Anhörung zu Überzahlungen: Ist das so korrekt?

Begonnen von FromHerotoZero, 20. Juni 2023, 22:27:29

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FromHerotoZero

Hallo,

ich habe einen Brief, siehe Anhang, zu "Überzahlungen" erhalten. Hat das so seine Richtigkeit?

Ich arbeite seit Februar 2022 und mein Lohn wird immer zum 15. eines Monats bezahlt.
Das Jobcenter habe ich vor Arbeitsbeginn Ende Januar darüber informiert.

D.h.

Am 14.03.23 habe ich: 1100,75 Euro
Am 14.04.23 habe ich: 1463,81 Euro
Am 15.05.23 habe ich: 1968,35 Euro
Am 14.06.23 habe ich: 2069,94 Euro
... Netto auf mein Bankkonto erhalten

Mein Regelbedarf belief sich auf 502,00 Euro und meine KdU belief sich auf 400,00 Euro.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Sheherazade

Zitat von: FromHerotoZero am 20. Juni 2023, 22:27:29Ich arbeite seit Februar 2022 und mein Lohn wird immer zum 15. eines Monats bezahlt.
Das Jobcenter habe ich vor Arbeitsbeginn Ende Januar darüber informiert.

Und bis wann einschließlich hat das Jobcenter gezahlt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

FromHerotoZero

Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2023, 08:13:53Und bis wann einschließlich hat das Jobcenter gezahlt

Hi,

ich habe mal in meinem Online-Banking nachgeschaut und ohne Einstiegsgeld bzw. Fahrtkosten sieht es wie folgt aus:

Am 31.01.23 habe ich 857,10€
Am 28.02.23 habe ich 857,10€
Am 31.03.23 habe ich 36,35€

Und die letzte Zahlung
habe ich am 28.04.23 mit 36,35€ erhalten

Sheherazade

Ich steige da nicht ganz durch, wieso hast du über März hinaus noch Leistungen erhalten, also Ende März für April und Ende April für Mai?

Du hast das Jobcenter vor der Arbeitsaufnahme informiert - wie, in welcher Form? Keine Veränderungsmitteilung inklusive 1. Lohnabrechnung von Februar und Kopie vom Kontoauszug für den Zufluss?

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

FromHerotoZero

Hi,

danke für deine Rückantwort.

Ich steige da auch nicht durch, deswegen frage ich nach Hilfe.

Ich habe das Jobcenter im Voraus darüber informiert, ja. Deswegen bin ich mir keiner Schuld bzw. Überzahlung/Nachzahlung bewusst.

Am 03.02.23 habe ich per Mail meinen Arbeitsvertrag übermittelt und am 14.03.23 habe ich meine Entgeltbescheinigung für Februar übersendet, wo der Nettolohn 1100,75€ war.

Daraufhin bekam ich Anfang April nochmal einen Brief vom Jobcenter, wo ich aufgefordert wurde, meinen Arbeitsvertrag und meinen Kontoauszug einzureichen, wo der 1. Lohn (1100,75€) ersichtlich ist.

Und dann habe ich am 16.04.23 meine Entgeltbescheinigung von März (1463,81€) übersendet.

Und dann bekam ich am 03.05.23 ein Schreiben wo sie die Lohnabrechnungen für April und Mai benötigen. Diese habe ich dann am 14.06.23 übersendet.

Soll ich mir nochmal alle Unterlagen vom Jobcenter übersenden zum besseren Verständnis? Denn ich bekam mal zwischendurch einen kurzen Zwischenbescheid, wo unter anderem aufgelistet war, dass ich nur eine Teilzahlung bekomme. Aber die über 900,00 Euro wurden erst jetzt ,,erwähnt".

Muss ich dann also die geforderte Summe zurückzahlen?

Sheherazade

Zitat von: FromHerotoZero am 21. Juni 2023, 12:59:05Muss ich dann also die geforderte Summe zurückzahlen?

Wenn die Berechnung des Jobcenters stimmt (was ich nicht beurteilen kann), ja. Die Leistung für März (erhalten Ende Februar) ist auf jeden Fall überzahlt worden, da dein Lohn für Februar Mitte März bei dir eingegangen ist.

Hattest du einen vorläufigen oder endgültigen Bewilligungsbescheid?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

FromHerotoZero

Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2023, 13:13:02Hattest du einen vorläufigen oder endgültigen Bewilligungsbescheid?

So wie ich das in Erinnerung habe, war das eine Vorläufige Bewilligung.

Sheherazade

Warum, hast bzw. hattest du noch weitere (schwankende) Einnahmen wie z. B. aus einer selbständigen Tätigkeit?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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FromHerotoZero

Zitat von: Sheherazade am 21. Juni 2023, 13:18:30noch weitere (schwankende) Einnahmen wie z. B. aus einer selbständigen Tätigkeit?
Tatsächlich nicht. Ich habe nur einen Vollzeitjob und bekam zusätzlich Einstiegsgeld bzw. Fahrtkostenzuschuss.

Sheherazade

Dann weiß ich auch nicht. Ohne die Berechnungen gesehen zu haben: Insgesamt sieht die Rückforderung soweit richtig aus, abgesehen davon, dass die letzten beiden Zahlungen für Miete/KdU nicht dem entspricht, was du als Eingang angegeben hast. Mich irritiert nur, dass dir in dem Schreiben vorgeworfen wird, du hättest das Einkommen aus dem Job nicht rechtzeitig gemeldet. Sollte aber an der Rückforderung als solches nichts ändern. Sobald man sich bei dir meldet, kannst du bestimmt auch eine Ratenzahlung vereinbaren.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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JensM1

Rückforderung 03/23 könnte passen, wenn du ein Kind unter 25 hast (muss nicht in deiner Bedarfsgemeinschaft sein). Sonst müsste die Rückforderung bei Freibetrag von max. 300 Euro etwas höher sein.

ZitatAm 31.01.23 habe ich 857,10€
Am 28.02.23 habe ich 857,10€
Am 31.03.23 habe ich 36,35€ erhalten

Zusätzlich gab es vermutlich eine Aufrechnung von 44,90 Euro (10% Regelbedarf 2022) wegen irgendeiner Rückforderung, womit die vom JC genannten Bewilligungshöhen auch passen dürften.

ZitatMich irritiert nur, dass dir in dem Schreiben vorgeworfen wird, du hättest das Einkommen aus dem Job nicht rechtzeitig gemeldet.

Diesen Vorwurf nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 SGB X, der zu einem Bußgeld führen könnte, kann ich der Anhörung nicht entnehmen.

Sheherazade

Zitat von: JensM1 am 21. Juni 2023, 17:08:44Diesen Vorwurf nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 SGB X, der zu einem Bußgeld führen könnte, kann ich der Anhörung nicht entnehmen.

Irgendwas steht da auf der 2. Seite Mitte, kann es aber hier am Laptop nicht richtig lesen. Ist aber auch egal.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

JensM1

ZitatIrgendwas steht da auf der 2. Seite Mitte, kann es aber hier am Laptop nicht richtig lesen. Ist aber auch egal.

Da würde dann explizit etwas in der Richtung stehen, dass das Beschäftigungsverhältnis nicht bzw nicht rechtzeitig mitgeteilt worden ist mit Verweis auf genannten Paragraphen. Steht da aber nicht.

horst

Zitat von: JensM1 am 21. Juni 2023, 17:08:44Diesen Vorwurf nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 SGB X, der zu einem Bußgeld führen könnte, kann ich der Anhörung nicht entnehmen.
da steht aber grob fahrlässig und das sollte in der Anhörung schon widerlegt werden, Bußgeld kommt nach der Anhörung doch in einem extra Bescheid, wenn hier überhaupt bewiesen vom JC.

JensM1

Zitat von: horst am 21. Juni 2023, 22:42:23
Zitat von: JensM1 am 21. Juni 2023, 17:08:44Diesen Vorwurf nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 SGB X, der zu einem Bußgeld führen könnte, kann ich der Anhörung nicht entnehmen.
da steht aber grob fahrlässig und das sollte in der Anhörung schon widerlegt werden, Bußgeld kommt nach der Anhörung doch in einem extra Bescheid, wenn hier überhaupt bewiesen vom JC.

Eine Anhörung ist kein Bescheid, wenn die hinsichtlich Überzahlung korrekt ist, würde ich in diesem Fall darauf gar nicht reagieren. Ob TE bei Änderungsbescheid erlassen in 03/23 Kenntniss von fehlerhafter Anrechnung Einkommen hatte, weiß ausser TE erstmal keiner. Der von dir zitierte Textbaustein wird häufig "einfach mal mit angeklickt", führt aber in Fällen wie diesen extrem selten zu Konsequenzen wie Bussgeldern oder Aufrechnung - falls wieder im Leistungsbezug - von 30 statt 10%.

Im Ergebnis auf Anhörung nicht reagieren, Bescheid abwarten und ggf Widerspruch einlegen, spart unnötigen Aufwand.