Versagung von Leistungen - Bürgergeld

Begonnen von Sommer123, 17. Juli 2023, 20:33:17

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Sommer123

Hallo,

im Auftrag poste ich hier für ein en Bekannten. Eigentlich wollten wir das schon vor Monaten tun, mein Bekannter war da noch der Meinung er könne alles selber klären. Nun wissen wir, in keinen Fall kommt er da alleine raus.

Darum geht es:

Bekannter erhielt seit mehreren Jahren Zeit ALG2, seit Ende letzten Jahres hat er Einstellung der Leistungen weil er bei mehreren  Terminen nicht vorgesprochen hat.

Im Februar kamen Unterlagen zur Weiterbewilligung des Bürgergeldes, die hat er tatsächlich ausgefüllt und es wurde weiter bewilligt.

In den ersten Monaten in diesen Jahr hat er mehrmals per email Um Termine gebeten, um wieder Leistungen zu bekommen, konnte diese aber wegen diversen Ängsten/Schlafstörungen immer nicht wahrnehmen. In 1-2 Fällen hat er kurz davor per email abgesagt. Leider hat er uns nicht gefragt / Bescheid gesagt, wir wären mitgekommen zum Termin.

Wir haben gestern alle Briefe die da waren, geöffnet. Der letzte ist von vor rund 7 Wochen und es wird darin die Versagung der Leistungen bekannt gegeben, Grund --->keine  Termine wahrgenommen.

Was uns jetzt erst mal am wichtigsten ist, das er wieder krankenversichert ist, ich würde ihm gerne zu einen Beratungsgespräch oder gleich zum Facharzt mitnehmen um zumindest eine Depression auszuschließen. Monatelang verstecken, ohne KV usw.  das kann es doch nicht sein!

Interessant wäre ob mit der Versagung der Leistung und des Verstreichens! der Widerspruchsfrist, alle Leistungen ab 01.03.2023 inkl RegelSatz und auch der Krankenversicherung verloren sind.

Miete /Strom ist hier übrigens kein Thema. Es sind und waren keine Einnahmen vorhanden, er lebt quasi von lebensmittelausgabestellen.

Falls jemand was dazu beitragen kann, würde ich mich über eine hilfreiche Antwort sehr freuen. Bitte beachtet das ich wenn Fragen kommen, eventuell erst Rückfragen muss, das kann dann auch mal einen Tag dauern. Wir haben uns zwar geeinigt das mein Bekannter  immer ans Handy gehen soll, bin mir aber nicht sicher ob das klappt.

Viele Grüße und einen schönen Abend

Killertomate

Handelt es sich tatsächlich um eine Versagung der Leistungen? Wurde dies mit diesen Worten formuliert?
Mit welcher Begründung wurden die Leistungen versagt, eingestellt oder was auch immer?

Filip2610

In vielen Bundesländern bietet die Partei die Linke kostenlose Rechtsberatungen durch spezialisierte Anwälte u. ä. an. Vielleicht mal Linke Rechtsberatung googeln und diese Beratung in Anspruch nehmen. Mir wurde da oft sehr gut geholfen.

Bin kein Experte in der Sache, denke aber: Vielleicht kann man vom Hausarzt ein Attest erhalten, dass die Person aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage war, die Termine beim Jobcenter wahrzunehmen. Es gibt ja auch Ärzte für Obdachlose, vielleicht können die ja auch ein solches Attest ausstellen. Vielleicht würde das helfen jetzt beim Stellen eines neuen Antrages. Vielleicht wäre es am besten, jetzt zügig einen neuen Antrag zu stellen und diesem Antrag ein solches Attest beilegen. Kann das aber nicht sicher beurteilen.

Auf jeden Fall viel Glück!  :sehrgut:



Fettnäpfchen

Sommer123

Zitat von: Sommer123 am 17. Juli 2023, 20:33:17Wir haben gestern alle Briefe die da waren, geöffnet. Der letzte ist von vor rund 7 Wochen und es wird darin die Versagung der Leistungen bekannt gegeben, Grund --->keine  Termine wahrgenommen.
Es gibt den § mit der Nachholung der Mitwirkung > https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__67.html

Zitat von: Sommer123 am 17. Juli 2023, 20:33:17oder gleich zum Facharzt mitnehmen um zumindest eine Depression auszuschließen. Monatelang verstecken, ohne KV usw.  das kann es doch nicht sein!
Was soll er denn sonst haben bei der Beschreibung in den zwei Zitaten  :weisnich:

Zitat von: Sommer123 am 17. Juli 2023, 20:33:17Interessant wäre ob mit der Versagung der Leistung und des Verstreichens! der Widerspruchsfrist, alle Leistungen ab 01.03.2023 inkl RegelSatz und auch der Krankenversicherung verloren sind.
Ohne den Inhalt der Schreiben kann das keiner beantworten aber uU greift der 67er §.
Und was für andere Leistungen wenn Miete und Strom, der eh nicht übernommen wird außer in bestimmten Ausnahmefällen, kein Thema sind? 

Zitat von: Sommer123 am 17. Juli 2023, 20:33:17Bitte beachtet das ich wenn Fragen kommen, eventuell erst Rückfragen muss, das kann dann auch mal einen Tag dauern. Wir haben uns zwar geeinigt das mein Bekannter  immer ans Handy gehen soll, bin mir aber nicht sicher ob das klappt.
Aus der Erfahrung heraus weiß ich dass das selten klappt, daher immer meine Empfehlung das sich der Betreffende selber melden soll.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juli 2023, 17:26:06Aus der Erfahrung heraus weiß ich dass das selten klappt, daher immer meine Empfehlung das sich der Betreffende selber melden soll.

Ja, denn helfen kann man nur demjenigen, der sich auch helfen lassen will. Alles andere ist zum Scheitern verurteilt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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