Überprüfungsantrag abgelehnt, keine Gründe genannt

Begonnen von Karl_N, 19. Juni 2023, 10:49:18

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Karl_N

Der Widerspruch wurde vom JC als verfristet abgelehnt, da er erst (angeblich) 4 Wochen später eingegangen ist.

Der Überprüfungsantrag wurde nun abgelehnt (nach Untätigkeitsklage) da kein konkreter Überprüfungsgrund genannt wurde; was irgendwie stimmt, da ich das nicht wusste.

Ortsabwesend waren wir nicht, wir haben 2 Termine beim JC nicht wahrgenommen, daraus schließt das JC nun Ortsabwesenheit. Ist das korrekt? Nach meiner Auffassung sind das lediglich Meldeversäumnisse ??

Was ist zu tun? Ich kann nun Klage gegen die Ablehnung erheben am SG und konkrete Überprüfungsgründe nennen/nachschieben. Dass es nämlich keine Ortsabwesenheit gab.

Wem obliegt hier die Beweislast? Muss nicht das JC beweisen, dass ...?

Sheherazade

Zitat von: Karl_N am 21. Juni 2023, 09:55:27wir haben 2 Termine beim JC nicht wahrgenommen

2 Termine in Folge, ohne jede Rückmeldung beim Jobcenter? Wenn man sich tot stellt, wird man behandelt wie ortsabwesend, das ist soweit richtig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Karl_N

Ich hatte denen schon geschrieben, aber zu spät.

Ansonsten habe ich mich auf das Urteil des Bundes-SG verlassen, wonach bei Meldversäumnissen nur noch um xx% ?? gekürzt werden darf.

Ist das nicht korrekt?

Sheherazade

Zitat von: Karl_N am 21. Juni 2023, 10:23:18Ich hatte denen schon geschrieben, aber zu spät.

Bei Verhinderung zu einem Termin ruft man vorher, spätestens am Tag des Termins an (oder schreibt eine Email) und/oder nimmt dann wenigstens den Folgetermin wahr. Dann wird einem auch keine Ortsabwesenheit unterstellt, die du ja scheinbar nicht entkräftigen konntest.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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Karl_N

und wie ist das bei einem versäumten Termin?

Ist das Ortsabwesenheit; nicht Erreichbarkeit; oder versäumter Termin?

Mich interessiert hier nicht die Meinung, sondern die Rechtslage. Danke.

Das Jobcenter beruft sich hier nämlich auf "Nicht Erreichbarkeit" nach § 7b SGB II

Sheherazade

Ein versäumter Termin ist ein versäumter Termin. Wenn man dann angeschrieben wird mit einem Nachholtermin und diesen Termin auch ohne Reaktion verstreichen lässt, ist man für das Jobcenter nunmal nicht erreichbar. Das Jobcenter muss/kann davon ausgehen, dass dich die Post nicht erreicht hat, weil du ortsabwesend warst/bist.

Spätestens in der 2. Einladung sollte aber was über Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Termins gestanden haben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2023, 10:04:332 Termine in Folge, ohne jede Rückmeldung beim Jobcenter? Wenn man sich tot stellt, wird man behandelt wie ortsabwesend, das ist soweit richtig.
Nein, soweit falsch.

Das BSG hat klargestellt, dass das JC in einem solchen Fall weder eine OA unterstellen darf, noch weitere Einladungen versenden. Vielmehr muss es ergründen, warum der Empfänger nicht reagiert.
Insbesondere muss geprüft werden, ob die Einladungen den Empfänger überhaupt erreicht haben.
Das ist hier lt. Bescheid offenbar nicht passiert.
Zudem erlaubt die Norm die Leistungsaufhebung nur bei Ortsabwesenheit, nicht - wie das JC dort behauptet - auch bei Ortsanwesneheit aber Nichtmeldung. Für letzteres gibt es Sanktionen, die im relevanten Zeitraum aber außer Vollzug gesetzt waren.
Offenbar versucht hier ein JC-MA diese Sanktionssperre hier zu umgehen.

Da die Frist für einen Ü-Antrag noch nicht abgelaufen ist, würde ich hier einfach einen neuen Ü-Antrag stellen aber diesmal ordentlich begründet.
(Bsp.: Ich war da, Briefe haben mich nicht erreicht, Beweislast dafür liegt beim JC, dieser Beweis wurde nicht erbracht; Norm erlaubt nur Leistungsversagung bei nachgewiesener Ortsabwesenheit, dieser Beweis wurde vom JC nicht geführt, andernfalls Sanktion wegen Nichtmeldung)
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Prima, ich irre mich auch gerne mal. Dann weiß der TE ja, was er tun kann.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Karl_N

Zitat von: Ottokar am 21. Juni 2023, 12:27:40Offenbar versucht hier ein JC-MA diese Sanktionssperre hier zu umgehen.

Da die Frist für einen Ü-Antrag noch nicht abgelaufen ist, würde ich hier einfach einen neuen Ü-Antrag stellen aber diesmal ordentlich begründet.
(Bsp.: Ich war da, Briefe haben mich nicht erreicht, Beweislast dafür liegt beim JC, dieser Beweis wurde nicht erbracht; Norm erlaubt nur Leistungsversagung bei nachgewiesener Ortsabwesenheit, dieser Beweis wurde vom JC nicht geführt, andernfalls Sanktion wegen Nichtmeldung)

Genau, hier wird versucht das Urteil des BSG zu umgehen.

Die Briefe haben mich erwiesenermaßen erreicht (Einschreibe-Rückschein); das JC weiß also, dass wir da (noch) wohnen. Die Briefe schlummerten einfach im Briefkasten, weil ich da nicht hin wollte (es gibt da ohnehin keine Jobs).

Gibt es auch noch ein Urteil oä auf das ich mich beziehen könnte?

Ansonsten wurden uns auch nie in 2022 irgendwelche Heizkostenzuschüsse gezahlt, weil die wohl im Juli zur Auszahlung kamen, vielleicht wollte man sich das sparen ?? Trick 17

BigMama

Was bedeutet denn die Aussage: "...weil ich da nicht hin wollte?"
Das klingt danach, dass du dich tatsächlich nicht an der von dir angegebenen Adresse aufgehalten hast.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

malsumis

Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2023, 12:01:37Wenn man dann angeschrieben wird mit einem Nachholtermin und diesen Termin auch ohne Reaktion verstreichen lässt, ist man für das Jobcenter nunmal nicht erreichbar. Das Jobcenter muss/kann davon ausgehen, dass dich die Post nicht erreicht hat, weil du ortsabwesend warst/bist.
in welchem Gesetz genau steht nun dieser Blödsinn?

Harald53

Zitat von: malsumis am 21. Juni 2023, 16:32:31
Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2023, 12:01:37Wenn man dann angeschrieben wird mit einem Nachholtermin und diesen Termin auch ohne Reaktion verstreichen lässt, ist man für das Jobcenter nunmal nicht erreichbar. Das Jobcenter muss/kann davon ausgehen, dass dich die Post nicht erreicht hat, weil du ortsabwesend warst/bist.
in welchem Gesetz genau steht nun dieser Blödsinn?

Das steht nur in den Köpfen der Jobcenter Mitarbeiter, die Reimen sich ja gerne ihre eigene Welt zusammen  :lachen:

BigMama

Kann es sein, dass ich mit meiner Annahme richtig liege und du dich noch nichtmal im näheren Bereich deiner Wohnanschrift aufgehalten hast?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Sensoriker

Ich denke mal das "...weil ich da nicht hin wollte?" bezieht sich aufs JC.

Aber mal ganz ehrlich.
Du weißt, dass im Briefkasten Briefe vom JC liegen und die ignorierst du einfach weil du kein Bock hast hinzugehen.
Und dann wunderst du dich warum du auf einmal kein Geld bekommst?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Spring23

Zitat von: Karl_N am 21. Juni 2023, 13:21:03Genau, hier wird versucht das Urteil des BSG zu umgehen.

Die Briefe haben mich erwiesenermaßen erreicht (Einschreibe-Rückschein); das JC weiß also, dass wir da (noch) wohnen.
Damit hat man nachweisbar, dass die Briefe zugestellt werden konnten. Im ersten Bescheid steht auch, dass Du entweder ortsabwesend warst oder trotz Ortsanwesenheit nicht erreichbar.

Zitat von: Karl_N am 21. Juni 2023, 13:21:03Die Briefe schlummerten einfach im Briefkasten, weil ich da nicht hin wollte (es gibt da ohnehin keine Jobs).
Bedeutet Rückschein nicht, dass es gerade kein Einwurfeinschreiben ist, sondern Annahme mit Gegenzeichnen?

Zitat von: Karl_N am 21. Juni 2023, 13:21:03Ansonsten wurden uns auch nie in 2022 irgendwelche Heizkostenzuschüsse gezahlt, weil die wohl im Juli zur Auszahlung kamen, vielleicht wollte man sich das sparen ?? Trick 17
man schickt Dir Briefe, auf die Du nicht reagierst und Du vermutest darin einen Trick, um Heizkosten zu sparen?