Die Mieterhöhung liegt über der Kappungsgrenze. Wie kann ich vorgehen?

Begonnen von pizzamargherita, 27. Juni 2023, 17:23:26

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pizzamargherita

Guten Tag,

mein Vermieter hat seit 7,5 Jahren die Kaltmiete nicht erhöht. Vor einem Monat habe ich eine Mieterhöhung für Juli erhalten (eigentlich dürfte sie laut Frist erst für August gelten). Mir ist auch die 7-tägige Frist für die Zustimmung aufgefallen (müsste 2 Monate betragen).

Der Vermieter will die Miete um 20% erhöhen. Die Kappungsgrenze liegt örtlich bei 15%. Bisher gab es keine Modernisierungsmaßnahmen (zumindest nicht in meiner Wohnung. Am Haus selbst weiß ich nicht. Vor einigen Jahren wurden die Fenster im Treppenhaus getauscht. Ich habe gelesen, dass das nicht als Modernisierungsmaßnahme gelten soll. In diesem Jahr stehen größere Baumaßnahmen am Haus an. Ich weiß leider nicht welche).

Der Vermieter führt für die Mieterhöhung die Inflation und ,,extrem teure Sonderumlagen (Leitungswasser-Strangarbeiten und Fenster)" an. Am Ende begründet er die Mieterhöhung aber mit dem Mietspiegel.

Wie kann man am besten vorgehen? Ich befürchte, dass das JC die Mieterhöhung nicht in voller Höhe übernehmen könnte, weil sie über der Kappungsgrenze liegt.

Ich tendiere dazu, ab Juli 15% mehr zu zahlen, ohne die Mieterhöhung zu unterschreiben und abzuwarten, ob er damit zufrieden ist. Denkt Ihr, das JC macht Probleme, wenn ich schon ab Juli die Erhöhung zahle? Da ich das Schreiben nicht unterschreiben möchte, soll ich dem JC-Antrag einen Kontoauszug mit angepasster Miete beilegen?

Vielen Dank!

Kopfbahnhof

Das Schreiben (Kopie) vom VM dem JC zukommen lassen und Antrag auf Übernahme der Kosten stellen.

Wenn die Forderung vom VM unklar ist, sollte sie von fachkundiger Stelle geprüft werden.

So lange auch keine Unterschrift, da muss auch der VM abwarten.

Zitat von: pizzamargherita am 27. Juni 2023, 17:23:26ab Juli 15% mehr zu zahlen
Nein damit gibst du die Zustimmung, für die Forderung vom VM.

Eigentlich hast du schon einen Monat zu lange damit gewartet.

pizzamargherita

Danke für Deine Antwort.

Zitat von: Kopfbahnhof am 27. Juni 2023, 18:08:26Wenn die Forderung vom VM unklar ist, sollte sie von fachkundiger Stelle geprüft werden.

Meinst Du damit das JC oder Mieterschutzbund/Verbraucherschutz?

Zitat von: Kopfbahnhof am 27. Juni 2023, 18:08:26
Zitat von: pizzamargherita am 27. Juni 2023, 17:23:26ab Juli 15% mehr zu zahlen
Nein damit gibst du die Zustimmung, für die Forderung vom VM.
Ich weiß. Aber 15% mehr werde ich auf jeden Fall zahlen müssen. Nur dem würde ich damit zustimmen (vielleicht einen Monat zu früh, aber wenn diese 45€ nicht vom JC übernommen würden, wäre mir das nicht wichtig).

Kopfbahnhof

Zitat von: pizzamargherita am 27. Juni 2023, 18:28:41Meinst Du damit das JC
Auf keinen Fall, die haben davon so was von keine Ahnung.

Zitat von: pizzamargherita am 27. Juni 2023, 18:28:41Aber 15% mehr werde ich auf jeden Fall zahlen müssen
Aber erst nach Prüfung, davon kannst du den VM ja in Kenntnis setzen.
Auch weil er offenbar die Fristen nicht Eingehalten hat.

Wenn alles rechtens ist, sollte auch das JC Zustimmen müssen.

Spring23

Zitat von: pizzamargherita am 27. Juni 2023, 17:23:26Guten Tag,

mein Vermieter hat seit 7,5 Jahren die Kaltmiete nicht erhöht. Vor einem Monat habe ich eine Mieterhöhung für Juli erhalten (eigentlich dürfte sie laut Frist erst für August gelten). Mir ist auch die 7-tägige Frist für die Zustimmung aufgefallen (müsste 2 Monate betragen).
richtig, 2 Monate ab Zugang und dann gilt sie ab dem 3. Monat. Stimmt man nicht zu, muss man erstmal nichts tun, außer sich an Mieterbund und Co wenden.

Die Mieterhöhung ist in der Form unwirksam. Du kannst den VM Ende August darauf hinweisen. Dann kann er eine neue senden, mit entsprechend neuer Frist von 2 Monaten  :cool:

Die Fristsetzung und dann so kurz, legt nahe, dass der VM Dich unter Druck setzen und zu einer Zustimmung bewegen möchte, die Du gar nicht machen musst.

Zitat von: pizzamargherita am 27. Juni 2023, 17:23:26Der Vermieter will die Miete um 20% erhöhen. Die Kappungsgrenze liegt örtlich bei 15%. Bisher gab es keine Modernisierungsmaßnahmen (zumindest nicht in meiner Wohnung. Am Haus selbst weiß ich nicht. Vor einigen Jahren wurden die Fenster im Treppenhaus getauscht. Ich habe gelesen, dass das nicht als Modernisierungsmaßnahme gelten soll. In diesem Jahr stehen größere Baumaßnahmen am Haus an. Ich weiß leider nicht welche).
Anstehende Baumaßnahmen der Zukunft begründen keine Mieterhöhung. Gibt es in Deiner Stadt einen Mietspiegel? Dann muss sich der VM auch daran halten.

Zitat von: pizzamargherita am 27. Juni 2023, 17:23:26Der Vermieter führt für die Mieterhöhung die Inflation und ,,extrem teure Sonderumlagen (Leitungswasser-Strangarbeiten und Fenster)" an. Am Ende begründet er die Mieterhöhung aber mit dem Mietspiegel.
Die teuren Umlagen sind Teil der Nebenkosten oder eben nicht. Aber als Mieter ist das nicht Dein Problem.
Hat er die Wohnung im Mietspiegel eingeordnet?
Liegt die Miete so, dass noch Spielraum ist?

Zitat von: pizzamargherita am 27. Juni 2023, 17:23:26Wie kann man am besten vorgehen? Ich befürchte, dass das JC die Mieterhöhung nicht in voller Höhe übernehmen könnte, weil sie über der Kappungsgrenze liegt.
warum sollte das JC das auch übernehmen, wenn a) unwirksame Mieterhöhung b) möglicherweise gar nicht berechtigt, weil es der Mietspiegel nicht hergibt?

Zitat von: pizzamargherita am 27. Juni 2023, 17:23:26Ich tendiere dazu, ab Juli 15% mehr zu zahlen, ohne die Mieterhöhung zu unterschreiben und abzuwarten, ob er damit zufrieden ist. Denkt Ihr, das JC macht Probleme, wenn ich schon ab Juli die Erhöhung zahle? Da ich das Schreiben nicht unterschreiben möchte, soll ich dem JC-Antrag einen Kontoauszug mit angepasster Miete beilegen?
Du musst das Schreiben auch nicht unterschreiben.
Und Probleme kann es machen, wenn Du einem unwirksamen Mieterhöhungsverlangen nachkommst und einfach so mehr Miete zahlst, zudem vor September (dann erst wäre der Beginn der neuen Miete).


Kopfbahnhof

Zitat von: Spring23 am 28. Juni 2023, 08:41:38wenn Du einem unwirksamen Mieterhöhungsverlangen nachkommst und einfach so mehr Miete zahlst

Das würde als Zustimmung gelten, also auf keinen Fall zu Empfehlen.

Spring23

Zitat von: Kopfbahnhof am 28. Juni 2023, 17:47:41
Zitat von: Spring23 am 28. Juni 2023, 08:41:38wenn Du einem unwirksamen Mieterhöhungsverlangen nachkommst und einfach so mehr Miete zahlst

Das würde als Zustimmung gelten, also auf keinen Fall zu Empfehlen.

Das habe ich auch nicht geraten, ganz im Gegenteil. Es macht regelmäßig wenig Sinn, einen Bruchteil aus einem Satz zu zitieren und damit den Sinn des Gesagten zu verfälschen.

Das Zitat lautet in Bezug auf die Frage nach Problemen, die es machen könnte
Zitat von: Spring23 am 28. Juni 2023, 08:41:38Und Probleme kann es machen, [Ergänzung hier nochmals: Beim JC]wenn Du einem unwirksamen Mieterhöhungsverlangen nachkommst und einfach so mehr Miete zahlst, zudem vor September (dann erst wäre der Beginn der neuen Miete).





Kopfbahnhof

Zitat von: Spring23 am 28. Juni 2023, 08:41:38Und Probleme kann es machen
Es kann nicht nur "Probleme" machen, sondern richtig schief gehen.

Dann schreibt man nicht es kann Probleme machen sondern, dass es eben als Zustimmung gilt, wenn die geänderte Miete gezahlt wird.

Spring23

Zitat von: Kopfbahnhof am 29. Juni 2023, 15:07:31
Zitat von: Spring23 am 28. Juni 2023, 08:41:38Und Probleme kann es machen
Es kann nicht nur "Probleme" machen, sondern richtig schief gehen.

Dann schreibt man nicht es kann Probleme machen sondern, dass es eben als Zustimmung gilt, wenn die geänderte Miete gezahlt wird.
Das hättest Du einfach ergänzen können, statt mit Deinem fallen Zitat aus meinem Beitrag etwas nahezulegen, was ich nicht geschrieben habe.
Das ,,kann" siehst Du leider unabhängig vom Zusammenhang dessen, worauf ich Bezug nehme und missverstehst es beharrlich.
Kann man nichts machen  :weisnich: