Schon wieder Mitwirkungsaufforderung wegen Erbe

Begonnen von Muggel, 02. September 2023, 15:16:12

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Muggel

Hallo zusammen,

Ich habe schon wieder eine Aufforderung zur Mitwirkung bekommen.
Erstmal die Abschrift:


"
...

Sie beziehen derzeit Leistungen nach SGB II.
Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen betsteht bzw. bestanden hat.
Folgende Unterlagen bzw. Angaben werden hierzu noch benötigt.

1.  Es sind einige Monate seit dem letzten Kontakt bzgl. des Erbes vergangen.
1.2 Teilen Sie den aktuellen Sachstand mit
1.3 Erbschein
1.4 Kontoauszüge bzw. Umsatzübersicht vom 1.4.23 bis aktuell (lückenlos u. sortiert)

Bitte reichen Sie diese bis 14.9.23 ein.

...

Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz entzogen werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen. Dies bedeutet, dass Sie keine Leistungen erhalten.
"


Die Erbsache liegt immer noch beim Amtsgericht und das JC schreibt mich seit d. Erbfall alle 3-4 Monate an
und fragt nach dem Sachstand.
Ich habe aber mittlerweile mehrmals(der Erbfall war Febr. 2022) schriftlich an Eides Statt versichert, dass ich jegliche Änderung dsbzgl. oder Zufluss des Erbes sofort mitteilen werde.
Erstmals soll ich nun auch Kontoauszüge über die letzten gleich 5 Monate beifügen.
Kontoauszüge habe ich zuletzt im April für den Weiterbewilligungsantrag eingereicht.

Ehrlich gesagt nervts mich langsam da immer wieder m.E. sinnlos zu korrespndieren , denn ich hab mehr als einmal schriftlich versichert sofort zu Aktualisieren, wenn mir das Amtsgericht schreibt oder ich einen Geldzufluss feststelle.

Mir wurde auch schon von einer SB nahe gelegt ich solle mal beim Amtsgericht anrufen und nachfragen, was da so lang dauert...
Das JC scheint da etwas ungeduldig zu sein, aber ich kanns nicht ändern, das Ganze ist halt noch in Bearbeitung.

Ich werde natürlich zurückschreiben und noch einmal versichern, was ich bisher schon 3 oder 4 Mal versichert habe, ausformuliert in ein paar Sätzen mit Unterschrift.

Ein Erbschein existiert nicht und Kontoauszüge will ich nicht schon wieder einreichen, m.E. ist das hier nicht angemessen, jetzt auf einmal alle paar Monate laufend Kontoauszüge zu fordern, zudem ja auch erst im April neu bewilligt wurde.

Was meint ihr, kann/soll ich das so machen?


lg

Rettungsfuzzy

Dann schreib doch einfach einen Zweizeiler, daß seit deinem letzten Schreiben vom XY keine neuen Erkenntnisse bekannt geworden sind
... und ...
Zur Einsichtnahme (in die Kontoauszüge) vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Einsichtnahme. (siehe auch hier)

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Kopfbahnhof

Zitat von: Muggel am 02. September 2023, 15:16:12das JC schreibt mich seit d. Erbfall alle 3-4 Monate anund fragt nach dem Sachstand.
Eigentlich völlig Normal, dass die Nachfragen.

Zitat von: Muggel am 02. September 2023, 15:16:12Ein Erbschein existiert nicht
Selbst wenn, der geht ein JC nichts an!

Zitat von: Muggel am 02. September 2023, 15:16:12auch schon von einer SB nahe gelegt ich solle mal beim Amtsgericht anrufen und nachfragen, was da so lang dauert...
Bringt gar nichts, manche Erbsachen laufen über Jahre!

Hatten einen Fall in der Familie, der dauerte 12 Jahre.
Weil sich eine Quer gestellt hatte konnte ein Haus mit viel Grundbesitz, nicht Verkauft werden.
Erst als sie den Löffel Abgegeben hatte, ging es dann schnell.

Tomaten_Torsten

Zitat von: Muggel am 02. September 2023, 15:16:12Die Erbsache liegt immer noch beim Amtsgericht
Aber woran hängts denn beim Amtsgericht? Ist da überhaupt irgendein Antrag gestellt worden?

Zitat von: Muggel am 02. September 2023, 15:16:12Ein Erbschein existiert nicht
Im Erbschein ist auch nur aufgeführt, wer mit welchem Anteil Erbe geworden ist. Da stehen werde Vermögenswerte drin noch gibt der Erbschein Auskunft über den eventuellen Zuflusszeitpunkt. Des Weiteren würden selbst bei einem vorhandenen Erbschein die Daten der Miterben das JC genauso wenig etwas angehen, wie der Erbschein selbst.


Sheherazade

Zitat von: Muggel am 02. September 2023, 15:16:12Ein Erbschein existiert nicht

Zum besseren Verständnis: Im Dezember 2022 hast du geschrieben, dass die Erbteile festgestellt wurden. Das ist meines Erachtens doch der Erbschein. Ihr seid eine Erbengemeinschaft wie du schreibst. Das Amtsgericht hat jetzt eigentlich gar nichts mehr damit zu tun. Die Erbengemeinschaft müsste sich jetzt auseinandersetzen, d. h. die Erbengemeinschaft muss aufgelöst werden, damit jeder an seinen Anteil kommt.

ZitatEs gibt vier verschiedene Möglichkeiten, eine Erbengemeinschaft aufzulösen:

Auseinandersetzung durch einen Testamentsvollstrecker (§ 2204 BGB)
Auflösung durch eine vertragliche Vereinbarung aller Miterben (§ 311 BGB)
Auseinandersetzung nach eine Teilungsanordnung des Erblassers (§ 2048 BGB)
Auflösung über eine Teilung nach gesetzlichen Regeln (§ 2046 f. BGB)
Quelle und mehr Infos

Ist diesbezüglich schon irgendwas in die Wege geleitet worden?



"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Muggel

Danke für eure Beiträge. :help:

Zitat von: Sheherazade am 03. September 2023, 09:04:09
Zitat von: Muggel am 02. September 2023, 15:16:12Ein Erbschein existiert nicht

Zum besseren Verständnis: Im Dezember 2022 hast du geschrieben, dass die Erbteile festgestellt wurden. Das ist meines Erachtens doch der Erbschein. Ihr seid eine Erbengemeinschaft wie du schreibst. Das Amtsgericht hat jetzt eigentlich gar nichts mehr damit zu tun. Die Erbengemeinschaft müsste sich jetzt auseinandersetzen, d. h. die Erbengemeinschaft muss aufgelöst werden, damit jeder an seinen Anteil kommt.




Es ist so, dass auch Verwandtschaft aus Übersee einen Anspruch angemeldet hat, welcher anfangs vom Amtsgericht auch, rückblickend rechtswidrig, anerkannt wurde.
Mit Adoption dieser Person als Kind ist dieser Ansrpuch aber längst erloschen.
Darauf wurde das Amtsgericht hingewiesen und es ist mittlerweile auch der Ansicht, dass dieser Person kein Erbteil zusteht.
Laut letztem Telefonat mit dem Amtsgericht, wartet es noch auf die Geburtsurkunde und Adoptionsurkunde vom Einohnermeldeamt.

Und da es um die Urkunden einer schon vor Jahrzehnten ausgesiedelten Person geht, scheint das offensichtlich nicht so einfach zu sein und dauert.

Das Amtsgericht hat also bisher noch nicht abschließend festgestellt, wer mit welchem Teil erberechtigt ist, deswegen kann auch noch keine Auflösung/Auseinandersetzung statt finden.

Sachstand ist also: keine Verfügung vom Amtsgericht, kein "Erbschein" und kein Geldzufluss.

Ja, ich denke, ich werde das in ein paar Zeilen mitteilen und nochmals versichern jegliche Änderung unverzüglich mitzuteilen, aber keine Kontoausz. mitschicken, vllt genügt das dem JC ja doch.

Zitat von: Rettungsfuzzy am 02. September 2023, 15:57:02Dann schreib doch einfach einen Zweizeiler, daß seit deinem letzten Schreiben vom XY keine neuen Erkenntnisse bekannt geworden sind
... und ...
Zur Einsichtnahme (in die Kontoauszüge) vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Einsichtnahme. (siehe auch hier)

LG RF

Konsequent durchgezogen  :cool: ... sieht aber nach einem veritablen Papierkrieg aus. :schock:

Ich will´s erstmal low level probieren, entweder könnte die Auszüge einfach ohne weitere Begründung weglassen und schauen, ob denen die eidess. Versicherung genügt.
Oder ich verweise noch darauf, dass erst vor 5 Monaten weiterbewilligt wurde für ein Jahr, und das damals ja durchaus inkl Kontoauszüge über ein Viertejahr.

Das wäre evtl. doch ein Argument oder?
Sollte das dem JC alles nicht genügen, denke ich, werden die sich zeitnah schon wieder melden.
Dann müsste man halt sehen, was dann am besten zu tun ist.


lg

Sheherazade

Zitat von: Muggel am 04. September 2023, 12:01:01Das Amtsgericht hat also bisher noch nicht abschließend festgestellt, wer mit welchem Teil erberechtigt ist, deswegen kann auch noch keine Auflösung/Auseinandersetzung statt finden.


Das stimmt, mir war tatsächlich nicht der chaotische Hintergrund bekannt nach deinen älteren Beiträgen. Dann kann das ja auch noch eine Weile dauern.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Muggel am 04. September 2023, 12:01:01deswegen kann auch noch keine Auflösung/Auseinandersetzung statt finden.
Ja, gibt es gar nicht so selten, das es Jahre dauern kann.

Ob das Amtsgericht ein Schreiben für das JC machen kann, dass es noch ewig dauern kann?

Zitat von: Muggel am 04. September 2023, 12:01:01Das wäre evtl. doch ein Argument oder?

Ich würde wohl hier nicht ständig die Auszüge zum JC geben, da es schlicht keinen Grund dafür gibt.
Zumal die ja erst welche bekommen haben.

Muggel

#8
Zitat von: Kopfbahnhof am 04. September 2023, 16:50:29
Zitat von: Muggel am 04. September 2023, 12:01:01deswegen kann auch noch keine Auflösung/Auseinandersetzung statt finden.
Ja, gibt es gar nicht so selten, das es Jahre dauern kann.

Ob das Amtsgericht ein Schreiben für das JC machen kann, dass es noch ewig dauern kann?

Zitat von: Muggel am 04. September 2023, 12:01:01Das wäre evtl. doch ein Argument oder?

Ich würde wohl hier nicht ständig die Auszüge zum JC geben, da es schlicht keinen Grund dafür gibt.
Zumal die ja erst welche bekommen haben.

Habe das beim Telefonat damals schon gefragt, also nach der vor. Dauer, und da hieß es halt, das läge jetzt wiederum alles am Einwohnermeldeamt....wie man´s kennt halt. :weisnich:

Da kann niemand dem JC dienen, befürchte ich, die müssen sich halt einfach gedulden.

Der Ur-Fehler in meinem Fall: ich habe bereits wenige Tage nach Erbfall dem JC mittgeteilt, obwohl es, auch nach Forumsmeinung, genügt hätte erst bei Zufluss zu melden(man möge mich korr.)
Mit dem Ergebnis, dass wenn´s länger dauert, man permanent Post vom JC bekommt.
Und nun auch zum ersten mal mit Forderung nach Kontoausz.

Habe nun kurz was aufgesetzt, in etwa "Ich versichere an Eidess Statt, dass kein Zufluss... usw. / Vor erst etwas mehr als einem Vierteljahr wurde per Kontoauszüge nachgewiesen, dass Bedürftigkeit besteht und auch bewillig. / Erbschein besitze ich keinen"

Hoffe mal, das JC schluckt das so...

Danke für eure Unterstützung soweit!



LG

Kopfbahnhof

Zitat von: Muggel am 05. September 2023, 13:57:14obwohl es, auch nach Forumsmeinung, genügt
So habe ich es hier auch schon geschrieben.

So lange es keinen Zufluss gibt, gibt es nichts Leistungsrelevantes zu melden.
Zitat von: Muggel am 05. September 2023, 13:57:14Hoffe mal, das JC schluckt das so...
Was anderes bleibt dem ja nicht.

Ausser der nächste WBA ist dann evtl. nur Vorläufig.