Verkauf Haus Ausgaben

Begonnen von Nelda, 06. August 2023, 11:27:41

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Nelda

Hallo

Bezgl paragraph 12 Sgb 2 Fachliche Weisung der BA steht unter 3.
" wenn eine Immobilie nicht selbst genutzt wird, ist sie vorrangig durch Verkauf ( Verkehrswert abzüglich dinglich gesicherter Verbindlichkeiten ) oder Beleihung verwertbar.

Ich habe mehrere Ausgaben die ich dachte abziehen zu können.
Darunter Makler, Gutachter,  Ausgaben Baumarkt, Umzugskosten Transporter Gebühr und Benzin und Grunderwerbsteuer die im Januar fällig war.

Kann ich das vom Vermögen Hausverkauf abziehen als Ausgaben ?

Tacheles meinte damals ja.

Verkehrswert ist deutlich unter den Kaufpreis welchen ich bezahlt habe. 65 000 Euro danals jetzt laut Gutachter  39 000 Euro.

Viele Grüße

Fettnäpfchen

 Nelda


Zitat von: Nelda am 06. August 2023, 11:27:41Ich habe mehrere Ausgaben die ich dachte abziehen zu können.
Darunter Makler, Gutachter,  Ausgaben Baumarkt, Umzugskosten Transporter Gebühr und Benzin und Grunderwerbsteuer die im Januar fällig war.
Ja das sowie alle anderen Ausgaben die zum Hausverkauf gehört haben solltest du in Abzug bringen. Auch die Gebühren für die Gebäude oder Brandschutzversicherung die nicht aufgelistet sind.

eigtl. schade das du verkaufen musstest da muss man jetzt aber nicht mehr auf die evtl. Möglichkeiten verweisen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Nelda

Hallo Fettnäpfchen

Ja schade ist es schon. Verlust insgesamt mindestens 50 000 Euro davon Hauskauf Kosten Makler, Notar,  Grunderwerbsteuer,  Baumärkte, Umzugsunternehmen damals, Differenz Verkehrswert und Kaufpreis.
Und es ist halt doch eine Umgewöhnung von Haus Eigentum zu Wohnung Mieter.
Das mir dem Haus es hatte keinen Sinn mehr zuviele Defekte zuviel was es gekostet hätte alleine beide Dächer knapp 15 000 Euro.
Das hätte ich finanziell nicht mehr geschafft.
Es ist noch die Frage ab wann das Jobcenter das Vermögen berücksichtigt.  Du meintest ja ab antragstellung das wäre bei mir damals November 2022 gewesen.  Problem ist das ich da noch viele Dinge zahlen musste und ich im November deutlich mehr auf dem Konto hatte als jetzt.
Ich habe in der BA Weisung gelesen " das Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen.  Für die Bewertung ist der Zeitpunkt maßgebend, indem der Antrag auf bewilligung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt wird,  bei späteren Erwerb von Vermögen der Zeitpunkt des Erwerbs "
Würde das nicht jetzt bedeuten? Zumindest ab 1.Juli da wir dort nicht mehr wohnen und die Immobilie somit als Vermögen nicht mehr geschützt ist?
Sollte der November zählen wäre da die Grunderwerbsteuer die erst im Januar 23 fällig wurde das waren immerhin knapp 3500 Euro das hatte mit dem Kauf des Hauses zu tun , Baumarkt Sachen für das Haus auch ab November . Darf ich diese beide Sachen vom Vermögen abziehen?
Viele Grüße

Fettnäpfchen

Nelda

Zitat von: Nelda am 06. August 2023, 20:15:47" das Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen.  Für die Bewertung ist der Zeitpunkt maßgebend, indem der Antrag auf bewilligung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt wird, bei späteren Erwerb von Vermögen der Zeitpunkt des Erwerbs "
Erst mal muss das Wort Vermögen auseinander gepflückt werden.
Vermögen ist das Haus von/ab Antragstellung
und nach dem Verkauf bleibt die Summe Vermögen! Manche würden vllt. meinen Einkommen aber Vermögen ist und bleibt Vermögen.

Dann kam der Verkauf.
Alles was mit dem Verkauf zu tun hat gehört zu den Kosten die du abziehen darfst sonst wärst du da benachteiligt.
Und erst mit dem Erhalt der Verkaufssumme steht das Geld dir ja zur Verfügung und ab da ist es Vermögen,
davor war es geschütztes Vermögen, zumindest gehe ich davon aus bei der Summe die du bekommen hast wird es den Angaben unter Pkt.5 passen https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html

Zitat von: Nelda am 06. August 2023, 20:15:47Würde das nicht jetzt bedeuten? Zumindest ab 1.Juli da wir dort nicht mehr wohnen und die Immobilie somit als Vermögen nicht mehr geschützt ist?
Da kommt es darauf an seit wann du im ALG 2 Bezug bist.
Tatsache ist seit 01.01.23 hast du einen Anspruch auf 40 000.- Euro Vermögen, ab 01.01.24 dann nur noch von 15 000.-
Weiter kommt es darauf an ob du alleine bist oder Verheiratet oder mit Kind und was es da alles an Konstellationen gibt. Du scchreibst ja von "wir"
Da gibt es dann auch die Möglichkeit des Umschichtens oder auch alles was ab nächstem Jahr über den 15 000.- Freibetrag Schonvermögen liegt so anzulegen das es dir wenigsten für die Rente übrigbleibt und du es nicht als Privatire ohne Bezug verleben musst.

Zitat von: Nelda am 06. August 2023, 20:15:47Es ist noch die Frage ab wann das Jobcenter das Vermögen berücksichtigt.  Du meintest ja ab antragstellung das wäre bei mir damals November 2022 gewesen.  Problem ist das ich da noch viele Dinge zahlen musste und ich im November deutlich mehr auf dem Konto hatte als jetzt.
das solltest du vorsichtshalber noch erklären nicht das ich von anderen Tatsachen ausgehe als eigentlich bei normalem Werdegang vorgesehen sind.
Auch wann der Verkauf war und wann das
Zitat von: Nelda am 06. August 2023, 20:15:47bei späteren Erwerb von Vermögen der Zeitpunkt des Erwerbs "
Geld bei dir zugeflossen ist.
auch deswegen:
Zitat von: Nelda am 06. August 2023, 20:15:47Sollte der November zählen wäre da die Grunderwerbsteuer die erst im Januar 23 fällig wurde das waren immerhin knapp 3500 Euro das hatte mit dem Kauf des Hauses zu tun , Baumarkt Sachen für das Haus auch ab November . Darf ich diese beide Sachen vom Vermögen abziehen?
Denn wenn ich was verkauft habe zahle ich ja später nicht die Grunderwerbssteuer sondern der Käufer. Also zumindest aus meiner Laiensicht.
Kurz nochmal die Vorschau durchgelesen und jetzt denke ich gerade über >das hatte mit dem Kauf des Hauses zu tun<
nach. Hast du es in Ende 22 gekauft und 23 dann wieder verkauft?
Ausgaben für den Kauf kannst du m.M.n. nicht für den Verkauf abziehen.

Ich warte mal deine Antwort ab nicht das ich Mist schreibe und wenn ich mir zu unsicher bin dann werde ich mal Ottokar bitten, oder du machst es, ob er sich da mal mit in das Thema einschalten kann denn der weiß es sicherlich genauer als ich.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. August 2023, 14:36:46Kurz nochmal die Vorschau durchgelesen und jetzt denke ich gerade über >das hatte mit dem Kauf des Hauses zu tun<
nach. Hast du es in Ende 22 gekauft und 23 dann wieder verkauft?
Ausgaben für den Kauf kannst du m.M.n. nicht für den Verkauf abziehen.

Du liegst da völlig richtig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Nelda

Hallo Fettnäpfchen,

ich versuche das jetzt aufzudrösseln.

Kauf dieses Hauses August 2022.

Es haben sich Interessenten gefunden, der notarielle Entwurf des Kaufvertrages steht nun an.

Wann der Kaufpreis fällig wird, weiss ich noch nicht;da vieles Zug um Zug dann genehmigt werden muss u.a. haben 2 Behörden Vorkaufsrecht. Vermute das dies Richtung Spät Herbst sein wird.
Anfang Winter.

Wir sind zu zweit ab Oktober/ November zu dritt, da ich im 7.Schwangerschaftsmonat bin.

Da ich jedoch die Leistungen seit Juli vorläufig bekomme, ist das dann denke ich zurückzuerstatten was zuviel Vermögen ist.

Mittlerweile habe ich nicht mehr so viel Geld, jedoch im November leider deutlich mehr.

Deswegen dachte ich das ich die Ausgaben welche ich für das Haus hatte, welche zumindest hoheitlich waren wie im Januar 23 die Grunderwerbssteuer absetzen kann?

Da ohne Grunderwerbssteuer Zahlung kein Eintrag in das Grundbuch und somit wäre ich kein Besitzer des Hauses und kann nicht verkaufen. Deswegen wäre das dann doch auch eine Benachteiligung?

Beim Neugeborenen fangen dann wohl nochmal neu die 40 000 Euro Karenzzeit an an. Zumindest laut Tacheles.


Grunderwerbsteuer zahlt immer der Käufer.

Vorschuss bedeutet jedoch das ich zurückzahlen müsste etvl?


November 22 habe ich von dem anderen JC ALG 2 bekommen. Ich habe viel von dem Vermögen zahlen müssen darunter Scheidung, Grundwerbsteuer, Baumarkt Sachen für das Haus, Umzug, Kaution der neuen Wohnung, Babysachen etc pp. Erstausstattung habe ich beantragt und bekomme ich Ende Sept. 6 Wochen vor ET ausbezahlt,das sind etwas über 500 Euro. Das reicht halt nicht für alles.


Ab wann zählt das Vermögen auf der Bank dann ab Juli 23, da Auszug Haus, oder ab November 22, oder erst wenn der Kaufpreis vom Haus bezahlt wurde?

Käufer zahlen ein bisschen mehr als der Verkehrswert ist, habe den Verkehrswert erst seit Freitag.
Da das alles schon beim Notar ist kann ich das denke ich nicht mehr revidieren.


Viele Grüße

Sheherazade

Zitat von: Nelda am 07. August 2023, 19:34:30Deswegen dachte ich das ich die Ausgaben welche ich für das Haus hatte, welche zumindest hoheitlich waren wie im Januar 23 die Grunderwerbssteuer absetzen kann?

Nein, das ist falsch gedacht.

ZitatKäufer zahlen ein bisschen mehr als der Verkehrswert ist, habe den Verkehrswert erst seit Freitag.
Da das alles schon beim Notar ist kann ich das denke ich nicht mehr revidieren.

Du denkst darüber nach, den Kaufpreis auf den Verkehrswert zu senken? Das kann nicht dein Ernst sein.
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Fettnäpfchen

Nelda

Zitat von: Nelda am 07. August 2023, 19:34:30Ab wann zählt das Vermögen auf der Bank dann ab Juli 23, da Auszug Haus, oder ab November 22, oder erst wenn der Kaufpreis vom Haus bezahlt wurde?
Ich dachte es ist schon verkauft. Immer so ne Sache mit denken und Vermutungen.....

Das Kapital zählt erst wenn es als Leistung auf deinem Konto eingegangen ist.
Zitat von: Nelda am 06. August 2023, 20:15:47Ich habe in der BA Weisung gelesen " das Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen.  Für die Bewertung ist der Zeitpunkt maßgebend, indem der Antrag auf bewilligung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestellt wird,  bei späteren Erwerb von Vermögen der Zeitpunkt des Erwerbs "
zumindest verstehe ich es so. Ist auch Gesetzestext nicht nur von der BA.

Zur Sicherheit weil das ja alles in der Schwebe ist ihr zwei/drei Personen seid und das mit dem umstellen auf Bürgergeld auch noch dazu kommt(speziell deswegen nicht das ich falsche Ratschläge gebe) werde ich Ottokar mal beten sich dein Thema anzuschauen bevor noch mehr geschrieben wird und es übersichtlich bleibt.

MfG FN
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Ottokar

Hier wird Vermögen nicht neu erworben, durch den Auszug ist das Haus nur nicht mehr nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 SGB II geschützt (Vermögensumwandlung).
Der (erwartete) Verkaufserlös abzgl. Aufwendungen für den Verkauf (nur für den Verkauf!) ist dann als Vermögen nach § 12 Abs. 2 SGB II zu berücksichtigen.
Der erfolgte Hausverkauf ist gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 2 SGB II mitzuteilen. Vermögensveränderungen im laufenden Bezug werden aber erst beim WBA berücksichtigt, oder wenn Vermögen hinzukommt (Bsp. Erbschaft).
Das BSG (B 14 AS 52/18 R) ist hierzu allerdings anderer Meinung und sieht eine stichtagsbezogene Neubewertung als zulässig an. Danach wäre die Vermögensumwandlung mit dem Auszug und erneut mit dem Verkauf zu berücksichtigen.
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Nelda

Hallo Ottokar

Vielen Dank für deine Antwort.
Bedeutet nach Verkauf minus Ausgaben ( Makler,  Gutachter, Umzug) ist es Vermögen und zählt.
Davor zählt es dann nicht? Meine Anwältin meinte das dass Vermögen welches ich im November 22 noch hatte mit dazu zählt auch wenn ich es mittlerweile nur noch teilweise habe.
Das ist im diesem Fall dann falsch und es bedeutet entweder bei Auszug des Hauses oder bei Verkauf des Hauses diesen Kontostand plus Verkaufserlös des Hauses ?
Ist das richtig ?

Shezerade ich will nicht in Schwierigkeiten geraten da der Verkaufspreis 45 000 Euro ist der Verkehrswert 39 000 Euro.
Die Käufer wissen um die Mängel die Mängel werden auch im Kaufvertrag schriftlich aufgeführt.
Viele Grüße nelda

Sheherazade

Zitat von: Nelda am 08. August 2023, 17:40:38Shezerade ich will nicht in Schwierigkeiten geraten da der Verkaufspreis 45 000 Euro ist der Verkehrswert 39 000 Euro.

Na und? Was ist jetzt deine Schlußfolgerung daraus? Die Käufer wollen das zahlen, was es ihnen wert ist. Die wenigsten Häuser werden nur zum Verkehrswert verkauft.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Ich denke nicht, dass die Umzugskosten vom Verkaufserlös absetzbar sind.
Maßgeblich für § 12 Abs. 2 SGB II ist selbstverständlich immer das Gesamtvermögen zum Stichtag, nicht nur der Verkaufserlös.
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Nelda

Hallo,

Leider sind letzte Woche die Käufer angesprungen, nach Entwurf der Notarin.
Bis jetzt waren war nur diese eine Besichtigung von den Käufern die angesprungen sind und dies seit Mai. Es sieht nicht gut aus. Was noch verschwiegen wurde ist das ein Nebengebäude ca. 40 qm ein altes Asbest Flachdach hat.
Bringt aber alles nichts da eine Klage ja wahrscheinlich nichts bringen wird und selbst bei gewinnen die vk dann bestimmt kein Geld mehr hat.ich befürchte das schlimmste mit dem ganzen. Regeneintritt war auch wieder im Wohnzimmer. 

Nelda


Kopfbahnhof

Zitat von: Nelda am 26. August 2023, 15:54:28das ein Nebengebäude ca. 40 qm ein altes Asbest Flachdach hat.
Vermutlich alte Wellasbestplatten?

Wird wohl den Preis weiter nach unten drücken?
Die Entsorgung von dem Zeug ist nicht gerade günstig.

Wenn Haus schnell weg, dann wohl nur mit hohen Verlust.
Sollte es jemand haben wollen.