Wer ist beweispflichtig ? Jc verneint ALG II Bezug.Bescheid liegt vor??

Begonnen von Sonnenschein, 29. Mai 2023, 14:08:29

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Sonnenschein

Hallo liebe Experten,
ich habe mal wieder ein Problem mit dem JC.

Im Rahmen der Kontenklärung bei der DRV fehlte der Monat August 2016 im Versicherungsverlauf, obwohl damals bis heute ein ALG II Bezug / Aufstocker vorlag.
Der Bewilligungsbescheid – endgültige Festsetzung  --wurde zum Nachweis an die DRV gesandt.
Die Deutsche Rentenversicherung hat im Widerspruchsverfahren, dass JC angeschrieben und nachgefragt.
Das JC hat einen ALG II Bezug für 8/2016 verneint!!
Ein Beweis liegt nicht vor.

Jetzt unterstellt die DRV, dass der Bescheid aufgehoben wurde.

Die Aussage des JC ist nicht nachvollziehbar. Es liegt der Bescheid vor.
Reicht die Behauptung des JC aus, um einen Monat weniger Anrechnungszeit angerechnet zu bekommen?
Der endgültige Bescheid liegt vor und eine Auszahlung des Betrages wurde vorgenommen .
Wer ist jetzt beweispflichtig???

Wie soll ich beweisen, dass ich keinen Änderungsbescheid nebst Erstattungsbescheid erhalten habe?
Das ist ja wohl ein schlechter Witz.
Freue mich auf eure Kommentare.
 

Sheherazade

Wenn damals schon aufstockend ALGII bezogen wurde, ändert der fehlende Monat vom Jobcenter rein gar nichts am späteren Rentenbezug.

Es könnte auch sein, dass für diesen einen Monat tatsächlich im Nachhinein kein Anspruch bestand wegen nachträglicher Anrechnung von Einkommen wie Urlaubsgeld, Steuererstattung oder sonstwas.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

horst

Zitat von: Sonnenschein am 29. Mai 2023, 14:08:29Der Bewilligungsbescheid – endgültige Festsetzung  --wurde zum Nachweis an die DRV gesandt.

Der Bescheid liegt vor und DRV hat es nicht berücksichtigt dann klagen beim SG

Auch wenn für die Anrechnungszeit keine Entgeltpunkte gutgeschrieben werden, hat diese hinsichtlich der Wartezeiten – also den Mindest-Vorversicherungszeiten – einen Vorteil. Die Anrechnungszeit und damit die Bezugszeit von Arbeitslosengeld II wird bei der Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte angerechnet (diese Rente erfordert insgesamt die Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahre bzw. 420 Monate).
ZitatAltersrente nach 35 Versicherungsjahren

Wenn Sie 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung haben, profitieren Sie von der Altersrente für langjährig Versicherte. Alle Versicherten der Jahrgänge 1949 bis 1963 können noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html

Zitat von: Sheherazade am 29. Mai 2023, 14:18:42Wenn damals schon aufstockend ALGII bezogen wurde, ändert der fehlende Monat vom Jobcenter rein gar nichts am späteren Rentenbezug.
jeder Monat kann zählen bei Rente.

Sheherazade

Zitat von: horst am 29. Mai 2023, 16:38:59jeder Monat kann zählen bei Rente.

Möglich, aber kein Monat wird doppelt gerechnet. Wenn also schon über den AG RV-Beiträge entrichtet wurden bzw. Beitragszeiten entstanden sind, wird der ALGII-Bezug nicht zusätzlich berücksichtigt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

horst

Zitat von: Sheherazade am 29. Mai 2023, 16:58:17Möglich, aber kein Monat wird doppelt gerechnet. Wenn also schon über den AG RV-Beiträge entrichtet wurden bzw. Beitragszeiten entstanden sind, wird der ALGII-Bezug nicht zusätzlich berücksichtigt.
gut das du es nochmal erwähnst jetzt weiß der TE genau Bescheid wie er es angeht und ob er überhaupt 35 Jahre noch zusammen bekommt bis zur Rente.

Sonnenschein

Vielen Dank für Eure Antworten.Diese waren sehr hilfreich.