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Ehe ohne gemeinsamen Wohnsitz

Begonnen von Sese, 11. September 2023, 08:47:47

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Sese

Hallo liebes Forum,

ich bin geschieden und alleinerziehend und bekomme für mich und meine Tochter Bürgergeld.

Vielleicht heirate ich meine peruanische Freundin, wenn sie mal wieder für 3 Monate in Deutschland ist.

Nach der Eheschließung würde sie zurück nach Peru fliegen, und ein paar Monate später zwecks Familienzusammenführung wieder einreisen und zu mir ziehen, also dann offiziell mit Meldebestätigung.

Ab wann sind wir eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft ?

Ab dem Tag der Eheschließung oder ab dem offiziellen Einzug in meine Wohnung (Meldebestätigung) ?

Ab wann gelte ich bezüglich der Höhe des Regelsatzes nicht mehr als "alleinstehend" und "alleinerziehend" ?


Sheherazade

Für beides ist meines Erachtens der Tag der Eheschließung entscheidend, dass ihr (noch) nicht zusammenlebt, ist eure persönliche Entscheidung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sese

Vom Tag der Eheschließung bis zum Tag des Einzugs leben wir aber getrennt, sogar auf unterschiedlichen Kontinenten.

Es ist auch nicht unsere persönliche Entscheidung.

Sie darf nach der Heirat gar nicht bei mir einziehen, da sie das Visum zum Ehegattennachzug erst in der deutschen Botschaft in Lima beantragen muss.
Sie hat also nach der Heirat noch gar keine Aufenthaltsgenehmigung.

Und "in einem Rutsch" können wir die Sache nicht erledigen, da sie für ein Visum zur Eheschließung (mit daraus resultierendem anschließenden Aufenthaltsrecht) eine Verpflichtungserklärung braucht für den Tag der Einreise bis zum Tag der Eheschließung.
Und als Bürgergeld-Bezieher kann ich ihr diese Verpflichtungserklärung nicht geben.

Daher muss sie als Touristin heiraten, und danach erstmal wieder zurück nach Peru.



 

Sheherazade

Zitat von: Sese am 11. September 2023, 10:19:45Vom Tag der Eheschließung bis zum Tag des Einzugs leben wir aber getrennt, sogar auf unterschiedlichen Kontinenten.

Das räumlich getrennte Wohnen berücksichtigt das Jobcenter aber nur, wenn es der Auflösung der Ehe dient. Keine Ahnung ob man das anders sieht bei euren Rahmenbedingungen.

Übrigens: Wenn sie im nächsten Heimataufenthalt ohnehin Papiere zusammentragen muss, dann am besten auch Nachweise über ihr ggf. in Peru vorhandenes Einkommen bzw. Vermögen. Darauf wird das Jobcenter garantiert noch kommen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Sese

Also bekäme ich dann in dieser Zeit nur 451 Euro ? Ich bin dann also ein "halbes Paar" ? Und auch nicht alleinerziehend ?
Und sie bekommt gar nichts, da sie ja noch nicht mal in Deutschland lebt.

D.h. eine Ukrainerin mit Kindern bekommt auch nur 451 Euro und gilt nicht als "alleinerziehend", da ihr an der Front kämpfender Mann auch Teil der Bedarfsgemeinschaft ist ??


Birgit63

Was soll dieser bekloppte Vergleich. Bürgergeld bekommt nur, wer in Deutschland lebt. Da deine Freundin hier nicht lebt, gibt es erstmal nix. Erst wenn sie hier gemeldet ist.

Sese

Der Vergleich ist überhaupt nicht bekloppt. Denn genau um diese Konstellation geht es ja schließlich.
Also wäre es interessant zu wissen, wie das bei verheirateten Ukrainerinnen gehandhabt wird bezüglich des Regelsatzes.



Sheherazade

Zitat von: Sese am 11. September 2023, 10:52:58Denn genau um diese Konstellation geht es ja schließlich.

Wohl kaum. Keiner von euch beiden ist in der Heimat Soldat im Kriegseinsatz und keiner von euch beiden ist kriegsbedingt aus der Heimat geflüchtet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Birgit63

So sehe ich das auch. Es ist euer Privatvergnügen, wenn ihr heiratet. Ihr müsst es ja nicht tun. Warum soll deine Frau schon Geld vom deutschen Staat bekommen, wenn sie hier noch gar nicht lebt?

Sese

Mein Gott, du raffst ja gar nichts, Birgit. Bitte beantworte einfach nicht mehr meine Beiträge.


Die Frage war ja, ob ICH nach der Heirat bezüglich des Regelsatzes nicht mehr als alleinerziehend und alleinstehend gelte, OBWOHL meine Frau ja (noch) gar nicht in Deutschland wohnt.

Und außerdem: sie wohnt nicht hier, sie bekommt keine Leistungen, also muss sie wohl auch kaum bei irgendwas mitwirken.

Aber der Beitrag von Scheherazade hat mir eine Idee gegeben.

Ich melde dem JC die Heirat. Und melde am gleichen Tag die Trennung.

Und wenn wir dann zusammen wohnen, melde ich, das erneute Zusammenleben samt Meldebestätigung.


Hary

Zitat von: Sese am 11. September 2023, 11:57:58Die Frage war ja, ob ICH nach der Heirat bezüglich des Regelsatzes nicht mehr als alleinerziehend und alleinstehend gelte, OBWOHL meine Frau ja (noch) gar nicht in Deutschland wohnt.
Aber allerspätestens mit der rechtskräftigen Eheschließung spielt es keine Rolle wo sich der Ehepartner befindet, dann wird sein Vermögen und Einkommen ebenfalls berücksichtigt. Bedeutet also dass deine Partnerin durchaus mitwirken muss und auch deinen Unterhalt mitfinanzieren muss.

Sese

Vermögen über 15000 Euro ist nicht vorhanden.

Wie viel Einkommen darf sie denn in Peru haben, ohne mich "mitfinanzieren" zu müssen ?

Sie braucht das Geld ja, um Miete zu zahlen und zu leben.

Sheherazade

Zitat von: Sese am 11. September 2023, 11:57:58Aber der Beitrag von Scheherazade hat mir eine Idee gegeben.

Ich melde dem JC die Heirat. Und melde am gleichen Tag die Trennung.

Und wenn wir dann zusammen wohnen, melde ich, das erneute Zusammenleben samt Meldebestätigung.


Viel Erfolg mit diesem Plan. Ich habe zwar keine Ahnung, warum manche Menschen meinen, dass die Mitarbeiter beim Jobcenter mit dem Klammerbeutel gepudert wurden, aber wenn du denkst, das klappt dann mach mal.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Zitat von: Sese am 11. September 2023, 12:55:30Vermögen über 15000 Euro ist nicht vorhanden.

Wie viel Einkommen darf sie denn in Peru haben, ohne mich "mitfinanzieren" zu müssen ?

Sie braucht das Geld ja, um Miete zu zahlen und zu leben.

Mit Eheschließung bildet ihr beide eine Bedarfsgemeinschaft, unabhängig davon, ob ihr zusammen lebt oder nicht.
Mit Heirat geht man davon aus, dass ihr füreinander einsteht und euch gegenseitig unterstützt. Macht ja auch irgendwie Sinn.
Das heisst, deine Ehefrau wird mit in die Bedarfsgemeinschaft aufgenommen und selbstverständlich wird eventuell vorhandenes Vermögen, oder auch erzieltes Einkommen auf die Leistungen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Du bekommst dann nur noch den Partnerregelsatz.

https://dejure.org/gesetze/SGB_II/7.html Absatz 3 Nr. 3
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Sese

Ich bekomme den Partnerregelsatz, ok.

Ihr erzieltes Einkommen wird auf die Leistungen der BG angerechnet, ok.

Also sie selbst erhält 0 Euro vom JC.
Angenommen sie erzielt in Peru umgerechnet 500 Euro Einkommen.

Diese 500 Euro werden dann mir und meiner Tochter abgezogen ?