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Rente abgelehnt,will nicht Sozialamt

Begonnen von Kara Fall, 01. September 2023, 09:12:03

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Kara Fall

Ich wurde nun mit Zwischenraum dreimal vom medizinischen fdienst wegen meiner Herzkrankheit ein halbes Jahr zurückgestellt,.Dann wurde ich vom Jobcenter aufgefordert Erwerbsminderungsrente zu beantragen,was aus medizinischen Gründen abgelehnt wurde.Nun sollte ich neue ärztliche Gutachten bringen und leider haben all meine Ärzte angekreuzt,dass ich weniger als drei Stunden voraussichtlich länger als 6 Monate nicht arbeitsfähig sei.Somit wird das bald neue gemachte Gutachten beim medizinischen Dienst mich auch wieder für 6 Monate zurückstellen.
Ich möchte aber nicht in die Sozialhilfe rutschen und fühle mich nicht so krank,dass ich garnux mehr machen kann.Ich hatte sogar mit meinem fallmanager schon passende Sachen für eine Wiedereingliederung in den Job in Angriff genommen.Kann ich gezwungen werden Sozialhilfe zu beantragen?Habe ich Chance mich zu wehren auch wenn alle Ärzte schreiben dass weniger als drei stunden arbeitsfähig bin?Und wenn ich Sozialhilfe beantragen muss,wie läuft das dann mit den Mietzahlungen etc?Habe ich irgendwelche Zahlungslücken zeitlich?
Was kann ich tun?

Fettnäpfchen

Kara Fall

Zitat von: Kara Fall am 01. September 2023, 09:12:03Was kann ich tun?
abwarten was für ein Ergebnis diesmal rauskommt.
Gegen die Ablehnung einer Rente klagen, wenn es soweit ist.
und die Ruhe und Nerven bewahren bis die Ämter fertig sind das kann nämlich dauern.
und wenn du Rentner/in bist gibt es ja auch Verdienstmöglichkeiten. Das heißt im Prinzip dass:
Zitat von: Kara Fall am 01. September 2023, 09:12:03Ich möchte aber nicht in die Sozialhilfe rutschen und fühle mich nicht so krank,dass ich garnux mehr machen kann
du was machen kannst.

MfG FN
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jens123

Wenn sich (ausnahmesweise) alle Ärzte einig sind, dass keine Erwerbsfähigkeit vorliegt, sollte man daran denken, dass etwas dran sein könnte. Wenn hier eine Herzerkrankung im Vordergrund steht, lässt das wenig Spielraum.

Dass eine EM-Rente nicht gewährt wird, steht natürlich im krassen Widerspruch. Selbst wenn es so wäre, bedeutet das in vielen Fällen trotzdem den Gang zum Sozialamt, weil die Rente den Bedarf nicht deckt. Also würde dieser Weg u. U. so oder so zu absolvieren sein. Was die Panik vor dem Sozialamt betrifft, so sollte man diese hinterfragen. Ob nun Bürgergeld über das JC oder anteilige Hilfe zum Lebensunterhalt vom Sozialamt (plus Rentenanspruch) kommt zumindest finanziell am Ende auf das Gleiche raus. Man durchläuft ein neues Antragsverfahren und hat dann Ruhe vorm Jobcenter. Einziger Knackpunkt könnte Vermögen sein, das über der Grenze liegt.