Bürgergeld-Regelsatz ab 2024 – Neue Zahlen zeigen einen Anstieg

Begonnen von selbiger, 16. August 2023, 19:13:04

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selbiger

Jedes Jahr erfolgen die Anpassungen der Bürgergeld Regelbedarfsstufen, die auf den Bestimmungen des § 28a des SGB XII beruht. Das bedeutet, dass die Regelleistungen jedes Jahr neu festgelegt werden.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-regelsatz-ab-2024-neue-zahlen-zeigen-einen-anstieg
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Unwissender

Glaub ich (noch) nicht, das der RL um 35 € steigt! Wo Herr Lindner überall (besonders im sozialen Bereich) kürzt!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

begees

Das ist ja auch erstmal nur eine informelle Schätzung für 2024. konkret wird es aber wohl schon im September, dann muss das BMAS konkret werden.

selbiger

Zitat von: begees am 17. August 2023, 11:11:20konkret wird es aber wohl schon im September, dann muss das BMAS konkret werden.

man füttert mit einer grossen erhöhung den fisch..und wenns den konkret wird..fällt das ganze deuutlich kleiner aus..war schon imer so..und wird auch immer so bleiben..so funktioniert anfüttern..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

hanskanns

Verstehe die Antworten hier nicht.

1. es steht bereits seit letztem Jahr, seit der Bürgergeld Reform fest, dass es automatisch jedes Jahr einen Inflationsausgleich geben wird der sich auf das Vorjahr bezieht. Das BMAS muss auch nicht aktiv werden oder zustimmen, es kommt zu einem automatischen Inflationsausgleich. Das wurde mit ins Bürgergeld Gesetz geschrieben.

2. somit steht schon seit Monaten fest, fass es ca 33-35 Euro Erhöhung geben wird ab 1.1.2024 da die Inflation derzeit immer noch bei ca 7% ist

3. 35 Euro sind zu wenig

Natürlich hat die Erhöhung dann auch wieder Auswirkung auf alle Beamten, die dann auch wieder eine Erhöhung bekommen.

Ottokar

§ 28a SGB XII regelt die Fortschreibung, danach fließt die Inflationsrate für regelbedarfsrelevante Güter zu 70% und die Lohnentwicklung zu 30% ein.
Die aktuelle Inflation im 1. HJ beträgt 6,3%, wobei ein Warenkorbmodell zugrunde gelegt wird, das nicht nur die unteren 20% der Bevölkerung umfasst, sondern alle. D.h. die 6,3% werden nochmal deutlich verringert und davon dann 70% berücksichtigt.
Der Nominallohnindex liegt bei 5,6%, davon werden 30% berücksichtigt.
Ich rechne daher mit weniger als 4% Regelsatzerhöhung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bedingungsloses_GE

#6
ZitatIch rechne daher mit weniger als 4% Regelsatzerhöhung.
Ich rechne mit 5% bis 7,5% (bzgl. Regelsatzerhöhung ab 01.01.24).

Weniger als 4% Erhöhung wäre eine große Überraschung und ergibt sich auch nicht aus den vorliegenden Zahlen. Ganz im Gegenteil. Denn berücksichtigt wird die Preisentwicklung der regelsatzrelevanten Güter und Dienstleistungen. Und wie wir alle wissen, lag gerade die Inflationsrate bei Lebensmitteln weit, weit über der allgemeinen.  Nahrung, Getränke und Genusswaren machen von der Gewichtung her allein schon 34,7% des Regelbedarfs aus.

besserwessi

Zitat von: Ottokar am 19. August 2023, 12:00:01Ich rechne daher mit weniger als 4% Regelsatzerhöhung.

4% sind gerade einmal 20 Euro, die müsste es mindestens allein bei dem Posten Nahrung und Getränke geben, denn wir hatten in diesem Bereich eine Inflation von mind. 15%, müsste also nur dafür eigentlich ein Plus geben von 26 Euro.

Wenns weniger als 35 Euro mehr gibt, werde ich ganz schön enttäuscht sein.  :no:  :heul:

Ottokar

Die Regelsatzerhöhung zum 01.01.2023, die bereits nach den neuen Regeln bemessen wurde, viel gegenüber den offiziellen Zahlen um 50% geringer aus. Ich gehe davon aus, dass sich das so fortsetzen wird.
Wendet man den aktuellen Wert von 6,09% (siehe Betrag #5) darauf an, würde die Regelsatzerhöhung nur ca. 3% betragen. Das wären für den Eckregelsatz ca. 15 Euro, für die anderen entsprechend weniger.
Wir werden es bald erfahren.
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