Freibetrag Zinserträge Tagesgeldkonto

Begonnen von Leergutbon, 08. August 2023, 17:37:03

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

NRWMaster

Es gibt deutlich mehr Tagesgeldkonten mit vierteljährlicher Ausschüttung als Monatliche.

Mal angenommen man kommt vierteljährlich über die 30 € Versicherungsfreibetrag

Rechnen wir mal mit 35 EUR alle 3 Monate, im Jahr sind das 140 EUR, also auch 40 EUR über den jährlichen Grundfreibetrag

Wie ist das für das JC zu bewerten?


Bedingungsloses_GE

Bis zu 100€ pro Kalenderjahr sind zunächst kein Einkommen § 1 Bürgergeld-V).

Vom Einkommen sind 30€ monatlich als Versicherungspauschale abzusetzen (§ 6 Bürgergeld-V).

Im Ergebnis kann bei deinem Bsp. alles an Zinsen behalten werden, soweit jährlicher Freibetrag und monatliche Pauschale noch nicht anderweitig teilweise/ vollständig ausgeschöpft wurden.

NRWMaster

Ok mal angenommen man hat die 100 EUR ausgeschöft im Kalenderjahr.

Diese 30 EUR monatlich sind ja dann als zusätzlich noch zu werten.

Wenn aber dann alle 3 Monate eine Gutschrift über 30,00 EUR reinkommt wird der Betrag ja überschritten

Im Ergebnis/Praxis brauch es dann am besten monatliche Zinsausschüttungen also nachden man die 100 vollhat.

Bedingungsloses_GE

Monatliche Zinsausschüttungen ermöglichen es einem natürlich, möglichst viel für sich herauszuholen, da die Versicherungspauschale i. H. v. 30€ monatlich vom Einkommen abzusetzen ist (Zuflussprinzip).


NRWMaster

Die Frage ist ob das JC neu berechnet wenn man 12 Monate Bescheide hat wenn mit der Versicherungspauschale alles behalten kann. Gut muss man dann in der Praxis sehen

Bedingungsloses_GE

Wie das die einzelnen JC verwaltungstechnisch konkret handhaben, kann ich dir nicht sagen. Vermutlich noch nicht mal einheitlich.

Die Schwierigkeit bei Tagesgeldkonten besteht ja darin, dass das JC vorab nicht wissen kann, in welcher Höhe später Zinsen anfallen. Denn es kann täglich Geld ein- wie auch ausgezahlt werden. Zudem ist der Zinssatz variabel (von kurzen Zeiträumen innerhalb von Sonderaktionen abgesehen).