Chronische Erkrankung und Alg2

Begonnen von Exil, 30. Mai 2023, 05:08:24

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Exil

Hallo Leute habe da mal eine Frage. :help:  Wir sind in Bedarfsgemeinschaft und haben nebenbei immer alg2 erhalten. Bin 2022 noch in Arbeit erkrankt und danach einfach wieder ins Alg2. Das die nun chronische Erkrankung Auswirkung auf die Vermittlung in Arbeit und den Leistungs Bezug hat, wurde mir nie mitgeteilt. Jetzt fürchte ich das die im Jobcenter was erfahren haben. Kann der Äd rückwirkend eine chronische Erkrankung feststellen. Habe meine Arbeitsfähigkeit nie bezweifelt!
Mit freundlichen Grüßen

Harald53

Zitat von: Exil am 30. Mai 2023, 05:08:24Das die nun chronische Erkrankung Auswirkung auf die Vermittlung in Arbeit und den Leistungs Bezug hat, wurde mir nie mitgeteilt.

Es ist ja auch nicht so.
Solange der ÄD keine Einschränkungen bei dir festgestellt hat, solange bis du ganz normal vermittelbar.
Wenn dein SB im Jobcenter der Meinung ist, dass du einschränkungen für den Arbeitsmarkt hast, dann muss er eben den ÄD einschalten.

Exil

Ja mein Manager hat mir einen GdB Antrag untergeschoben und ich Feststellung erfolgt rückwirkend zum Tag der Antragstellung!  :teuflisch:
Mit freundlichen Grüßen

Sheherazade

Ein Antrag oder auch die Feststellung einer Schwerbehinderung hat NICHTS mit der Erwerbsfähigkeit zu tun. Man kann aber geeignetere Arbeitsangebote für dich finden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Birgit63

Ein Grad der Behinderung sagt gar nichts über deine Arbeitsfähigkeit aus. Meine Mutter hatte einen Grad der Behinderung von 100 und hat trotzdem noch in Teilzeit gearbeitet.

BigMama

Das wurde dir in deinemanderen Faden bereits erklärt.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Sheherazade

Zitat von: Exil am 05. Juni 2023, 05:41:57[Seid ihr wirklich sicher was ihr so schreibt

Ja.

ZitatMein Chef möchte keinen mit GDB Ausweis.

Das interessiert niemanden, sollte dich auch nicht interessieren und ist auch keine Begründung um den Antrag zurückzuziehen. Dein Chef wird keinen finanziellen Nachteil dadurch erleiden, wenn du einen GdB zugesprochen bekommst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Spring23

Man kann mit GdB 100% voll erwerbsfähig sein und auch einen Vollzeitjob ausüben, wenn man möchte.

Je nach GdB hast Du eher Vorteile, keine Nachteile.

Was Dein Chef möchte tut nichts zur Sache, zumal er diese Wünsche nur vor dem Arbeitsverhältnis umsetzen kann, nicht während dessen.

Exil

Mit freundlichen Grüßen