P Konto einrichten

Begonnen von Citoyen, 14. Juni 2023, 07:06:12

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Citoyen

Hallo, möchte dringend wegen Pfändungen nach der Vermögensauskunft bei der Sparkasse ein Pfändungsschutzkonto einrichten. Mache dort als neuer Kunde nach einem Umzug eher Onlinebanking, man kennt mich in der Filiale also nicht so gut, habe mich aber mit Bankkarte UND PIN [!!!] sowie leider abgelaufenen Perso und gültiger AOK Versichertenkarte [mit Bild!] ausgewiesen. Es reicht ihnen nicht, selbst mit meinen Zugangsdaten angemeldet im Onlinebanking erhalte ich Post: sie müssen sich dafür vor Ort ausweisen. Was kann ich machen, so schnell funktioniert es mit einem neuen Ausweis nicht, warte noch auf meine Geburtstagsurkunde und brauche dringend das Geld!!!!

Meph1977

Du schreibst ihnen per Brief die das sie dein Konto in ein P-Konto umzuwandeln haben. Du must kein von der Bank vorgegebenes Formular verwenden.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Citoyen

Ich habe mich ja schon identifiziert, wenn ich aus dem online Banking schreibe. Also bei der Deutschen Bank ist das komplett easy, schließlich habe ich mich mit der PIN ja schon als Kunde identifiziert. Aber es geht wohl wirklich um eine Unterschrift, habe eben mit der Kundenhotline telefoniert und auch den Rat bekommen erst etwas zu unternehmen, wenn etwas vorliegt. Ist das richtig so?! Momentan liegt noch nichts vor, also keine Pfändung. Die Auskunft habe ich schon vor sechs Wochen geleistet, also von daher unternimmt wohl niemand etwas, weil es sich für sie nicht lohnt. Habe keine Erfahrung in dem Bereich.

Meph1977

Wenn du denen Per Brief mitteilst das die das Konte als P-Konto führen sollen dann haben die das binnen 4 Tagen umzusetzen und dies gilt rückwirkend für 4 Wochen das heist bereits gepfändete Beträge aus diesem Zeitraum müssen zurückerstattet werden. Der Brief sollte selbstverständlich auch unterschrieben sein. Ich rate im übrigen davon ab dafür ein Formular der Bank zu unterschreiben die schieben dir da gerne ein Basiskonto unter.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

horst

#4
Filiale und Online geführtes Konto sind immer zwei Paar Schuhe, da sollte man sich schon direkt per Brief an die Anschrift der Kontoeröffnung schreiben wenn die Online kein Formular anbieten. Ein P-Konto kann nur einmal abgeschlossen werden.
Sie dürfen nur ein einziges Girokonto als P-Konto führen. Die Führung eines P-Kontos wird an die SCHUFA mitgeteilt. Sie müssen im Umwandlungsschreiben versichern, dass Sie kein weiteres P-Konto führen.

Antrag Pfändungsschutzkonto
Konto.org
https://www.konto.org › download › antrag-pfa...
PDF
Umstellung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (laut § 850k ZPO ). Hiermit erteile ich dem bemächtigten Bankinstitut laut § 850 K Abs. 7 ...
3 Seiten

Ellen_Alien

Es heißt Geburtsurkunde. Warum hast du denn keine?
ZitatMomentan liegt noch nichts vor, also keine Pfändung.
Zitatbrauche dringend das Geld!!!!
Welches Geld brauchst du denn dann dringend?
Man muss sich nunmal bei der Bank persönlich ausweisen für bestimmte Anliegen. Auch ein Konto kann man nur eröffnen, wenn die Identität geklärt ist. Eine Krankenversichertenkarte ist kein amtliches Ausweisdokument.

Meph1977

Man kann sich aber auch mit einem abgelaufenen Ausweis ausweisen sollte nur nicht schon 10 jahre abgelaufen sein.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

horst

Zitat von: Meph1977 am 14. Juni 2023, 22:39:13Man kann sich aber auch mit einem abgelaufenen Ausweis ausweisen sollte nur nicht schon 10 jahre abgelaufen sein.
auch mit Führerschein z.b. JC.

Ellen_Alien

Zitat von: Meph1977 am 14. Juni 2023, 22:39:13Man kann sich aber auch mit einem abgelaufenen Ausweis ausweisen sollte nur nicht schon 10 jahre abgelaufen sein.
Nein kann man nicht, wenn, wie in dem Fall die Bank auf ein gültiges amtliches Dokument besteht.
Das funktioniert an keiner Grenze und auf keiner Behörde.

Meph1977

Wenn man keine ahnung hat sollte man einfach mal die Klappe halten. Es Klappt 1 bei jeder Behörde weil die es akzeptieren müssen Aussage eines Richters. Auch ein abgelaufener Ausweis ist ein Ausweis der grundsätzlich geeignet ist die Identität einer Person festzustellen. Die privaten müssen es tatsächlich nicht so ohne weiteres. Das ändert aber nix daran das für das Verlangen das Konto als P-Konto zu führen es ausreicht wenn die Identität glaubhaft gemacht wird. Das kann dann der abgelaufene Ausweis zusammen mit dem gültigen Führerschein sein. Auf jedenfall handelt die Bank rechtwidrig wenn das verlangen, das Konto als P-Konto zu führen alleine am abgelaufenen Ausweis scheitert.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Spring23

Zitat von: Meph1977 am 15. Juni 2023, 09:35:22Wenn man keine ahnung hat sollte man einfach mal die Klappe halten. Es Klappt 1 bei jeder Behörde weil die es akzeptieren müssen Aussage eines Richters. Auch ein abgelaufener Ausweis ist ein Ausweis der grundsätzlich geeignet ist die Identität einer Person festzustellen. Die privaten müssen es tatsächlich nicht so ohne weiteres. Das ändert aber nix daran das für das Verlangen das Konto als P-Konto zu führen es ausreicht wenn die Identität glaubhaft gemacht wird. Das kann dann der abgelaufene Ausweis zusammen mit dem gültigen Führerschein sein. Auf jedenfall handelt die Bank rechtwidrig wenn das verlangen, das Konto als P-Konto zu führen alleine am abgelaufenen Ausweis scheitert.
Siehe Abgabenordnung (AO) § 154 Kontenwahrheit

und unter einer Seite zum Thema Datenschutz findet man
"Im Wesentlichen sollen entsprechende Dokumente und Unterlagen Auskunft über die Identität des Inhabers geben. Neben Pass und Personalausweis können auch andere Dokumente vereinzelt dem Identitätsnachweis bzw. der -feststellung dienen. Hierzu zählen u. a.:

Führerschein
Meldebescheinigung
Betriebsausweis
Geburtsurkunde
Aber: Diese Unterlagen sind in der Regel nur in wenigen Ausnahmefällen als angemessene Legitimiationspapiere anerkannt, da hier häufig nur ein Teil der für den Identitätsnachweis benötigten personenbezogenen Daten enthalten ist.
Geeignet für die zuverlässige Identitätsfeststellung sind zumeist nur Personalausweis oder Pass, letzterer häufig in Verbindung mit einer Meldebescheinigung."


Citoyen

Ich habe mich aus verschiedenen Gründen im letzten Winter nicht drum gekümmert, unter anderem spielten auch die Kosten eine Rolle. Seit kurzem habe ich den neuen Bescheid und dann innerhalb von zwei Wochen wohl kostenlos den Personalausweis. Bis auf die Passbilder, die dort in der Behörde angefertigt werden. Die acht Euro darf ich bezahlen! ;-)) Ich versuche es mit dem abgelaufenen vorläufigen Personalausweis, mit dem ich das Konto dort im Oktober eröffnet hatte. Vielleicht bin ich an die falsche Sachbearbeiterin geraten. Die AOK Versichertenkarte hatte ich auch schon mal mit dem Deutschland Ticket benutzt und wurde als Ausweis akzeptiert. Da ich keinen Drucker zur Hand habe, kann ich keinen Brief aufsetzen und ich hoffe ich kann das mit Unterschrift und unter Vorlage der beiden Dokumente problemlos in der Filiale erledigen, vielen Dank für die Tipps!! Bei der Deutschen Bank konnte ich mir sogar die Unterlagen für die online Kontoführung erneut zuschicken lassen, nur weil ich die EC Karte mit der PIN am Schalter zur Hand hatte. ;-))) Es hatte als Legitimation ausgereicht, genauso wie die Login Daten im Online Banking. Ich bin damit für die Bank eindeutig identifiziert!! Und hoffe, bin der EINZIGE der DIESE PIN + EC Karte zur Hand hat! ;-))))

Reiner1970

Ein Perso wird nicht ungültig, wenn er abläuft

Hary

Denke bei der Verlängerung auch daran, dass durchaus ein Bußgeld verhängt werden darf abhängig von der Länge die der Ausweis bereits abgelaufen ist. Maximal dürfen es aber 5000 Euro sein. Aber das wäre dann wohl ein Extremfall.

Ellen_Alien

Zitat von: Reiner1970 am 17. Juni 2023, 17:47:07Ein Perso wird nicht ungültig, wenn er abläuft
Er wird exakt dann ungültig. Was sonst sollte der Gültigkeitszeitraum bedeuten? Man kann auch einen ungültigen PA z.T. als Identitätsnachweis verwenden, das ändert aber nichts an der Ungültigkeit, wenn er abgelaufen ist.