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Wie komme ich zu einem Aufhebungsbescheid?

Begonnen von Elpida, 31. Mai 2023, 14:02:33

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Elpida

Hallo an Alle,

ich habe ein 'seltsames' Problem:
Nach bewilligter, voller EM-Rente, habe ich Grundsicherung beim Sozialamt beantragt. Leistungsbezug Laut Schreiben vom Sozialamt ab 1.6. möglich, sofern ich einen Aufhebungsbescheid des Jobcenters vorlege.
Das Schreiben habe ich am 4.5. erhalten und gleichtägig ans Jobcenter weitergeleitet mit der Bitte um Aufhebungsbescheid.
Heute teilte mir das Jobcenter mit, dass man keinen Aufhebungsbescheid erstellen könne. Der Bewilligungszeitraum laufe bis 30.06.,Zitat:
"Ein Aufhebungsbescheid kann nur erstellt werden, wenn Leistungen über den Monat Juni 2023 hinaus gezahlt werden würden."
Was muss ich denn nun tun? Einen WBA stellen, damit dieser abgelehnt wird? Oder wie komme ich zu einem Nachweis, dass ich über den  Bewilligungszeitraum hinaus keine Leistungen vom Jobcenter beziehe?

Danke im voraus für eure Tipps!

Sheherazade

Sozialhilfe erst ab 01.07. beantragen, dann passt das schon.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Elpida

Zitat von: Sheherazade am 31. Mai 2023, 15:00:26Sozialhilfe erst ab 01.07. beantragen, dann passt das schon.
Geht ja nun nicht mehr, da das Sozialamt den Antrag schon bearbeitet hat und auf einen Aufhebungsbescheid wartet. Laut telefonischer Auskuft Jobcenter gibt es "vermutlich" (Zitat) einen Aufhebungsbescheid zum 1.7., der aber "höchstwahrscheinlich" (Zitat) erst im Juli erstellt wird. Was gleichbedeutend wäre mit 'kein Geld', weder von der einen  noch von der anderen Stelle-

horst

Zitat von: Elpida am 31. Mai 2023, 14:02:33Nach bewilligter, voller EM-Rente, habe ich Grundsicherung beim Sozialamt beantragt. Leistungsbezug Laut Schreiben vom Sozialamt ab 1.6. möglich, sofern ich einen Aufhebungsbescheid des Jobcenters vorlege.
wenn das Sozialamt den Bewilligungsbescheid vom JC hat werden die auch nur ab 01.07.23 zahlen wenn das Bürgergeld nicht zurückgezahlt werden muss.Die EM-Rente wird für Juni gezahlt dann wird sich das JC die Überzahlung von der Rentenkasse holen.
Kein Erstattungsanspruch des Jobcenters bei rückwirkender Rentengewährung.Sozialgericht Gießen, Urteil vom 17.11.2015 -S 22 AS 590/14 PKH
Ausgleichszahlungen haben zwischen Jobcenter und Rentenversicherungsträger zu erfolgen.

Dafür gibt es den Erstattungsanspruch.
Den das JC im Idealfall bereits bei der RV angemeldet hat.
Mithilfe des nun vorhandenen Bewilligungsbescheid der RV kann dieser nun beziffert und verrechnet werden. 
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Elpida

Zitat von: horst am 31. Mai 2023, 15:15:03wenn das Sozialamt den Bewilligungsbescheid vom JC hat werden die auch nur ab 01.07.23 zahlen

Das Sozialamt hat nicht ohne Grund ab 1.6 Leistung zugesagt, sofern es einen Aufhebungsbescheid gibt.
Hat auch nichts mit Aufrechnung mit der DRV zu tun, die ist schon erfolgt. Rente wurde übrigens heute fü Mai bezahlt.

Zitat von: Nö am 31. Mai 2023, 15:15:22Dafür gibt es den Erstattungsanspruch.

Ist alles schon erledigt und hat nichts mit meiner Frage zu tun.


Bleibt die Frage, wie komme ich zu einem Aufhebungsbescheid im Juni, sodass das Sozialamt nun eben ab 1.7. zahlt.

Sheherazade

Zitat von: Elpida am 31. Mai 2023, 16:43:16Das Sozialamt hat nicht ohne Grund ab 1.6 Leistung zugesagt, sofern es einen Aufhebungsbescheid gibt.

Für einen Bewilligungsbescheid vom Jobcenter, der am 30.06. endet, wird es weder zu Ende Mai (die Zahlung dürfte schon bei dir sein für Juni) noch zum Ende Juni (dir steht wegen Ende des Bewilligungszeitraumes keine Leistung ab 01.07. mehr zu) einen Aufhebungsbescheid geben. Und wenn es keinen Aufhebungsbescheid gibt, zahlt das Sozialamt eben erst ab 01.07., eine Kopie des Jobcenterbescheides dürften die ja haben - um das klarzustellen, solltest du einfach noch mal mit dem Sachbearbeiter von der Sozialhilfe sprechen.
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Elpida

Zitat von: Sheherazade am 31. Mai 2023, 16:55:52- um das klarzustellen, solltest du einfach noch mal mit dem Sachbearbeiter von der Sozialhilfe sprechen.
Danke, habe der Sachbearbeiterin ein Email geschickt, da sie telefonisch nicht zu erreichen war. Zum Glück hat man dort einen Ansprechpartner und landet nicht in einem Callcenter.