Antrag auf Bürgergeld abgelehnt - Bedarfsgemeinschaft

Begonnen von Schnupfli, 07. August 2023, 15:38:22

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skeptiker12

Zitat von: Harald53 am 07. August 2023, 17:01:47
Zitat von: Schnupfli am 07. August 2023, 15:38:22Nun habe ich seit Mai diesen Jahres keine Arbeit mehr und sofort bei dem Erhalt meiner Kündigung einen Antrag auf Bürgergeld beantragt. Ende Mai, haben wir uns auch beide dazu entschieden uns zu trennen. Da ich allerdings nirgendwo anders hin kann, wohne ich zur Zeit noch bei meinem Ex Partner vorübergehend.

Ich bin ja sogut wie immer auf der Seite der Leistungsberechtigten aber wenn ich das hier lese kann ich das Jobcenter schon verstehen.
Wenn ich mich von meinem Partner trennen würde, dann würde ich überall wohnen, nur jedoch nicht dort wohnen bleiben.
Das da das Jobcenter stutzig wird wundert micht nicht.


Es gibt unterschiedliche Situationen bei Trennungen.
Und es gibt unterschiedliche Vermietungs-Märkte.
In Berlin ist es beispielsweise für Geringverdiener, welche zudem arbeitslos sind, unmöglich, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Da stehen in der Schlange zur Besichtigung weitere 200 Wohnungssuchende - oder freie Wohnungen werden erst gar nicht inseriert, sondern über Beziehungen unter der Hand neu vermietet.

Ein Bekannter von mir hat in Berlin sogar von einer städtischen Wohnungsgesellschaft eine Absage bekommen mit der Begründung, daß das Jobcenter unzuverlässig ist. Man hätte immer wieder Jobcenter-"Kunden" zwangsräumen müssen, weil das Jobcenter die Miete nicht überwiesen hätte. Deshalb wurde dem Bekannten geraten, sich bei privaten Anbietern zu bewerben. Hat er etwa 20 mal gemacht und überall sofort Absagen bekommen, weil er zu wenig Einkommen hat.

Er ging dann zu einer speziellen Stelle beim Bürgeramt, das in Notlagen hilft - der Tip kam vom Jobcenter-Sachbearbeiter. Dort wurde ihm gesagt, daß er leider nicht zu denen zählt, dem diese spezielle Stelle hilft, dafür müsste er obdachlos sein. Dann würde man ihm helfen, ein Zimmer im Obdachlosenheim zu bekommen.
Wenn man mal googelt, wie es so aussieht in Obdachlosen-Unterkünften (Süchtige, Kriminelle, Schmutz usw.), dann möchte nicht jeder diesen Weg gehen, vor allem nicht mit kleinen Kindern.

Das Jobcenter hat die Pflicht, Steuergelder zu sparen. Klar. Doch nicht, indem es falsche Behauptungen aufstellt und falsche Bescheide verschickt. Nicht umsonst haben 50% der Klagen bei Sozialgerichten gegen Widerspruchsbescheide Erfolg, oder ?

Harald53

Zitat von: Schnupfli am 09. August 2023, 02:09:05Ich konnte von meinem gesparten problemlos leben und war nicht auf die finanzielle Hilfe meines Partners angewiesen
Du warst 10 Monate arbeiten und konntest danach problemlos von deinem ersparten leben?
Hör doch auf uns so einen Bären aufzubinden.

Du hättest auch einfach fragen können ob es eine legale möglichkeit gibt, Bürgergeld zu beziehen obwohl der Partner arbeitet etc.
Stattdessen tischt du uns hier Geschichten auf wo immer kleckerweise was rauskommt dass dann hinten und vorne nicht zusammen passt.
Die User schreiben hier alle in ihrer Freizeit um bedürftigen zu helfen...

Zitat von: Sheherazade am 09. August 2023, 09:07:50Apropos KV: Wer zahlt die eigentlich seit Mai?
Ich denke mal der "Ex Freund" (aber nur geliehen natürlich  :zwinker: )

Rettungsfuzzy

Zitat von: Harald53 am 09. August 2023, 10:29:58Du warst 10 Monate arbeiten und konntest danach problemlos von deinem ersparten leben?
Wäre möglich... - Wer hat geschrieben, daß diese nicht bereits 4 Jahre alt sind ?
(... oder habe ich was überlesen???)

ZitatHör doch auf uns so einen Bären aufzubinden.
...
Stattdessen tischt du uns hier Geschichten auf wo immer kleckerweise was rauskommt dass dann hinten und vorne nicht zusammen passt.
Möglich, aber nicht unbedingt...
Es ist auch möglich, daß dieses nur so "erscheint", weil nicht alle Zusammenhänge angegben werden (Privatsache, die als der Sache irrelevant angesehen wird - fälschlicher Weise) oder nicht verständlich genug formuliert wurden, daß du sie entsprechen verstehst, wie sie gemeint wurden.

ZitatDie User schreiben hier alle in ihrer Freizeit um bedürftigen zu helfen...
... und da hilft es, andere User anzupampen???
Ich  würde meine Ressource dann eher einstellen...

ZitatIch denke mal der "Ex Freund" (aber nur geliehen natürlich  :zwinker: )
Sarkasmus hilft hier auch nicht weiter.

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Im Grunde ist es ja so:
Ihr lebt seit ca. 24 Monaten zusammen. Davon hast du 10 Monate gearbeitet. Sprich, 14 Monate habt ihr zusammen gelebt, ohne, das du Einkommen erzielt hast.
Das kann das JC anhand der Ablehnung ALG I und dem Mietvertrag ja problemlos erkennen. Milchmädchenrechnung.
Das heißt also, du hattest soviel Vermögen, um deinen Lebensunterhalt, Mietkosten und KV zu tragen.
Denn unterstützt wurdest du ja nicht.
Da die MA vom JC nicht mit dem Klammerbeutel gepudert sind, haben Sie an der Geschichte natürlich Zweifel.

Wie sieht die vertragliche Situation der Wohnung denn aus? Auf wen läuft der Mietvertrag?
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