alt: SOS Aufhebungsbescheid zum 1.4.23 aus märz 2023 ... Fortsetzung aktuell...

Begonnen von amazone, 04. Juni 2023, 13:07:03

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amazone

an ottokar: ich danke dir, deine antworten sind sehr hilfreich und reduzieren ein wenig meine aufkommende panik...

weitere neue fragen:

-da der antrag auf sgb XII ja noch schwebend ist, also weder bewilligt noch abgelehnt wurde, bin ich diesen monat eigentlich noch kranken- und pflegeversichert? oder muss ich die kv kontaktieren zwecks freiwilliger kv?

- mögl.weise hängt der antrag, weil ich nach meinung des amtes noch keine ne-ko-abrechnung für 2022 vorgelegt habe, über die ich auch noch nicht verfüge. auf meinen schriftlichen hinweis, dass meine mitwirkungspflicht sich nur auf docs bezieht, über die ich auch tatsächlich verfüge, kam genau null antwort/reaktion. ist aber nur ne vermutung von mir, spekulation...

meine frage: solange der antrag "hängt", muss ich auch nach erbzufluss von mehr als höhe schonvermögen, dem amt weiter leistungsrelevante ereignisse melden, z,b,kapitalertrag(genossenschaftsdividende 98 euro), sowie die neko-abrechnung 2023, die irgendwann juli/august zu erwarten ist? letztere ist mögl.weise wichtig für die abschließende bewilligung.

- bin ich paranoid? kann es bei ablehnung der grusi, oder längerem "pending"  passieren, dass das vorher zuständige jc rückwirkend bis 11/22 leistungen von mir anstelle des gusi-amtes ersatzweise zurückfordert?

ich bin dankbar  für weitere antworten.

ein schönes we und lg amazone
wer nicht das unmögliche wagt, wird das mögliche niemals erreichen (bakunin)
freiheit ist immer die freiheit des andersdenkenden
(nach rosa luxemburg)

Ottokar

Zitat von: amazone am 11. Juni 2023, 12:47:16-da der antrag auf sgb XII ja noch schwebend ist, also weder bewilligt noch abgelehnt wurde, bin ich diesen monat eigentlich noch kranken- und pflegeversichert? oder muss ich die kv kontaktieren zwecks freiwilliger kv?
Du bist über die EM-Rente KV versichert, steht im Rentenbescheid.

Zitat von: amazone am 11. Juni 2023, 12:47:16meine frage: solange der antrag "hängt", muss ich auch nach erbzufluss von mehr als höhe schonvermögen, dem amt weiter leistungsrelevante ereignisse melden
Gute Frage.
Ohne Bewilligungsbescheid steht ja noch nicht fest, ob du Leistungen erhälst, und nur in dem Fall würde eine Mitteilungspflicht bestehen, über welche auch erst im und mit dem Bewilligungsbescheid belehrt wird.

Zitat von: amazone am 11. Juni 2023, 12:47:16kann es bei ablehnung der grusi, oder längerem "pending"  passieren, dass das vorher zuständige jc rückwirkend bis 11/22 leistungen von mir anstelle des gusi-amtes ersatzweise zurückfordert?
Nein.
Das JC muss und kann hier aufgrund vorrangiger Erstattungsansprüche seine Leistung nur von der DRV und dem Sozialamt erstattet verlangen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


amazone

super-lieben-dank an ottokar!

ich bin deutlich ruhiger durch die präzisen infos. also bin ich sogar über die drv voll kv-versichert, wenn die rentenhöhe eher mickrig ausfällt...

ich warte jetzt ab, wann sich das amt mal meldet...ich berichte dann, wenn es was neues gibt...

lg amazone
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amazone

...habe echt nicht mal ansatzweise damit gerechnet...

heute früh bekam ich eine vorab-mail vom grundsicherungsamt, dass mein antrag final bewilligt wurde und mir der bescheid per post zugeschickt wird. ebenso wie die nachzahlung für juni in kürze auf dem konto sein wird...endlich!!!...liegt evtl. auch mit daran, dass ich eine deadline 12.6. gesetzt habe für einen folgenden, möglichen ea vor dem sozialgericht...egal! wichtig nur, dass ich wieder handlungsfähig sein werde nach eintreffen des bescheides. ob dieser dann korrekt sein wird, bleibt abzuwarten...erstmal bin ich happy!!!...es geht voran...

ich halte euch weiter auf dem laufenden, hinsichtl. bescheid, sowie des zukünftigen erbzuflusses...
vielleicht verläuft nun alles korrekt, aber wer weiß? genug stoff für konfliktpotential ist ja vorhanden...(grins)

lieben dank nochmals und sonnige grüße
amazone
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amazone

hallo, da bin ich schon wieder mit der bitte um weitere beratungshilfe...

gestern war der bewilligungsbescheid zu grusi in der post. dieser scheint mir aber wenig durchdacht, unlogisch und hitverdächtig für einen widerspruch zu sein:

es werden leistungen bewilligt von rückwirkend 03/23 bis juni 23. und zur überweisung auf mein konto freigegeben. für märz 23 wird aber nur regelleistung minus em-rente bewilligt und keine kdu. märz ist der monat der antragstellung. zu den monaten 11/22-02/23 keine angabe. bis mai 23 einschließlich bekam ich leistungen bereits vom jc bewilligt. nur der juni ist offen gewesen. ich war davon ausgegangen, dass von mai 23 bis 11/22 eine interne aufrechnung zwischen den behörden stattfinden wird. ist das nur gängige rechtsauffassung oder besteht ein rechtsanspruch? wieso zahlung nur rückwirkend bis teil märz? die restlichen monate bis 11/22 zurück müssen doch sowieso mit dem jc abgeglichen werden...

ist ein widerspruch also rechtlich zu empfehlen oder laufen lassen, bis rückforderungen von 2 behörden  bei mir landen?(zukünftiges erbe)
das keine monatliche versicherungspauschale  von 30 euro zu meinen gunsten vom amt  gezahlt wird, ist wohl ok. gilt im sgb XII wohl nicht, richtig? d.h. von 11/22 - Mai 23 wird das jc 7x30 euro von mir zurückbeordern...?

noch ne frage: muss oder sollte ich dem jc den grusi-bescheid zur info zukommen lassen?

puuuuhh, langsam wird es echt unübersichtlich...

ich warte auf eure  antworten...
lg amazone
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amazone

keine(r) ahnung zu oben genannten fragen?

neue frage zusätzlich:
gestern war früher als sonst die nebenkostenabrechnung 2022 in der post. guthaben von 800 euro, dass mit den folgenden mieten juli + august verrechnet werden wird. wer bekommt jetzt die veränderungsmitteilung von mir? jc, da 2022 zuständig, grusi, wegen aktuellem bezug? oder zur sicherheit beide?

aknn mir jemand zu vorigem beitrag mitteilen, ob ein widerspruch ratsam ist, oder ob ich alles laufen lassen soll, und abwarten, wer wann an wen und in welcher höhe ansprüche stellt? alles bei dem hintergrund, dass wahrscheinlich im august mir ein erster erbteil zufließen wird...

bitte um hilfe, oder rückmeldung, wenn niemand ahnung bzw. wissen hat zum thema....bin zunehmend überfordert in dieser unendlichen geschichte...

lieben danke schon mal für eure meldungen.
lg amazone
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Sheherazade

Zitat von: amazone am 16. Juni 2023, 11:53:35gestern war früher als sonst die nebenkostenabrechnung 2022 in der post. guthaben von 800 euro, dass mit den folgenden mieten juli + august verrechnet werden wird. wer bekommt jetzt die veränderungsmitteilung von mir? jc, da 2022 zuständig, grusi, wegen aktuellem bezug?

Das Grundsicherungsamt, das ist derzeit bzw. zum Zeitpunkt der verrechneten Mietzahlungen für dich zuständig. Auf keinen Fall beide, sonst wird das wieder Chaos.

Zitatob ich alles laufen lassen soll, und abwarten, wer wann an wen und in welcher höhe ansprüche stellt?

Ja, genau so.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: amazone am 15. Juni 2023, 12:20:18ist ein widerspruch also rechtlich zu empfehlen oder laufen lassen, bis rückforderungen von 2 behörden  bei mir landen?(zukünftiges erbe)
Typisch Sozialamt.
Ich würde hier umgehen Widerspruch einlegen.
Gründe:
1. Der Antrag wurde aufgrund der Rückwirkung der Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung gemäß § 28 SGB X rückwirkend zum 01.11.2022 gestellt.
2. Für den Monat März 2023 wurden keine Kosten für Unterkunft und Heizung bewilligt.

Zitat von: amazone am 16. Juni 2023, 11:53:35gestern war früher als sonst die nebenkostenabrechnung 2022 in der post. guthaben von 800 euro, dass mit den folgenden mieten juli + august verrechnet werden wird. wer bekommt jetzt die veränderungsmitteilung von mir?
Das Sozialamt.

Frage: Hat das JC bei der DRV einen Erstattungsanspruch angemeldet?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


amazone

hi ihr...

erstattung jc - drv lief einmalig zu erstem aufhebungsbescheid des jc zum 31.3.23.
ab 1.4. noch nix neues dazu...

melde mich für ca. 1 woche aus dem forum ab. fahre zur beerdigung meiner ma und hinsichtlich klärung von fragen zum erbzufluss.

zu "widerspruch einreichen" oder "laufen lassen" habe ich mir noch keine endgültige meinung gebildet. widerspruch hat eine deadline 11.7.23; es bleibt also nach meiner rückkehr aus der oa noch genügend zeit...habe  mir aber schon mal ne liste angelegt, wer wann an wen gezahlt hat und wie die rückzahlungsforderungen zu erwarten sein werden. so kann ich erstmal beruhigt zur trauerfeier fahren...so ganz ohne ständiges kopfkino...

ein schönes rest-we für euch
lg amazone
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