P-Konto Pfändung Ansparbetrag rechtens oder nicht?

Begonnen von Marieee, 10. August 2023, 21:09:12

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Marieee

Hallo. Ich habe eben gelesen, daß man,wenn man ein Pkonto hat,sich ggf was ansparen kann. Nun ist mein Problem, daß ich auf meinem Pkonto laut Postbank angeblich 169€ über die Monate (von Mai an) angespart habe bzw immer mit in den neuen Monat genommen habe (was totaler Blödsinn ist,weil ich komm noch nichtmal an meinen Freibetrag in Höhe von 1900€). Lange Rede gar kein Sinn,nach wochenlangen nachtelefonieren,mir von jeden Mitarbeiter was anderes sagen lassen,ist es nun beim letzten Telefonat so ausgegangen, daß das Geld (169€) weg ist, gepfändet angeblich. Aber dieser Betrag steht außerdem noch im grünen Bereich auf mein Konto,nur drauf zugreifen kann ich nach wie vor nicht.
Könnt ihr mir helfen bzw ist das so rechtens oder kann ich überhaupt noch was dagegen unternehmen?

Ganz liebe Grüße

BO177

Du musst trotz Pfändungsschutzgrenze darauf achten, dass Eingänge=Abgänge!

Geht in einem Monat weniger ab als eingegangen ist, ist das nicht verbrauchte Guthaben nur in den drei folgenden Kalendermonaten zusätzlich zum Pfändungsfreibetrag geschützt, siehe § 899 ZPO.

Wenn das auch in den folgenden Monaten passiert, ist die Rechnung mit Eingängen und Abgängen recht kompliziert.

Dauerhafte Rücklagen bzw. dauerhaftes Sparen ist also auf einem Pfändungsschutzkonto nicht möglich; auch dann nicht, wenn die Eingänge stets unterhalb dem monatlich geschützten Pfändungsfreibetrag bleiben.

Wenn die erste Eingänge-Abgänge-Differenz im Mai entstanden ist, bist Du jetzt im dritten Monat. Du müsstest also in zeitlicher Folge die Differenzen überprüfen. Wahrscheinlich beträgt die Summe jetzt diese 169 €, da das ja ein automatisches Rechenprogramm ist. Oder es geht um die Eingänge-Abgänge-Differenz Mai, da August der dritte Monat nach Mai ist.

Weil es so kompliziert ist, einige Bankmitarbeiter § 899 ZPO sicher nicht kennen bzw. mit den Pfändungsregeln nicht vertraut sind und die Bank erst einmal am längeren Hebel sitzt, empfiehlt sich jeden Monat soviel abzuheben, dass Eingänge=Abgänge, bzw. spätestens im nächsten Monat für den dann laufenden und den zurückliegenden Monat.

Ich würde also wie geschrieben nachrechnen und die Differenzsumme der Eingänge-Abgänge seit Mai versuchen schnellstmöglich abzuheben. Wenn das nicht möglich ist (wie Du ja schreibst), einen für Pfändungen zuständigen Mitarbeiter erfragen und mit dem die Problemlösung angehen! Telefonisch dranbleiben, bis das Geld freigegeben ist (sofern die erste Differenz tatsächlich erst im Mai entstanden ist und nicht schon früher), sicherheitshalber, wenn Du telefonisch nicht weiterkommst oder die Freigabe nicht innerhalb von 2 Tagen erfolgt, schriftlich (Mail mit Bitte um Eingangsbestätigung (die dann auch kommen muss), besser Fax) auf § 899 ZPO hinweisen und um Freigabe des Betrages bitten bzw. mit Bezug auf § 899 ZPO widersprechen, dass der gesperrte Betrag an den/die Gläubiger ausgekehrt wird.