Bürgergeld - Stellungnahme jetzt bei nicht erhaltenen Einladungen?

Begonnen von Hansejunge, 06. Oktober 2023, 12:28:07

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Hansejunge

Hallo zusammen,

heute erreichte mich ein gelber Umschlag (förmliche Zustellung) mit einer Folgeeinladung.

Darin u. a. die Worte, dass ich einer Einladung vor zwei Wochen mit angeblicher RFB nicht nachgekommen sei. Man möchte mich dazu hören beim neuen Termin. Ebenso dazu natürlich die Ankündigung, das Bürgergeld zu kürzen.

Ich möchte mich gerne schriftlich dazu äußern ggü. dem JC: Ich habe weder eine Einladung per Post erhalten, noch meinen KOOP, der auch per Post kommen sollte.

Frage: Ist der "Gesetzestext" noch der gleiche zum Thema Nachweispflicht von Einladungen?

Reicht da ein Vierzeiler à la:

"Einladung nicht erhalten per Post, KOOP nicht erhalten per Post, beides angekündigt. Bitte weisen Sie nach, dass Sie Einladung mit RFB nach § XYZ versandt hatten."

Schreibt man da "Erklärung" / "Widerspruch" / "Stellungnahme" / "Einspruch" zur Folgeeinladung? Es ist ja kein richtiger Bescheid und auch kein richtiger Anhörungsbogen.

Danke.

PS.: Ich hatte so etwas noch nie, weder eine Anhörung noch Einladungen per gelbem Umschlag.....

Sheherazade

Du kannst das als Stellungsnahme hinschreiben, den Folgetermin (bei dem du das auch anbringen kannst) musst du trotzdem wahrnehmen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

#2
Danke.

Kann ich den Text von "a_good_heart" übernehmen?

"Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass die Beweispflicht für den Zugang des Verwaltungsaktes gem. §37 Abs. 2 SGB X bei Ihnen liegt. Kann der Zugang nicht nachgewiesen werden, ist der Verwaltungsakt nicht wirksam und es können somit auch keine Rechtsfolgen daraus abgeleitet werden."

(Quelle: https://hartz.info/index.php?msg=1562295)


Ist denn mit einer "normalen Einladung mit RFB" der Zugang eines Verwaltungsaktes gemeint, wie der Forent es schreibt?

Oder sollte ich an dem Text etwas abändern?


NACHTRAG: Soll ich mir im Schreiben die spitze Bemerkung erlauben, dass es jetzt das 2. Mal ist, dass ich eine schriftliche Einladung nicht erhalten habe, dieses Mal nachdem ich zuvor im letzten Gespräch jobcenter.digital abgelehnt hatte, das letzte Mal, nachdem ich zuvor im Gespräch/schriftlich E-Mail und Handy habe löschen lassen.
Soll ich diese "Merkwürdigkeit" mit reinnehmen?

Harald53

Ich würde mich kurz fassen und einfach schriftlich mitteilen, dass du keine Einladung erhalten hast.
Rechtsgrundlage etc würde ich weglassen, denn die wissen ja selber, dass sie im Zweifel in der Nachweispflicht sind.

carina

Zitat von: Hansejunge am 06. Oktober 2023, 12:28:07Ich möchte mich gerne schriftlich dazu äußern ggü. dem JC:
Formuliere und formatiere deine Begründung so, als würdest du einen Anhörungsbogen ausfüllen. Normalerweise liegt der solchen Schreiben bei.
Zitat von: Harald53 am 06. Oktober 2023, 16:43:16Rechtsgrundlage etc würde ich weglassen
Ich auch


Zitat von: Fukado986 am 06. Oktober 2023, 15:41:513 wurden hier gesperrt. Ohne das die Sperre von außen sichtbar ist.

DerBoote - goodh- und götzb

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Und was sollen wir jetzt mit deinem Kommentar anfangen?

Kopfbahnhof

Zitat von: Hansejunge am 06. Oktober 2023, 12:44:03Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass die Beweispflicht
Ich würde es machen wie Harald53 schreibt.
Kurz und knackig, ohne irgendwas darum herum.

Nix Angekommen, Termin wird natürlich wahr genommen.

Zitat von: carina am 06. Oktober 2023, 16:55:38was sollen wir jetzt mit deinem Kommentar anfangen?
Ich finde den gut, habe mich schon gewundert wo die Abgeblieben sind.

Fragt noch nur, wer ist jetzt Fukado986?

Hansejunge

Ok, erledigt.

Habe kurz geschrieben, dass mein letztes Gespräch im September war und man mir KOOP und neue Einladung per Post schicken wollte, ich aber seitdem nichts erhielt und die jetzige Anhörung / Folgeeinladung das erste Schreiben seitdem ist.

Dann habe ich darum gebeten, mir einen schriftlichen Nachweis zukommen zu lassen, dass diese Einladung bei mir angekommen sein soll, ohne Paragraphen.

Danke Euch.

Harald53

Zitat von: Hansejunge am 06. Oktober 2023, 17:59:30Dann habe ich darum gebeten, mir einen schriftlichen Nachweis zukommen zu lassen, dass diese Einladung bei mir angekommen sein soll, ohne Paragraphen.
Danke Euch.
Kann man machen halte ich aber für überflüssig.
Warum immer über jedes Stöckchen springen was das Jobcenter einen hinhält?
So sieht es aus als ob du dich für irgendwas rechtfertigst was jedoch absolut nicht nötig ist.

Hansejunge

Zitat von: Harald53 am 06. Oktober 2023, 18:54:54So sieht es aus als ob du dich für irgendwas rechtfertigst was jedoch absolut nicht nötig ist.

Siehst Du, ich interpretiere diesen Satz so, dass ich mir nicht alles gefallen lasse und dass das JC erst einmal beweisen soll, was es hier von sich gibt.

Ich rechtfertige mich ja nicht, sondern sage "Stop, so nicht, Karten auf den Tisch."

carina

Zitat von: Kopfbahnhof am 06. Oktober 2023, 17:43:38Ich finde den gut, habe mich schon gewundert wo die Abgeblieben sind.

Fragt noch nur, wer ist jetzt Fukado986?
Sorry, ich wußte nicht, dass es sich um Vermisste handelt.
Fukado986 könnte einer der drei Gesuchten sein.

Hansejunge, nimm es gelassener. Sollte das Jobcenter trotz der Anhörung Ärger machen, kannst du schwerere Geschütze auffahren.

Hansejunge

Zitat von: carina am 07. Oktober 2023, 13:35:48Hansejunge, nimm es gelassener. Sollte das Jobcenter trotz der Anhörung Ärger machen, kannst du schwerere Geschütze auffahren.

Mir fällt gerade etwas auf:

Die Folgeeinladung mit Anhörung ist exakt am gleichen Tag verfasst worden, an dem ich auch den angeblichen Termin gehabt haben soll.

Ist es nicht so, dass, wenn man zu einem Termin nicht erscheint, man dem "Kunden" erst einmal etwas Zeit geben sollte, eine AU-Bescheinigung einzureichen oder aber das Beiblatt auszufüllen, warum man nicht zum Termin erschienen ist?

Bei mir wurde sofort der Anhörungsbogen verschickt, ohne einen Tag dazwischen. Das wirkt fast so, als hätte man nur darauf gewartet, das Ding verschicken zu können, weil ich eh nicht zum Termin erschienen wäre. - > Eben, weil es gar keine schriftliche Einladung gab.


Hary

Zitat von: Hansejunge am 07. Oktober 2023, 16:19:45Bei mir wurde sofort der Anhörungsbogen verschickt, ohne einen Tag dazwischen. Das wirkt fast so, als hätte man nur darauf gewartet, das Ding verschicken zu können, weil ich eh nicht zum Termin erschienen wäre. - > Eben, weil es gar keine schriftliche Einladung gab.

Was hätte es nun geändert wenn der Brief erst einen Tag später verfasst worden wäre? In diesem Fall überhaupt nichts. Da du auch scheinbar mehrfach nicht reagiert hast, gab es für den SB ja auch keinen Grund abzunehmen, dass es dieses Mal anders sein wird. Erfahrungsgemäß werden Termin aus diversen Gründen im Vorfeld abgesagt. Wer nicht zum Termin erscheint und sich bis dahin auch über keinen Kanal gemeldet hat, der wird dies am nächsten Tag auch selten tun.

Davon abgesehen hatte dein SB ja durch dein Fernbleiben Zeit um das alles zu verfassen, oder sollte er deiner Meinung nach die freie Zeit zum Zeitung lesen nutzen? Darüber hinaus wäre im Zweifel das gleiche Schreiben auch bei rechtzeitiger Absage gekommen.

Hansejunge

Zitat von: Hary am 07. Oktober 2023, 16:56:47Da du auch scheinbar mehrfach nicht reagiert hast, gab es für den SB ja auch keinen Grund abzunehmen, dass es dieses Mal anders sein wird.


Das musst Du mir genauer erklären. Woher nimmst Du diese Unterstellung?



Also ist es normal, dass der SB sofort einen Anhörungsbogen verschickt, wenn man nicht erscheint?

Was ist denn, wenn ich nun wirklich an dem Tag, wo ich den Termin habe - mit Einladung - erkranke, zum Arzt gehe, und die AU-Bescheinigung danach sofort hinfaxe bzw. per Post verschicke? Kommt dann dennoch "als Standard" immer der Anhörungsbogen, wo man dann alles wiederholen darf? Oder sollte man gleich auf den Anhörungsbogen warten und vorher gar nichts tun?

Für mich ist das völliges Neuland.

Kopfbahnhof

Zitat von: Hansejunge am 07. Oktober 2023, 17:23:41Also ist es normal, dass der SB sofort einen Anhörungsbogen verschickt
Manche JC ticken tatsächlich so und ja, man könnte denken usw. ist am Ende aber Egal.

Post ist halt nicht Angekommen und fertig ist.
Mehr muss man dem JC dazu nicht schreiben.

 

Hary

Zitat von: Hansejunge am 07. Oktober 2023, 17:23:41Was ist denn, wenn ich nun wirklich an dem Tag, wo ich den Termin habe - mit Einladung - erkranke, zum Arzt gehe, und die AU-Bescheinigung danach sofort hinfaxe bzw. per Post verschicke?
Dann dauert es immer einen Moment bis es beim SB ankommt. Post kann gut und gerne drei bis sieben Tage dauern je nach Region und bei einem Fax oder Anruf muss es auch erst einmal bei dem zuständigen SB ankommen. Mit dem Anhörungsbogen bekommst du ja die Möglichkeit dich zu äußern. Ich sehe nun wirklich nicht was daran dein Problem ist.