Behörden willkür oder gesetzeslücke?

Begonnen von Schallundrauch, 13. Juli 2023, 19:27:55

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Schallundrauch

Ich habe ein Ablehnungsbescheid am 10.07.23 für den antrag auf bürgergeld 06.23 erhalten (ende meines arbeitslosengeld anspruchs zum 31.5.23) mit der Begründung Wohngeld erhalten zu haben.
Jedoch war das Wohngeld nur vom 01.23 bis zum 05.23 bewilligt worden. Die Auszahlung des wohngeldes erfolgte nur für diesen zeitraum verspätet am 31.05.23 da die behörde unterbesetzt und überlastet war in einem einzigen Beitrag. Rückwirkend für 6 Monate, also januar, februar, märz, april, mai.

Die Arbeitsagentur berechnet jedoch dieses Wohngeld als Einkommen die um zukünftig anfallende Rechnungen von 6 monaten zu zahlen für die monate juni, juli, august usw... eingesetzt werden soll,  jedoch vom Wohnamt Rückwirkend ausgezahlt wurde um schulden von mit bis zu 6 Monaten Verzug zu begleichen.

Ich habe unverschuldet somit keinen Anspruch auf Bürgergeld. Was kann ich aber dafür das das Wohnamt 6 Monate braucht um auszuzahlen? Die Rechnungen von 6 Monaten zahlen sich nicht selbst. Natürlich wurde das Wohngeld schon am ersten Tag genutzt um seinen zweck zu erfüllen und 6 monate alte Rechnungen zu zahlen. Wie soll ich jetzt meine Rechnungen begleichen? Wie soll ich meine Kinder ernähren? Verlieren wir jetzt unser dach übern kopf? Warum fühlt es sich nach behördenwillkür an.

Bitte helfen sie uns, das kann doch nicht rechtens sein, ich kann doch nichts dafür das das wohngeld so spät gekommen ist? Ich habe seit dem 06.23 kein einkommen mehr und laufende Rechnungen können seit dem nicht beglichen werden, ich habe angst obdachlos zu werden.

Oder bin ich nur dumm und in unrecht. Es fühlt sich jedenfalls falsch an.

Gerne würde ich jetzt alle briefe ubd bescheide hochladen (daten schutz ist mir egal) aber ich glaube der admin hätte was dagegen.

Oberfrank


Du kannst die Briefe und Bescheide jederzeit hochladen - nur eben die Personendaten schwärzen.
Gruss aus Oberfranken
Frank

Schallundrauch

#2
Ok es sind insgesamt 13 switen upload erfolgt in 2 schritten

Schallundrauch


DerGreif

Wann ist denn das Wohngeld zugeflossen? Du schreibst 31.5. Uund das Jobcenter 1.6.
Allerdings rechnen die ab Mai an.

Mir fällt auf, dass ihr im Mai auch ohne die aufgeteilte Wohngeldzahlung keinen Anspruch hättet.
939 übersteigendes Einkommen ggü 353 angerechnetes Wohngeld. Wenn das Wohngeld am 31.5. zugeflossen ist, hätte es gar nicht aufgeteilt werden dürfen,  da ihr schon vorher keinen Anspruch hattet.

Ist es erst am 1.6. zugeflossen, ist die Berechnung für Mai falsch (ändert aber nichts, da eh kein Anspruch) und ab Juni die Aufteilung auf sechs Monate korrekt.

Schallundrauch

Guten morgen
Wohngeld
Buchungstag 31.5
Wertstellung 01.06

Das ich mai noch arbeitslosengeld erhalten habe und deshalb kein anspruch auf bürgergeld habe ist für mich selbstverständlich.

Jedoch endete mein arbeitslosengeld ab dem 31.5.23

Reden wir jetzt über juni.
Wie kann das korrekt sein wenn eine behörde 6 monate sich zeit lässt mit der Auszahlung vom wohngeld. 6 monate keine rechnungen gezahlt werden können. Dann wenn das geld ankommt, die Rechnungen von 6 monaten beglichen werden. Jetzt eine 2. Behörde kommt und meint dass das,wohngeld das für januar, februar, märz, april, mai ausgezahlt wurde ja jetzt für juni, juli, august eingesetzt werden kann, obwohl es längst weg ist?

Also sollte ich kein Wiederspruch einlegen.
Nicht zum anwalt gehen.
Ich bin im unrecht?

Man beachte bitte auch die nebenkosten für mai im Vergleich zu juni.der bedarf für juni wird somit klein gerechnet.


Schallundrauch

Anscheinend bin ich der gelackte nun fehlt mir juni unverschuldet komplett :(
Naja wenigstens weis ich jetzt wer für mich zuständig ist. Nun heisst es wieder anträge ausfüllen. Kindergeld zuschlag ist ja kaum zu bekommen so viele hürden werden gestellt mit nachweisen usw... wie dem auch sei. Hier finde ich wohl keine hilfe weil ich irgendwie nicht erklären kann wie mir unrecht angetan wird.

Danke für eure zeit.

Sheherazade

Dir fällt da leider das Zuflussprinzip auf die Füße.
Zitat von: Schallundrauch am 14. Juli 2023, 08:47:51Wie kann das korrekt sein wenn eine behörde 6 monate sich zeit lässt mit der Auszahlung vom wohngeld. 6 monate keine rechnungen gezahlt werden können. Dann wenn das geld ankommt, die Rechnungen von 6 monaten beglichen werden.

Ihr konntet 6 Monate keine Rechnungen aufgrund ausbleibenden Wohngeldes bezahlen? Wohngeld ist nur ein Zuschuss zur Miete, das wird in der Regel nicht in einer Höhe bewilligt, dass man alle Rechnungen davon begleichen kann.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

DerGreif

Wertstellung = Zufluss = 1.6.23
Damit ist es korrekt die Nachzahlung auf sechs Monate aufzuteilen.
Sei froh, dass der SB ab Mai aufrechnet, dadurch bleibt euch wenigstens 1/6

Harald53

Das kann doch unmöglich richtig sein.
Anderes Beispiel, man beantragt Bürgergeld ab 01.08.2023 die lassen sich aber soviel zeit mit der Bearbeitung das ich das Geld erst am 02.01.2024 überwiesen bekomme.

Also 5 Monate später, dann bekomme ich im Januar die 5 Monate nachgezahlt, heisst es dann auch, dass das auf die 6 Folgemonate (Januar bis Juni) angerechnet wird? (weil es ja im Januar zugeflossen ist)
Das glaube ich wohl kaum und anders kann es im o.g. sicher auch nicht sein, wenn Nachzahlungen erfolgen dann müssen die zu den Monaten gerechnet werden wo der Anspruch bestand.

Schallundrauch

Zitat von: Harald53 am 14. Juli 2023, 12:11:35Das kann doch unmöglich richtig sein.
Anderes Beispiel, man beantragt Bürgergeld ab 01.08.2023 die lassen sich aber soviel zeit mit der Bearbeitung das ich das Geld erst am 02.01.2024 überwiesen bekomme.

Also 5 Monate später, dann bekomme ich im Januar die 5 Monate nachgezahlt, heisst es dann auch, dass das auf die 6 Folgemonate (Januar bis Juni) angerechnet wird? (weil es ja im Januar zugeflossen ist)
Das glaube ich wohl kaum und anders kann es im o.g. sicher auch nicht sein, wenn Nachzahlungen erfolgen dann müssen die zu den Monaten gerechnet werden wo der Anspruch bestand.

Korrekt und genau das wird gemacht, wohngeld für 01 bis 05 bewilligt, gezahlt am 06 weil zu überfordert nun sagt das jobcenter mooment hast ja geld ja das sollte jetzt reichen von 06 bis 12...
Ehm ja okay aber was mache ich mit den schulden von 01 bis 06??? Soll ich mir das aus dem aller wertesten raus ziehen?
Das wohngeld hat doch seine bestimmung ubd hat diese auch erfüllt...es ist weg. So wie komme ich nun von 06 bis 12 klar?

Harald53

Habe gerade mal geschaut und folgendes gefunden
https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/tacheles-rechtsprechungsticker-kw-04-2023.html

Demnach darf es wohl nur nicht angerechnet werden, wenn die Nachzahlungen nach den Gesetzen des SGB II, SGB XII und AsylbLG erfolgen. Wohngeld fällt wohl nicht dadrunter.

Ich glaub in diesem Land ist Hopfen und Malz verloren, am besten fährt man wirklich wenn man sich einfach in die Hängematte legt und keinerlei Arbeit etc nachgeht. Dann hat man jeden Monat sein gleiches "Einkommen" und auch hinterher keine rennereien ... traurig ist das

Sheherazade

Zitat von: Schallundrauch am 14. Juli 2023, 12:33:04So wie komme ich nun von 06 bis 12 klar?

Steht doch oben in dem Bild, Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

DerGreif

Zitat von: Harald53 am 14. Juli 2023, 12:11:35Das kann doch unmöglich richtig sein.
Anderes Beispiel, man beantragt Bürgergeld ab 01.08.2023 die lassen sich aber soviel zeit mit der Bearbeitung das ich das Geld erst am 02.01.2024 überwiesen bekomme.

Also 5 Monate später, dann bekomme ich im Januar die 5 Monate nachgezahlt, heisst es dann auch, dass das auf die 6 Folgemonate (Januar bis Juni) angerechnet wird? (weil es ja im Januar zugeflossen ist)


Das glaube ich wohl kaum...

Ist ja auch Quatsch. Jegliche Leistungen nach dem SGB II werden nicht als Einkommen berücksichtigt.

§11a SGB II
(1) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind
1.
Leistungen nach diesem Buch..

Hier geht es um Wohngeld und das Zuflussprinzip.  Auch wenn es moralisch ungerecht scheint,  ist die Anrechnung der Nachzahlung ab Juni korrekt, da der Zufluss am 1.6. erfolgte.

Eine Monatsscharfe Anrechnung einer Nachzahlung erfolgt NUR beim Kinderzuschlag.

Ellen_Alien

Zitatdarf es wohl nur nicht angerechnet werden, wenn die Nachzahlungen nach den Gesetzen des SGB II, SGB XII und AsylbLG erfolgen. Wohngeld fällt wohl nicht dadrunter.
Ja, mir kam es auch unlogisch vor, ich habe es nachgelesen (Paragraf 11a SGB 2) und ich komme zu dem selben Ergebnis. Wohngeld wird tatsächlich ausgeschlossen.
Dann schnellstmöglich Folgeantrag Wohngeld stellen, das sollte diesmal schneller gehen, wenn du einmal im System bist und zusätzlich wie geraten, Kinderzuschlag beantragen.