen von Carus0810, 23. Mai 2023, 15:10:13

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Carus0810

Hallo erstmal zusammen ich hoffe bin in diesem Forum richtig und benötige Hilfe da ich zur Zeit sehr große Probleme habe
Zum Fall, ich bin seit 4 Jahren Erwerbsunfähig geschrieben
Hatte 14 Jahre eine Wohnung die ich leider im März durch Räumung und Eigenbedarf Klage verlassen musste nachdem ich 2 Jahre mich dagegen gewehrt hatte, nun bin ich erstmal OW
Da ich früher selbständig war und leider zu dumm war die Rente aufzufüllen bekomme ich lediglich ca 95 Euro Rente Rest Grundsicherung durch Sozialamt
Nun bekomme ich heute den weiterbewilligungs Antrag mit vielen Nachweisen als Mitwirkungspflicht und da wollte ich nachfragen ob das richtig ist und ich das alles machen muss weil man mir dazu nur bis 2.6 Zeit gegeben hat
1. vollständige Kontoauszüge letze 3 Monate
2. aktuelle Auszüge weiterer Konten und Sparbücher was ich gar nicht besitze
3. Erklärung zum Vermögen
4. heiz Betriebskostenabrechnung 21 und 22 die der ehemalige Vermieter mir aber bis heute obwohl mehrerer Anfragen nicht gegeben hat
5. kfz Fragebogen, ich benutze den alten Golf meines Vaters nicht auf mich zugelassen
6. Kündigungsschreiben des Vermieter hinsichtlich Eigenbedarf
7. Schriftverkehr meines Beauftragten Anwalts
8. Räumungsurteil Gericht
Ich meine Punkt 1/2/3/5 verstehe ich aber mir steht doch auch ow Grundsicherung zu, was wollen die mit Anwalts Schriftverkehr und Gericht Papieren man kann mir doch sowas nicht als Mitwirkung auferlegen und ansonsten kein Geld mehr zahlen oder?
Mit freundlichen Grüßen
Carus

Carus0810

Hallo nochmal habe ich etwas falsch gemacht oder gegen Regeln verstoßen? Oder weiß niemand wie ich in meinem Fall vorgehen kann
Gruß

Sheherazade

Vermutlich ist dein Fall zu komplex für Ratschläge in einem Forum. Ich rate dir, das persönliche Gespräch mit dem Sachbearbeiter bzw. der Sachbearbeiterin zu suchen, mit Nachweis der Meldung OfW.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Carus0810

Zitat von: Sheherazade am 25. Mai 2023, 10:33:03Vermutlich ist dein Fall zu komplex für Ratschläge in einem Forum. Ich rate dir, das persönliche Gespräch mit dem Sachbearbeiter bzw. der Sachbearbeiterin zu suchen, mit Nachweis der Meldung OfW.
Das ist ja alles geschehen und daraufhin kam ja dieser weiterbewilligungs Bescheid
Mir gehts im Grunde um diese Mitwirkungspflichten, denn Grundsicherung kann doch meiner Ansicht nicht abhängig gemacht werden von Anwalt Schriftverkehr, Gerichtsurteilen? Diese Wohnung hatte ich 14 Jahre und erst vor ein paar Jahren nachdem ich eu Rente bekam war das Sozialamt involviert
Denn das ich berechtigt bin zur Grundsicherung hat doch nur mit meiner finanziellen Situation zu tun und da ich 95 Euro eu Rente bekomme sowie keinerlei weiteres Einkommen oder irgendwelche Vermögen müsste doch eigentlich den rechtlichen Rahmen erfüllen um Grundsicherung weiter zu erhalten
Muss halt schriftlich den Bescheid bis 2.6 einreichen und der ex Vermieter hat mir die nk Abrechnung nicht gegeben, und mein Anwalt meinte das dieser ganze Schriftverkehr nicht für 3. bestimmt ist da dort natürlich auch persönliche Daten des Vermieters usw drin stehen die nicht ohne Genehmigung an 3. weitergeleitet werden dürfen?
Gruß

Sheherazade

Zitat von: Carus0810 am 25. Mai 2023, 10:44:30daraufhin kam ja dieser weiterbewilligungs Bescheid

Im Eingangsbeitrag war es noch ein Weiterbewilligungsantrag.

ZitatMir gehts im Grunde um diese Mitwirkungspflichten, denn Grundsicherung kann doch meiner Ansicht nicht abhängig gemacht werden von Anwalt Schriftverkehr, Gerichtsurteilen?

Deshalb habe ich dir zu einem persönlichen Gespräch geraten. Wir kennen die Vorgeschichte nicht vollständig, das Sozialamt muss einen Grund haben für die Forderung nach diesen Unterlagen. Den kann man dir dann nennen bzw. ihr könnt Unklarheiten direkt aus der Welt schaffen wie z. B. die Sache mit dem Pkw.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Carus0810

Zitat von: Sheherazade am 25. Mai 2023, 12:48:10
Zitat von: Carus0810 am 25. Mai 2023, 10:44:30daraufhin kam ja dieser weiterbewilligungs Bescheid

Im Eingangsbeitrag war es noch ein Weiterbewilligungsantrag.

ZitatMir gehts im Grunde um diese Mitwirkungspflichten, denn Grundsicherung kann doch meiner Ansicht nicht abhängig gemacht werden von Anwalt Schriftverkehr, Gerichtsurteilen?

Deshalb habe ich dir zu einem persönlichen Gespräch geraten. Wir kennen die Vorgeschichte nicht vollständig, das Sozialamt muss einen Grund haben für die Forderung nach diesen Unterlagen. Den kann man dir dann nennen bzw. ihr könnt Unklarheiten direkt aus der Welt schaffen wie z. B. die Sache mit dem Pkw.
Ok falsch ausgedrückt es heißt weiterbewilligungs Antrag
Ich war doch da beim persönlichen Gespräch, die Aussage der Sachbearbeiterin war Sie möchte anwaltlichen Schriftverkehr Urteil usw haben damit sie mal weiß was da los war
Hat doch aber mit Anrecht auf Grundsicherung nichts zu tun?
Pkw habe ich ihr auch alles persönlich erklärt es ist ein alter Golf von meinem Vater weil ich schon mehrmals nun ohne Wohnung darin übernachten musste
Der Pkw ist weder auf mich angemeldet noch gehört er mir, ich erwähnte nur das ich in diesem Auto übernachtet habe
Mein Vater erlaubt nicht Kopien des Brief oder Schein an 3. weiterzugeben, es ist keinerlei Fahrzeug auf mich zugelassen
Es wurde alles in dem persönlichen Gespräch erklärt und trotzdem dann diese Forderungen die ich nicht erfüllen kann bzw. nach anwaltlicher Rücksprache überhaupt darf, aufgrund Datenschutz Bestimmungen
Der ex Vermieter war privat und zudem ein Polizist, keine geförderte Wohnung der Stadt
Ich habe vorher immer regelmäßig alle Kontoauszüge abgegeben
Es war eine Eigenbedarf Kündigung die sich 2 Jahre hinzog und die ich am Ende verloren habe

OLD-MAN

Bin auch dieser Meinung:

Zitat von: Sheherazade am 25. Mai 2023, 12:48:10Deshalb habe ich dir zu einem persönlichen Gespräch geraten.

Aber, um auf deine Fragen im Eröffnungsbeitrag zu sprechen zu kommen:

Zitat von: Carus0810 am 23. Mai 2023, 15:10:131. vollständige Kontoauszüge letze 3 Monate

Muss doch möglich sein, oder? (Wo ist das Problem?)

Zitat von: Carus0810 am 23. Mai 2023, 15:10:132. aktuelle Auszüge weiterer Konten und Sparbücher

Was man nachweislich nicht besitzt, kann man auch nicht vorzeigen!

Zitat von: Carus0810 am 23. Mai 2023, 15:10:133. Erklärung zum Vermögen

Ankreuzen, "kein Vermögen vorhanden"!

Zitat von: Carus0810 am 23. Mai 2023, 15:10:134. heiz Betriebskostenabrechnung 21 und 22 die der ehemalige Vermieter mir aber bis heute obwohl mehrerer Anfragen nicht gegeben hat

Wie wurden die Jahre 21 und 22 abgerechnet? Keine Abrechnung bedeutet auch keine Nchzahlungen bzw. Gutschriften.

Zitat von: Carus0810 am 23. Mai 2023, 15:10:135. kfz Fragebogen, ich benutze den alten Golf meines Vaters nicht auf mich zugelassen

Es ist blöd, kein KFZ zu besitzen, darin zu Übernachten, obwohl ....ev. beim Vater möglich wäre!

Zitat von: Carus0810 am 23. Mai 2023, 15:10:136. Kündigungsschreiben des Vermieter hinsichtlich Eigenbedarf

Muss es doch geben? Also Kopie machen und einreichen!

Zitat von: Carus0810 am 23. Mai 2023, 15:10:137. Schriftverkehr meines Beauftragten Anwalts

Hier geht es um deine Aktivtitäten hinsichtlich einer Gegenwehr. Also auch nichts schlimmes!

Zitat von: Carus0810 am 23. Mai 2023, 15:10:138. Räumungsurteil Gericht

Auch das muss es geben! Also einfach einreichen!

Du willst Unterstützung, also wirke doch einfach mit. Hier wird insgesamt nichts gefordert, was (in meinen Augen) sinnlos ist!


Spring23

nur eine kurze Info/Anmerkung zu
Zitat von: Carus0810 am 23. Mai 2023, 15:10:131. vollständige Kontoauszüge letze 3 Monate
2. aktuelle Auszüge weiterer Konten und Sparbücher was ich gar nicht besitze
3. Erklärung zum Vermögen
Das Schreiben ist teils Standard, daher der Satz zu den Konten, teils angepasst an Dich, bezüglich Anwalt usw.

Wenn man keine weiteren Konten oder Sparbücher hat und dies ja bereits dokumentiert ist, teilt man das entsprechend mit

und zu
Zitat von: Carus0810 am 23. Mai 2023, 15:10:13Es wurde alles in dem persönlichen Gespräch erklärt und trotzdem dann diese Forderungen die ich nicht erfüllen kann bzw. nach anwaltlicher Rücksprache überhaupt darf, aufgrund Datenschutz Bestimmungen
Der ex Vermieter war privat und zudem ein Polizist, keine geförderte Wohnung der Stadt
alles, was mit einem zu tun hat, kann nicht dem Datenschutz unterliegen. Etwa der Name eines Ex-Vermieters oder ein Räumungsurteil

Carus0810

Zitat von: OLD-MAN am 25. Mai 2023, 13:39:33Bin auch dieser Meinung:

Zitat von: Sheherazade am 25. Mai 2023, 12:48:10Deshalb habe ich dir zu einem persönlichen Gespräch geraten.

Aber, um auf deine Fragen im Eröffnungsbeitrag zu sprechen zu kommen:

Zitat von: Carus0810 am 23. Mai 2023, 15:10:131. vollständige Kontoauszüge letze 3 Monate

Muss doch möglich sein, oder? (Wo ist das Problem?)

Zitat von: Carus0810 am 23. Mai 2023, 15:10:132. aktuelle Auszüge weiterer Konten und Sparbücher

Was man nachweislich nicht besitzt, kann man auch nicht vorzeigen!

Zitat von: Carus0810 am 23. Mai 2023, 15:10:133. Erklärung zum Vermögen

Ankreuzen, "kein Vermögen vorhanden"!

Zitat von: Carus0810 am 23. Mai 2023, 15:10:134. heiz Betriebskostenabrechnung 21 und 22 die der ehemalige Vermieter mir aber bis heute obwohl mehrerer Anfragen nicht gegeben hat

Wie wurden die Jahre 21 und 22 abgerechnet? Keine Abrechnung bedeutet auch keine Nchzahlungen bzw. Gutschriften.

Zitat von: Carus0810 am 23. Mai 2023, 15:10:135. kfz Fragebogen, ich benutze den alten Golf meines Vaters nicht auf mich zugelassen

Es ist blöd, kein KFZ zu besitzen, darin zu Übernachten, obwohl ....ev. beim Vater möglich wäre!

Zitat von: Carus0810 am 23. Mai 2023, 15:10:136. Kündigungsschreiben des Vermieter hinsichtlich Eigenbedarf

Muss es doch geben? Also Kopie machen und einreichen!

Zitat von: Carus0810 am 23. Mai 2023, 15:10:137. Schriftverkehr meines Beauftragten Anwalts

Hier geht es um deine Aktivtitäten hinsichtlich einer Gegenwehr. Also auch nichts schlimmes!

Zitat von: Carus0810 am 23. Mai 2023, 15:10:138. Räumungsurteil Gericht

Auch das muss es geben! Also einfach einreichen!

Du willst Unterstützung, also wirke doch einfach mit. Hier wird insgesamt nichts gefordert, was (in meinen Augen) sinnlos ist!


Bei meinen Vater übernachten geht nicht aus privaten Gründen
Von 21 und 22 hat der Vermieter mir keine nk zukommen lassen kein Guthaben oder Nachzahlungen erhalten, war schon sauer auf mich weil ich mich gegen die Eigenbedarf Kündigung gewehrt hatte
Die Dinge mit Schriftverkehr usw hat mein Anwalt gesagt benötigt der Zustimmung der 3. Parteien sprich ex Vermieter und seinem Anwalt, solange diese nicht vorliegt könnte er mich aufgrund Datenschutz und Weitergabe an 3. ohne Erlaubnis verklagen, das ist das Problem

Sheherazade

Zitat von: Carus0810 am 25. Mai 2023, 14:05:55Die Dinge mit Schriftverkehr usw hat mein Anwalt gesagt benötigt der Zustimmung der 3. Parteien sprich ex Vermieter und seinem Anwalt, solange diese nicht vorliegt könnte er mich aufgrund Datenschutz und Weitergabe an 3. ohne Erlaubnis verklagen, das ist das Problem

Dann frag doch mal deinen Anwalt (arbeitet der eigentlich umsonst für dich?) ob er dir dein Essen bezahlt, wenn er dir so kluge Sachen sagt. Das stimmt nämlich in diesem/deinem Fall NICHT.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Carus0810

Zitat von: Sheherazade am 25. Mai 2023, 14:49:14
Zitat von: Carus0810 am 25. Mai 2023, 14:05:55Die Dinge mit Schriftverkehr usw hat mein Anwalt gesagt benötigt der Zustimmung der 3. Parteien sprich ex Vermieter und seinem Anwalt, solange diese nicht vorliegt könnte er mich aufgrund Datenschutz und Weitergabe an 3. ohne Erlaubnis verklagen, das ist das Problem

Dann frag doch mal deinen Anwalt (arbeitet der eigentlich umsonst für dich?) ob er dir dein Essen bezahlt, wenn er dir so kluge Sachen sagt. Das stimmt nämlich in diesem/deinem Fall NICHT.
Nein habe vom Amtsgericht beratungsschein, ich werde ihn nochmals aufsuchen
Danke

Sheherazade

An sich geht es das Sozialamt tatsächlich nichts an, aber irgendwas scheint denen da nicht so ganz stimmig zu sein. Zumal du doch schon vor der Obdachlosigkeit Sozialhilfe bezogen hast, also auch für diese Wohnung. Ggf. wollen die nur überprüfen ob der Kündigungsgrund tatsächlich Eigenbedarf war.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Carus0810

Zitat von: Sheherazade am 25. Mai 2023, 15:58:37An sich geht es das Sozialamt tatsächlich nichts an, aber irgendwas scheint denen da nicht so ganz stimmig zu sein. Zumal du doch schon vor der Obdachlosigkeit Sozialhilfe bezogen hast, also auch für diese Wohnung. Ggf. wollen die nur überprüfen ob der Kündigungsgrund tatsächlich Eigenbedarf war.
Ok können die machen, zudem ich schließlich in regelmäßigen Abständen immer Kontoauszüge abgeben musste wo die mietzahlung ja ersichtlich ist


Spring23

Zitat von: Carus0810 am 25. Mai 2023, 14:05:55Die Dinge mit Schriftverkehr usw hat mein Anwalt gesagt benötigt der Zustimmung der 3. Parteien sprich ex Vermieter und seinem Anwalt, solange diese nicht vorliegt könnte er mich aufgrund Datenschutz und Weitergabe an 3. ohne Erlaubnis verklagen, das ist das Problem
Das hast Du entweder falsch verstanden oder Dein Anwalt hat Dir irrtümlich was Falsches gesagt. Oder Blödsinn erzählt.
Dass man niemand Schriftverkehr geben kann, der einen betrifft stimmt genauso wenig, wie der Irrtum, der Empfänger eines Briefes sei am Briefgeheimnis gebunden.

Gut, in YouTube solltest Du das nicht stellen. Aber Du hast ein berechtigtes Interesse "Dritten" in Form Deiner Dich unterstützenden Sozialsysteme diese Info zu geben, falls es für irgendwelche Berechnung notwendig ist.

Das "wenn" mag nicht zutreffen, also das JC kein berechtigtes Interesse haben, ok. Aber wenn es berechtigt ist, darfst Du natürlich Deine Post weitergeben und bist nicht drauf angewiesen, dass Dein Ex-Vermieter zustimmt.