Sanktion: Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen + Evtl. Neuer Überprüfungsantrag

Begonnen von Er88, 04. Juni 2023, 12:15:00

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Er88

Hallo Leute,

ich habe 2022 eine Sanktion erhalten, da ich einer angeblichen Einladung des Jobcenters nicht nachkam. Tatsächlich habe ich nie eine Einladung in meinem Briefkasten gehabt. Ich hatte also nicht mal die Möglichkeit, dieser Einladung zu folgen. Das Jobcenter konnte den Beweis erbringen, dass ich diese Einladung erhalten habe, denn das Jobcenter hat eine Postzustellungsurkunde von der Deutschen Post erhalten.

Das Jobcenter hat diese Einladung per Einschreiben verschickt.

Diese Postzustellungsurkunde sagt aber nur aus, dass ANGEBLICH ein Brief in meinem Briefkasten gelangt sein soll.

Tatsächlich wurde aber nie bewiesen, was in diesem Schreiben drin war. Ebenso wurde nie bewiesen, dass ich diesen angeblichen Brief jemals in meinen Händen gehalten habe. Es gibt keine Unterschrift von mir.

Also es gibt nur diese Postzustellungsurkunde. Einzig und allein aufgrund der Postzustellungsurkunde werde ich sanktioniert. Da das Jobcenter den Beweis (Postzustellungsurkunde) rechtlich erbracht hat, dass eine Einladung "zugestellt wurde" .... bleibt die Sanktion erhalten.

.... So jedenfalls das SG und das LSG

Ihr wisst hoffentlich schon, worauf ich hinaus will.

1. Einladung wurde angeblich ,,verschickt"
2. Einladung habe ich nie erhalten
3. Daraufhin konnte ich der Einladung logischerweise nicht folgen
4. Sanktion
5. Widerspruch
6. Klage SG
7. Nichtzulassungsbeschwerde LSG

Nirgends bin ich durchgekommen, denn es gibt ja die Postzustellungsurkunde, die lt. Recht belegt, dass ich vom Termin gewusst haben muss.

Aber wie gesagt, ich habe nie eine Einladung erhalten. Bis heute kann das Jobcenter nicht beweisen, dass ich von der Einladung erfahren habe. Es gibt lediglich die Postzustellungsurkunde.

Das ist alles ein Witz.

Welche Möglichkeiten bleiben mir?
Ich habe an einen Überprüfungsantrag gedacht.

Ich wäre wahrscheinlich noch in der Frist des Überprüfungsantrags. Sanktionsbescheid war Mitte/Anfang 2022. Ich dürfte noch das ganze Jahr 2023 für einen Überprüfungsantrag Zeit haben.

Dieser Überprüfungsantrag würde ein weiteres Verfahren eröffnen.

Natürlich würde es dann wahrscheinlich ebenfalls wieder so ablaufen:

1. Überprüfungsantrag
2. Ablehnung
3. Widerspruch
4. Klage SG
5. Evtl. Nichtzulassungsbeschwerde

Und wenn das alles durch ist, könnte es noch viel wilder werden. Danach könnte folgendes passieren:

Danach wäre es wahrscheinlich möglich, dass ich sogar noch einen Überprüfungsantrag stellen könnte, das wäre dann der Überprüfungsantrag zum 1. Überprüfungsverfahren.

Das wäre ein unendlicher Loop, einfach nur wegen einer Sanktion.

Aber ich spinne hier natürlich nur herum, das bringt einfach nichts.

Nur was kann ich jetzt noch tun, um die Sanktion aufzuheben?

Ich habe den Gerichten bereits einige Begründungen gegeben, warum diese Sanktion rechtswidrig ist.

Lese dazu bitte die angehängten Dateien durch. Ich habe meine Begründungen markiert.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Ellen_Alien

ZitatWelche Möglichkeiten bleiben mir?
Keine.
Eine PZU ist ein vor Gericht gemeinhin anerkannter Beweis über die Zustellung, ganz egal wie du persönlich das siehst. Rechtsprechung dazu gibt es ausreichend.
Die Sanktion wird sicher nicht aufgehoben.

horst

keine Chance zu gering deine Klage auf erfolg.
Bei einem Streitwert von weniger als 750 Euro ist eine Berufung nur möglich, wenn das Sozialgericht sie ausdrücklich zulässt.

Spring23

Nicht unerheblich für die Einschätzung Deiner Möglichkeiten: Wie kam es zur PZU?

Er88

Zitat von: Ellen_Alien am 04. Juni 2023, 13:35:18
ZitatWelche Möglichkeiten bleiben mir?
Keine.
Eine PZU ist ein vor Gericht gemeinhin anerkannter Beweis über die Zustellung, ganz egal wie du persönlich das siehst. Rechtsprechung dazu gibt es ausreichend.
Die Sanktion wird sicher nicht aufgehoben.
Ja, ich vermute auch, dass die Sanktion nicht aufgehoben wird. Und du hast es richtig eingeschätzt, dass ich die ganze Sache persönlich anders sehe.


Zitat von: horst am 04. Juni 2023, 13:57:35keine Chance zu gering deine Klage auf erfolg.
Bei einem Streitwert von weniger als 750 Euro ist eine Berufung nur möglich, wenn das Sozialgericht sie ausdrücklich zulässt.
Das mit den 750 Euro ist mir bekannt, deswegen ja auch NZB nach der 1. Instanz. Chancen gering... ist wohl leider wirklich so.


Zitat von: Spring23 am 04. Juni 2023, 21:04:58Nicht unerheblich für die Einschätzung deiner Möglichkeiten: Wie kam es zur PZU?

Ach, da musst du das JC fragen. Vielleicht weil ich bereits über 15 Klagen gegen die eingereicht habe, vielleicht weil ich unvermittelbar bin, vielleicht weil mich das JC als Querulanten betitelt und ansieht, vielleicht auch weil ich denen immer wieder aufzeige, dass sie rechtwidrig und verfassungswidrig arbeiten. Such dir was aus.... :weisnich:

Ich vermute mal, deine Fragestellung soll bereits darauf hindeuten, dass es zwischen mir und dem Jobcenter keine einvernehmliche Zusammenarbeit gibt und da muss ich sagen, da hast du absolut recht. Zwischen mir und dem Jobcenter gibt es keine einvernehmliche Zusammenarbeit.

Sollte es zwischen mir und dem JC ausnahmsweise mal kurzfristig gemeinsame Ziele geben, so arbeite ich mit denen zusammen. Ansonsten bin ich nicht auf eine gemeinsame Zusammenarbeit mit dem Jobcenter angewiesen.

malsumis

Zitat von: Er88 am 04. Juni 2023, 22:28:08weil ich denen immer wieder aufzeige, dass sie rechtwidrig und verfassungswidrig arbeiten.
da überschätzt du dich aber gewaltig

Spring23

Zitat von: Er88 am 04. Juni 2023, 22:28:08Ach, da musst du das JC fragen. Vielleicht weil ich bereits über 15 Klagen gegen die eingereicht habe, vielleicht weil ich unvermittelbar bin, vielleicht weil mich das JC als Querulanten betitelt und ansieht, vielleicht auch weil ich denen immer wieder aufzeige, dass sie rechtwidrig und verfassungswidrig arbeiten. Such dir was aus.... :weisnich:
:sad: das macht Deine Aussage, eine PZU nicht erhalten zu haben, leider nicht sonderlich glaubwürdig vor Gericht und allgemein

Zitat von: Er88 am 04. Juni 2023, 22:28:08Ich vermute mal, deine Fragestellung soll bereits darauf hindeuten, dass es zwischen mir und dem Jobcenter keine einvernehmliche Zusammenarbeit gibt und da muss ich sagen, da hast du absolut recht. Zwischen mir und dem Jobcenter gibt es keine einvernehmliche Zusammenarbeit.
das dürfte der Grund sein, warum Deine Einlassung nicht besonders berücksichtigt werden konnte

Zitat von: Er88 am 04. Juni 2023, 22:28:08Sollte es zwischen mir und dem JC ausnahmsweise mal kurzfristig gemeinsame Ziele geben, so arbeite ich mit denen zusammen. Ansonsten bin ich nicht auf eine gemeinsame Zusammenarbeit mit dem Jobcenter angewiesen.
Diese Haltung dürfte in den vergangenen und künftigen Auseinandersetzungen vor Gericht rüber kommen und - nur auf Deine Frage, was man noch tun kann bezogen- Dir auch in Zukunft keine besonders hohen Erfolgsaussichten bescheren.

Er88

Zitat von: malsumis am 04. Juni 2023, 22:44:56
Zitat von: Er88 am 04. Juni 2023, 22:28:08weil ich denen immer wieder aufzeige, dass sie rechtwidrig und verfassungswidrig arbeiten.
da überschätzt du dich aber gewaltig
Okay, ich akzeptiere deine Meinung. Ich sehe das aber anders.


@Spring23: Das Ding ist halt, wenn man mit den hiesigen JC zusammen arbeitet, dann wird man ja erst recht durch den Fleischwolf gedreht. (Sanktionen, Maßnahmen, 1-Euro Jobs, Verwaltungsakte, EGV, Termine, VV, uvm.)  So sind jedenfalls meine Erfahrungen. Klar, man kann mal eine Weile Glück haben und an einen guten Sachbearbeiter geraten, aber diese sind im Endeffekt auch nur Marionetten des Systems, von daher ist das alles nicht langfristiges.

Aber wenn du gute Erfahrungen mit den JC gemacht hast, dann auf jeden Fall Glückwunsch. Das ist echt beneidenswert.

OLD-MAN


Er88

Zitat von: OLD-MAN am 05. Juni 2023, 09:47:55
Zitat von: Er88 am 05. Juni 2023, 09:37:57Ich sehe das aber anders.

Kannst du gerne, aber du solltest auch erkennen - verloren zu haben!

Natürlich. Auf jeden Fall. Die Sanktion werde ich nicht mehr kippen können. Man muss das auch alles reflektiert betrachten, unabhängig der eigenen oftmals emotional aufgeladenen Meinung.


Bundspecht

Zitat von: Spring23 am 05. Juni 2023, 08:41:10das macht Deine Aussage, eine PZU nicht erhalten zu haben, leider nicht sonderlich glaubwürdig

Man ist in so einem Fall auf gedeih und Verderb auf den Postboten angewiesen, dass dieser seine Arbeit richtig macht ! Und das ist leider nicht immer der Fall. Ich hatte auch schonmal eine PZU im Briefkasten, die eigentlich für einen Nachbar war. Unsere Briefkästen liegen nebeneinander, und da hat der Briefträger schlicht gepennt.

Dumm nur, dass kannst Du nicht beweisen.   
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

hko

Wir hatten vor einiger Zeit einen ähnlichen Fall:

Brief angeblich per PZU verschickt. Postbote hat bestätigt, dass er diesen Brief persönlich übergeben hätte (wir hatten schon häufiger Briefe per PZU im Briefkasten, niemals persönlich empfangen!). Dieser Postbote war uns unbekannt, möglicher Weise nur mal aushilfsweise. Ich vermute, dass er diesen Brief bei falscher Adresse eingeworfen hat. Das kommt hin und wieder vor und der falsche Empfänger dann diesen Brief einfach entsorgt hat. Unsere Bitte, uns diesen Bescheid doch noch nachzureichen, wurde vom Amt einfach ignoriert. Merkwürdig war aber, dass Datum im Bescheid, Datum der PZU und später vor SG die Angabe der Behörde nicht zusammen passten. Das SG folgte aber - wie immer - den Argumenten der Behörde :wand:

Gruß hko

Spring23

Zitat von: Bundspecht am 05. Juni 2023, 10:19:40
Zitat von: Spring23 am 05. Juni 2023, 08:41:10das macht Deine Aussage, eine PZU nicht erhalten zu haben, leider nicht sonderlich glaubwürdig

Man ist in so einem Fall auf gedeih und Verderb auf den Postboten angewiesen, dass dieser seine Arbeit richtig macht ! Und das ist leider nicht immer der Fall. Ich hatte auch schonmal eine PZU im Briefkasten, die eigentlich für einen Nachbar war. Unsere Briefkästen liegen nebeneinander, und da hat der Briefträger schlicht gepennt.

Dumm nur, dass kannst Du nicht beweisen.   
Da stimme ich Dir ohne wenn und aber zu. Daher nur die Frage der Vorgeschichte. Die beeinflusst halt die Würdigung der Einlassungen beider Seiten. Selbst wenn man recht hat, die PZU nicht bekommen usw.

Bei Einwurf bekommt man die auch nicht persönlich ausgehändigt.
Das Problem beim Thema "kommt hin und wieder vor" und der "falsche Empfänger dann diesen Brief einfach entsorgt hat." ist, dass genau solche Darlegungen die Sache nicht besser machen.

Die Frage war ja, was kann man tun und die Antwort ist leider: Eher nichts.