Jobcenter vergesslich

Begonnen von HELP!!, 28. Mai 2023, 22:30:46

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HELP!!

Hallo
Mal angenommen, es wurde ein Wiederspruch gegen eine abschließende EKS abgegeben, zu diesem Wiederspruch hat sich das Jobcenter seit über einem halben Jahr nicht gemeldet, es hat es einfach vertrödelt :sleep: , doch jetzt fordert es Kontoauszüge, Ausgangsrechnungen, Nachweise.
Muss man darauf noch eingehen oder kann man sagen das es schon zu spät ist und es ein Versagen des JC ist, da man seit dem nicht mehr dort gemeldet ist.
Gruss
:teuflisch:  :sleep:

Sheherazade

Hier wurde dir schon mitgeteilt, dass das Jobcenter ein Jahr Zeit hat um die abschließende Bewilligung zu erstellen. Dafür werden natürlich auch Nachweise angefordert.

Was das für ein Widerspruch sein soll, den du gegen deine eigene aEKS erhoben hasst, entzieht sich mir, offenbar bezieht sich das Jobcenter aber auch nicht darauf.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hartzer Rolle

Für einen Widerspruch hat das JC 3 Monate Zeit ihn zu bearbeiten. Danach kannst du Untätigkeitsklage erheben. Machst du nichts, lässt sich das JC halt weiter Zeit. Das Widerspruchsverfahren löst sich nicht in Luft auf, sondern muss mit Bescheid beendet werden.