Pflegeperson geworden, Pflegegrad 4, was nun

Begonnen von sanduhr, 19. August 2023, 21:20:36

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sanduhr

Hallo an alle.
kurz zu mir.
Ich bin seit Jahren angemeldet beim Jobcenter und wohne mit meinen Eltern.

Ich bin seit 2013 eine eigene Bedarfsgemeinschaft und zahle meinem Vater jeden Monat sowas wie eine Miete (Kostenbeteiligungsvereinbarung/KBV), was vom Jobcenter auch bezahlt wird.

Mein Vater ist Schwerbehindert und hat Pflegegrad 4.  Meine Mutter war jahrelang seine Pflegeperson. Nun hat sie sich vor fast 2 Monaten aus der Liste streichen lassen, da es zu Riesenproblemen zwischen ihnen kam und sie am 01.09 auszieht.

Nun bin ich ehrenamtliche Pflegeperson seit Ende des 6. Monats und habe das auch bei der Pflegekasse bescheid gegeben bzw ein Formular ausgefüllt. Auf eine Bestätigung warte ich seit ungefähr 6 Wochen. Das Geld bekommt mein Vater und es wird auch bei ihm bleiben.

Meine Schwester arbeitet Vollzeit und er will sie nicht als Pflegeperson haben, wegen Intimpflege und Ehre usw. Vom Pflegedienst will er auch keinen haben. Er hat schon alle Pfleger weggeschickt.

Ich wurde innerhalb von paar Minuten von der Jobbörse abgemeldet, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfugung stehen würde. Ich sagte zwar, dass ich noch Aushilfestellen suchen könnte, aber ob ich das zeitlich schaffe ist eine andere Frage, denn Pflegegrad 4 ist eine ganz andere Liga.

Ich muss zum Jobcentertermin den Nachweis vom Pflegegrad meines Vaters mitbringen.
Ich mache mir sorgen, dass die mich vom Jobcenter auch so schnell abmelden und dass das Sozialamt mich nicht annimmt  oder dass es monatelang dauert und ich ohne etwas dastehe.

Kennt sich vllt jemand aus, wie es ist wenn man Pflegeperson ist und ein Elternteil Pflegegrad 4 hat. Gibt es da irgendwelche  Regelungen beim Jobcenter?

Eine andere Frage ist, muss man ein Update bzw eine Ergänzung machen mit der Kostenbeteiligungsvereinbarung, da meine Mutter am 1.9 auszieht ?
Ausserdem ändert sich der Betrag von der Kostenbeteiligungsvereinbarung, da das Jobcenter die Miete durch die Anzahl der Menschen teilt und wir insgesamt 3 Personen sind statt 4.

Nicht dass es auf einmal heißt, dass die Kostenbeteiligungsvereinbarung von 2013 nicht mehr aktuell sei und ich das nicht mehr bezahlt bekomme.

Würde mich freuen auf Antworten.


Greywolf08

Zunächst erstmal Herzlich Willkommen im Forum.
Zitat von: sanduhr am 19. August 2023, 21:20:36... Ich muss zum Jobcentertermin den Nachweis vom Pflegegrad meines Vaters mitbringen.
Ich mache mir sorgen, dass die mich vom Jobcenter auch so schnell abmelden und dass das Sozialamt mich nicht annimmt  oder dass es monatelang dauert und ich ohne etwas dastehe. ..
Das du den Nachweis vorlegen musst ist das ganz normale Prozedere beim JC. Die brauchen ja den Nachweis, das der zu pflegende Angehörige auch wirklich Pflegegrad 4 hat.
Damit wird dich das JC aus der Vermittlung rausnehmen.
Das bedeutet aber nicht, das du zum Sozialamt abgeschoben wirst. Du erhältst weiterhin Bürgergeld. Schließlich bist du immer noch erwerbsfähig - nur eben nicht vermittelbar.

Zitat von: sanduhr am 19. August 2023, 21:20:36... Eine andere Frage ist, muss man ein Update bzw eine Ergänzung machen mit der Kostenbeteiligungsvereinbarung, da meine Mutter am 1.9 auszieht ?
Ausserdem ändert sich der Betrag von der Kostenbeteiligungsvereinbarung, da das Jobcenter die Miete durch die Anzahl der Menschen teilt und wir insgesamt 3 Personen sind statt 4. ..
Schicke eine Veränderungsmitteilung mit den neuen Kosten (Miete+NK, geteilt durch 3) an das JC.
Ach ja, und vergiss nicht die Abmeldebestätigung bzw. die Anmeldebestätigung (des neuen Wohnsitzes) deiner Mutter mit einzureichen.

Solltest du noch weitere Fragen haben, dann frag einfach.

sanduhr

Hallo. Vielen Dank fur die Antwort.
Zu Thema 1. ich wusste nicht, dass man beim Jobcenter bleiben kann, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Thema 2, weil ich es nicht verstanden habe.

Reicht ein einfaches Schreiben mit  Höhe der Miete, Personenanzahl 3 oder benotige ich eine Erweiterung der Kostenbeteiligungsvereinbarung mit Unterschrift des Vaters.

Ich muss meine Kostenbeteiligungsvereinbarung von 2013 jedes Mal bei jeder Weiterbewilligung vorlegen.
Ich mache mir Sorgen, dass die dann sagen, dass die KBV nicht mehr gültig ist,da meine Mutter zu dem Zeitpunkt ausgezogen sein wird, aber ihre Unterschrift im KBV 2013  noch da ist.


Fettnäpfchen

sanduhr

Zitat von: sanduhr am 25. August 2023, 17:17:32Thema 2, weil ich es nicht verstanden habe.

Reicht ein einfaches Schreiben mit  Höhe der Miete, Personenanzahl 3 oder benotige ich eine Erweiterung der Kostenbeteiligungsvereinbarung mit Unterschrift des Vaters.

Ich muss meine Kostenbeteiligungsvereinbarung von 2013 jedes Mal bei jeder Weiterbewilligung vorlegen.
Ich mache mir Sorgen, dass die dann sagen, dass die KBV nicht mehr gültig ist,da meine Mutter zu dem Zeitpunkt ausgezogen sein wird, aber ihre Unterschrift im KBV 2013  noch da ist.
Zitat von: Greywolf08 am 20. August 2023, 00:28:31Schicke eine Veränderungsmitteilung mit den neuen Kosten (Miete+NK, geteilt durch 3) an das JC.
also eine VÄM

ZitatIch muss meine Kostenbeteiligungsvereinbarung von 2013 jedes Mal bei jeder Weiterbewilligung vorlegen.
Diese Forderung ist nicht rechtens denn das JC ist verpflichtet in der Akte nachzuschauen, pure Faulheit von denen.
Zitat§ 60 SGB I wird bereits durch § 65 SGB I erheblich auf tatsächlich erforderliche Informationen eingeschränkt. Insbesondere sind bereits erhobene Daten heranzuziehen (Aktenstudium).
das mit der Datensparsamkeit kann man auch erwähnen aber ersteres reicht schon.

MfG FN
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