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Wohnhaft bei der Mutter - Jetzt Rundfunkgebühren als Facharbeiter zahlen?

Begonnen von Ducky, 03. Juni 2023, 18:02:49

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Ducky

Hallo,

erstmal kurz ein paar Infos zu mir:

Ich habe eine Ausbildung am 5 Mai.23 erfolgreich abgeschlossen und die vergangenen 3 Jahre meine Ausbildungsgehalt mit ALG 2 aufgestockt.

Wohne immer noch bei meiner Mutter und stehe nicht im Mietvertrag, überweise ihr natürlich jeden Monat meinen Anteil der Miete.

Jetzt bin ich fast 1 Monat als Facharbeiter in der Firma angestellt.
Die letzten 3 Jahre war ich und meine Mutter von den Rundfunkgebühren ja befreit.


Wie verhält sich das denn jetzt bei mir?

Wohne derzeit immer noch bei meiner Mutter und beziehe auch keine Leistungen mehr vom Jobcenter.
Allerdings erhält meine Mutter noch Bürgergeld vom Jobcenter und Sie alleine steht auch im Mietvertrag.

Ich überweise Ihr lediglich noch den Monat die Miete.

Bin ich jetzt ab Mai verpflichtet Rundfunkgebühren zu zahlen?

Sheherazade

In befreiten Haushalten müssen erwachsene Kinder bis zum 25. Geburtstag keinen eigenen Antrag stellen und profitieren von der Befreiung der Eltern.

Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

180

Hallo,
in der Theorie müsstest du bezahlen. In der Praxis einfach die Füße still halten und die 18€ monatlich in die Spardose packen. Nach 3 Jahren verjähren die Gebühren jeweils und du kannst das Geld für was sinnvolles/schönes ausgeben.


Ducky

Zitat von: Sheherazade am 03. Juni 2023, 18:23:54In befreiten Haushalten müssen erwachsene Kinder bis zum 25. Geburtstag keinen eigenen Antrag stellen und profitieren von der Befreiung der Eltern.


Ich bin allerdings schon über 25 Jahre alt.

Bedeutet dass das ich schon etwas länger einen Antrag hätte stellen müssen?

Leeres Portemonnaie

Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sheherazade

Er ist aber kein Azubi mehr. Von daher schließe ich mich dem Rat an
Zitat von: lappa am 03. Juni 2023, 18:28:17Hallo,
in der Theorie müsstest du bezahlen. In der Praxis einfach die Füße still halten
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ducky

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 03. Juni 2023, 18:44:36Azubis sind in der Regel befreit.


Das betrifft doch dann auch Azubis die das 25 Jahr noch nicht vollendet haben.

Das heißt für mich das ich eigentlich schon bereits zahlen müsste.


Hier steht ja schon.
https://www.vzhh.de/themen/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitrag-zahlen-studium-ausbildung

2. Im Haushalt der Eltern
Wohnen Schülerinnen und Schüler, Studierende oder Auszubildende noch bei ihren Eltern, müssen sie selbst keinen Beitrag zahlen und auch keine Befreiung beantragen, wenn ihre Eltern bereits mit der Wohnung angemeldet sind und für diese bezahlen. Sind die Eltern wegen Sozialleistungen befreit, dann profitieren auch die Kinder: Bis zum Alter von 25 Jahren müssen Kinder dann nicht zahlen und auch keinen eigenen Befreiungsantrag stellen.



malsumis

sprich also mit 25 soll man sich selbst freiwillig anmelden um die zwangsabgabe zu zahlen
hätten die wohl gerne

Kopfbahnhof

Zitat von: Ducky am 03. Juni 2023, 18:02:49und Sie alleine steht auch im Mietvertrag
Spielt keine Rolle, da du ja sicherlich dort deine Meldeadresse hast, laut Personalausweis.

Zitat von: Ducky am 03. Juni 2023, 18:02:49Bin ich jetzt ab Mai verpflichtet Rundfunkgebühren zu zahlen?
genau genommen Ja.

horst

Man wird ja wegen der Rundfunkgebühren angeschrieben, spätestens wenn der Wohnsitz ein anderer ist und kein Gebührenkonto hat.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Sheherazade am 03. Juni 2023, 19:10:27Er ist aber kein Azubi mehr. Von daher schließe ich mich dem Rat an
Zitat von: lappa am 03. Juni 2023, 18:28:17Hallo,
in der Theorie müsstest du bezahlen. In der Praxis einfach die Füße still halten

Nein.
Die Frage (auf die vorhergehende Frage) war, ob er schon längst hätte einen Antrag stellen müssen. Deshalb schrieb ich: Als Azubi in der Regel v. d. Zahlung befreit.
Als Azubi schickt man seinen Antrag hin, zusammen mit einem Nachweis, d. man Azubi ist,  und wenn man nicht gerade 2000-, Azubigehalt bekommt, wird man befreit. Die Altersgrenze spielt in dem Fall (einer Ausbildung)  keine Rolle.
Da es 3 Jahre rückwirkend möglich ist, eine Befreiung zu beantragen, hätte er bis vor einem Monat so oder so  nicht zahlen müssen.
Er ist ja erst seit knapp einem Monat kein Azubi mehr. Mir ging es nur um diese Frage des TE.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ducky

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 04. Juni 2023, 02:05:22Als Azubi schickt man seinen Antrag hin, zusammen mit einem Nachweis, d. man Azubi ist,  und wenn man nicht gerade 2000-, Azubigehalt bekommt, wird man befreit. Die Altersgrenze spielt in dem Fall (einer Ausbildung)  keine Rolle.
Da es 3 Jahre rückwirkend möglich ist, eine Befreiung zu beantragen, hätte er bis vor einem Monat so oder so  nicht zahlen müssen.
Er ist ja erst seit knapp einem Monat kein Azubi mehr. Mir ging es nur um diese Frage des TE.


Ich denke das Alter spielt in dem Fall auch eine Rolle.
Selbst wenn man Azubi ist, ist man ja grundsätzlich nicht davon befreit.

Wenn ich den Text im Link richtig verstehe, dann bin ich bereits schon länger verpflichtet Rundfunkbeiträge zu bezahlen bzw. jetzt halt nachzuzahlen.

https://www.mein-deal.com/muessen-studenten-und-auszubildende-rundfunkbeitrag-bezahlen/

"Wenn Du als Schüler, Studierender oder Auszubildender noch im Haushalt Deiner Eltern lebst, unterliegst Du nicht der Beitragspflicht und musst Dich auch nicht befreien lassen. Dies gilt natürlich nur dann, wenn Deine Eltern mit der Wohnung bereits angemeldet sind und dafür Rundfunkgebühren bezahlen. Bekommen Deine Eltern Sozialleistungen und sind von der Gebührenpflicht befreit, musst Du bis zum Alter von 25 Jahren ebenfalls nichts bezahlen, ohne dass ein eigener Befreiungsantrag notwendig ist."
 

Ich werde dieses Jahr noch 28 Jahre alt. Wenn von der Rundfunkanstalt bis dahin kein Brief bei mir ankommt, müsste ich demnach nichts davon zurückzahlen, richtig?

Sollte ich demnach einfach die nächsten Monate bis zu meinem Geburtstag die Füße still halten und hoffen das bis dahin kein Brief ankommt, da diese nach drei Jahren verjähren?




180

Auch weiterhin die Füße still halten und niemals selbst bei der GEZ melden!
Das Geld beiseite legen.
Im schlimmsten Fall musst du maximal 4 Jahre rückwirkend zahlen (4x18€ = ca.864€). Im besten Falle (wenn du nicht umziehst), wirst du auch in Zukunft nichts von der GEZ hören.

Falls die GEZ sich irgendwann meldet, ist es entweder verjährt oder du reichst die rückwirkende Befreiung für die Ausbildungszeiten ein.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Ducky am 04. Juni 2023, 10:36:52
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 04. Juni 2023, 02:05:22Als Azubi schickt man seinen Antrag hin, zusammen mit einem Nachweis, d. man Azubi ist,  und wenn man nicht gerade 2000-, Azubigehalt bekommt, wird man befreit. Die Altersgrenze spielt in dem Fall (einer Ausbildung)  keine Rolle.
Da es 3 Jahre rückwirkend möglich ist, eine Befreiung zu beantragen, hätte er bis vor einem Monat so oder so  nicht zahlen müssen.
Er ist ja erst seit knapp einem Monat kein Azubi mehr. Mir ging es nur um diese Frage des TE.


Ich denke das Alter spielt in dem Fall auch eine Rolle.
Selbst wenn man Azubi ist, ist man ja grundsätzlich nicht davon befreit.

Wenn ich den Text im Link richtig verstehe, dann bin ich bereits schon länger ... 


Verflixte Axt ...  :mocking:
@Ducky
Es geht um DICH in dem Thread, oder?
Und DU magst zwar über 25 sein, warst jedoch bis vor einem Monat  noch Azubi UND hast mit ALGII aufgestockt lt. Deinem Eingangspost.

Nun mag bei anderen Azubis alles "wenn" und "aber" gelten, bei DIR ist die Sache aber recht simpel.

Natürlich kannst Du es Dir auch unnötig kompliziert machen, musst Du aber nicht.  :zwinker:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ducky

Zitat von: lappa am 04. Juni 2023, 10:46:19Im schlimmsten Fall musst du maximal 4 Jahre rückwirkend zahlen (4x18€ = ca.864€). Im besten Falle (wenn du nicht umziehst), wirst du auch in Zukunft nichts von der GEZ hören.

Falls die GEZ sich irgendwann meldet, ist es entweder verjährt oder du reichst die rückwirkende Befreiung für die Ausbildungszeiten ein.
Habe da jetzt wieder 4 weitere Fragen.


1. Wieso denn im schlimmsten Fall 4 Jahre?
Die Rundfunkanstalt kann doch höchstens 3 Jahre alles zurückfordern?

Und Irgendwann werden die sich ja bestimmt melden. Das Einwohnermeldeamt wird denen dann nach Abfrage meine Daten einfach übergeben.

2. Könnte die Rundfunkanstalt beispielsweise auch außerhalb der Rückforderung dieser Beiträge eine Ordnungswidrigkeit feststellen ?
Also das ich dann zusätzlich noch mit Geldstrafe rechnen muss?

3. Für die rückwirkende Befreiung in der Ausbildungszeit wäre mein Ausbildungsvertrag nötig.
Oder was muss man da als Nachweis für die Befreiung einreichen?