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Begonnen von Karl_N, 13. Mai 2023, 18:44:01

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Chakotay

#15
Zitat von: Karl_N am 13. Mai 2023, 18:44:01.... weil ich inzwischen keine Miete mehr zahlen konnte, auch keine Heizung und Strom für April ist jetzt auch noch offen.

Ich denke hier sollte ein Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 86 Abs. 2 SGG beim Sozialgericht gestellt werden, dieser sorgt dafür dass eine Behörde zu einem bestimmten Handeln verpflichtet wird.  (Umgangssprachlich Eilantrag - EA)
Das JC hatt zwar 6 Monte Zeit für die Antragsbearbeitung, aber:

"Bei langen Verfahrens- beziehungsweise behördlichen Bearbeitungszeiten kann das Jobcenter auf dem Weg einer einstweiligen Anordnung durch einen Richter oder eine Richterin des Sozialgerichts veranlasst werden, die voraussichtlich zustehenden Leistungen vorläufig zu zahlen und insbesondere den Versicherungsschutz zu gewährleisten (§ 86b Abs. 2 SGG)."
Quelle:
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-das-jobcenter-meldet-sich-nicht-was-tun

Eine Formulierungshilfe:
https://sozialgericht-hannover.niedersachsen.de/download/108927/Vordruck_auf_Eilantrag.pdf

Füge dem Antrag Belege bei aus denen die  Eilbedürftigkeit hervorgeht !
Willensstärke ist, Erdbeeren zu pflücken ohne dabei zu naschen. ;-)