Fragwürdige Werte in der KdU-Richtlinie des LRA Greiz - sind auch Sie betroffen?

Begonnen von tokmur, 27. August 2023, 08:15:05

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tokmur

Hallo Hilfesuchende,
Hallo Unterstützer;

Ausgehend vom Thread Kosten der Unterkunft - Angemessenheit der Heizkosten suchen wir nach weiteren Betroffenen.

Auf die Anfrage beim Amt, woher die in der Unterkunftsrichtlinie genutzten Zahlen stammen, gibt es nur diese Antworten:
  • ...amt ist nicht Ermittler der Heizwerte, sondern Anwender
  • Diese Frage können Sie gern in einem sich anschließenden Widerspruchsverfahren thematisieren

In dem vorgenannten Thread sind Links zu den hier im Portal aufgeführten Richtsätzen, der Unterkunftsrichtlinie des LK Greiz, dem Heizzspiegel 2022 bis Bj. 1977 und verschiedene Berechnungen zu einem konkreten Fall zu finden.
Die Unterschiede der Berechnungen vom Amt vs. Sachkundige sind extrem hoch!
Schauen Sie sich diese Werte ruhig mal an.

Hier die Links zu den herangezogenen Dokumenten:
Brennstoffbeihilfe hier im Portal mit Beispielrechnungen
Die Richtlinie LK Greiz als pdf direkt vom Landratsamt
Heizzspiegel 2022 - Baualtersklasse bis 1977

In dem o.g. Thread wird auf die Möglichkeit der Klageerhebung eingegangen.
Das bedarf jedoch einer gründlichen Vorbereitung, da die Verfahren am Sozialgericht Altenburg sehr lange dauern können.

Wir würden gern Kontakt mit anderen Betroffenen aufnehmen, um eventuell noch mehr Interpretationsvarianten des LRA kennenzulernen.
Vielleicht fragen sich noch weitere Bürger, warum hier z.B. Braunkohlebriketts den Heizwert von Steinkohle und Koks haben und damit die Brennstoffmenge erheblich kleingerechnet wird.
Selbst der Verweis auf die angegebenen Daten des Herstellers kümmert das Amt nicht.

Ebenfalls sehr interessant sind die angeblich aus dem Heizspiegel entlehnten Angaben der Verbrauchswerte pro m².
Mal abgesehen davon, dass uns hier auch noch 5m² weniger Wohnfläche als in anderen Gebieten zugestanden werden.

Da der LK Greiz sein eigenes Jobcenter unterhält, betrifft diese Richtlinie einen großen Personenkreis mit Bürgergeld, Grundsicherung... , usw.
Oder kennen Sie Mitmenschen, für die diese Informationen nützlich sein können - einfach diesen Artikel weitergeben.

Wir freuen uns auf Ihr Interesse und Ihre Antworten.

Sämtliche Informationen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
Schreiben Sie uns auch gern eine persönliche Nachricht.

Laptel

Hallo tokmur,

ich habe mal kurz Ihre Querverweise gelesen, da wir aus dem selben LK stammen. Leider kann ich nicht viel dienliches dazu beitragen, außer einer kleinen Episode.

Vor einigen Jahren hatte ich ein ähnliches Problem mit dem JC. Es muss um 2011 gewesen sein. Bei mir ging es um die Nachzahlung der BK. Das JC weigerte sich damals und argumentierte ebenfalls mit falschen Werten in diese Richtlinie. Ich habe damals den Rechtsweg, da wir keine Einigung erzielen konnten. Das lustige an der Sache war, die Richterin in Altenburg hatte schon darauf gewartet, dass jemand die Weg beschreitet. Im Urteil wurden mir die BK nebst Säumnis zugesprochen. Die Richtlinie wurde gekippt und das JC zur Überarbeitung angewiesen.

Ich kann Sie also nur ermutigen den Klageweg zu bestreiten. Eine der besten Anwälte für Sozialrecht ist die Frau Corinna Unger in Gera. Sie ist auf diesem Gebiet mehrfach ausgezeichnet und dem JC sehr wohl bekannt.  :grins:  Ich kann Sie nur ermutigen mit ihr Kontakt aufzunehmen. Das Erstgespräch hatte mich damals 10€ gekostet (Beratungskostenbeihilfe), den Antrag auf Gerichtskostenbeihilfe hatte sie erledigt. MMn ist dies kaltes Kalkül beim JC Greiz/Zeulenroda. Mit Vernunft hat man dort noch nie etwas erreicht. Lassen Sie keine weitere Zeit verstreichen!

Fettnäpfchen

Laptel

Zitat von: Laptel am 28. August 2023, 11:08:32Eine der besten Anwälte für Sozialrecht ist die Frau Corinna Unger in Gera.
Darf man die Angabe zu der RÄin weitergeben falls wieder mal nachgefragt wird?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Laptel

Hallo Fettnäpfchen

klar warum nicht. Ich will das auch nicht als Werbung verstanden wissen. Ich hatte damals erst einen befreundeten Anwalt, der allerdings eher auf Fam.- und Arbeitsrecht spezialisiert war. Die Empfehlung kam dann von ihm .. waren Studienkollegen. Und der Entschluss zu ihr zu gehen war auch Gold richtig. Wenn man ein wenig Google bemüht, bekommt man auch frühere Veröffentlichungen von Ihr zu Gesicht. Ich denke im Bereich um das SGB ist es die Anwältin im LK GRZ/ZR und Stadt Gera.

Fettnäpfchen

Laptel

Zitat von: Laptel am 28. August 2023, 21:34:44Hallo Fettnäpfchen

klar warum nicht.
Ich mache so etwas lieber wenn ich weiß das es ähnlich einem Einverständnis kommt, oder wie man das bezeichnen will.
Bin halt vom "alten Schlag".

MfG FN
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tokmur

Hallo @Laptel,

Vielen Dank für Deinen Beitrag.

Das widerspiegelt das ganze System JC. Wie Du sagst, hat das SozG die Richtlinie gekippt?
Und trotzdem wird die Jahr um Jahr weiter als verbindlich vom Landkreis Greiz genutzt.
Welch eine Rechtsanwendung im Rechtsstaat.

Würdest Du mir das Aktenzeichen des Verfahrens beim Sozialgericht Altenburg mitteilen - gern auch per persönlicher Nachricht?

Das würde den Aufwand etwas verringern. Dann können auch weitere Betroffene gleich auf das AZ verweisen.

Viele Grüße